[129]Corollarium (lat. corollarium = Anhang) heißt ein Folgesatz oder Zusatz. Ist z.B. erwiesen, daß drei Winkel eines Dreiecks = 2 R., so folgt daraus das Corollarium, daß nur ein Winkel im Dreieck ein rechter sein kann.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 129.