[293] Corollarĭum (lat.), bei den Römern ein goldenes oder silbernes Kränzchen (corolla) als Geschenk für gute Schauspieler, Virtuosen etc. außer der Bezahlung; daher überhaupt Geschenk, freiwillige Zugabe; in der Logik ein Lehrsatz, der aus dem vorhergehenden unmittelbar folgt und deshalb keines weitern Beweises bedarf.