[504] Reich heißt die oberste systematische Einheit verschiedener Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze. So spricht man von dem Naturreich, wenn die bestimmenden Gesetze Naturgesetze sind; Reich der Zwecke nennt Kant (1724-1804) dagegen dasjenige Reich, dessen Gesetze die Beziehung der Wesen desselben als Zwecke und Mittel zur Absicht haben, also die moralische Welt. Dem Reiche der Natur steht auch das Reich der Gnade oder das Reich Gottes gegenüber; jenes bezeichnet die Menschen, sofern sie nur durch physische und soziale Gesetze zusammengehalten werden, dieses sofern sie Gott als dem höchsten Gesetzgebergehorchen. Vgl. höchstes Gut. Kant, über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philosophie. Teutscher Merkur 1788. Januar und Februar.
Adelung-1793: Reich, das · Reich · Mineral-Reich, das
Brockhaus-1809: Das Tausendjährige Reich · Das Babylonische Reich · Das alte Römische Reich
Brockhaus-1837: Reich · Römisches Reich · Birmanische Reich · Osmanische Reich
Brockhaus-1911: Oströmisches Reich · Reich Gottes · Osmanisches Reich · Neubabylonisches Reich · Orrhoenisches Reich · Römisches Reich · Türkisches Reich · Weströmisches Reich · Tausendjähriges Reich · Russisches Reich · Samorys Reich · Mutiamvos Reich · Fränkisches Reich · Heiliges röm. Reich deutscher Nation · Deutsches Reich · Angloindisches Reich · Byzantinisches Reich · Himmlisches Reich · Msidis Reich · Muata Jamvos Reich · Matiamvos Reich · Indobritisches Reich · Lotharingisches Reich
DamenConvLex-1834: Osmanisches Reich
Herder-1854: Reich [1] · Ottomanisches Reich · Reich [2] · Weströmisches Reich · Tausendjähriges Reich · Deutsches Reich · Byzantinisches Reich · Heiliges römisches Reich · Oströmisches Reich · Osmanisches Reich
Meyers-1905: Arzneibuch für das Deutsche Reich · Anglo-indisches Reich