Gattungsbegriffe

[216] Gattungsbegriffe sind. solche, die mehrere in den wesentlichen Eigenschaften übereinstimmende Begriffe zusammenfassen. Die zusammengefaßten Begriffe heißen im Gegensatz zu dem zusammenfassenden die Arten. Die Gattung hat größeren Umfang als die Art, die Art bestimmteren Inhalt als die Gattung. Die Zusammenfassung kann sowohl bei abstrakten wie bei konkreten Begriffen stattfinden. Werden Gattungen zusammengefaßt, so entstehen Familen und durch immer größere Umfänge sich ergebende Zusammenfassungen: Ordnungen, Klassen, Kreise, Reiche. – Bei der Anwendung dieser stufenmäßigen Folge der Begriffsüberordnungen und Begriffsunterordnungen auf die Erscheinungen der organischen Natur erhält das Verhältnis der Gattung zur Art einen genetischen Nebensinn, und zwar bezeichnet Art eine nicht unveränderliche, aber zunächst fest erscheinende Stufe der Wesen, nämlich derjenigen, die aus gleichartigem Samen oder von gleichartigen Eltern abstammen und ihre Eigenschaften aufeinander vererben, während die Gattung die verschiedenen Arten zusammenfaßt. So sind die Hauskatze, die Wildkatze, der Löwe, der Tiger und Lachs verschiedene Arten; die zusammenfassende Gattung ist die der Feliden (Katzen), während die Ordnung durch die Carnivoren (Raubtiere), die Klasse durch die Mammalien (Säugetiere) gebildet wird. – Bei logischer Anwendung der Stufenfolge der Begriffe wird dagegen allgemeiner jeder übergeordnete Begriff im Verhältnis zum untergeordneten[216] Gattung, und jeder untergeordnete im Verhältnis zum übergeordneten Art genannt, so daß hier der Art und Gattung kein unverrückbarer Platz in dem System der allgemeinen Begriffe zufällt. Vgl. Art; Darwinismus; Einteilung; Klassifikation; Mutation.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 216-217.
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