I

[270] I bedeutet in der Logik ein besonders bejahendes Urteil; z.B.: Einige Phanerogamen sind Monokotyledonen. Die allgemeine Form eines besonders bejahenden Urteils ist: Einige S sind P. Das besonders bejahende Urteil kann auf einem vierfachen Begriffsverhältnis von Subjekt und Prädikat beruhen: 1. Entweder die Sphären beider Begriffe durchkreuzen sich; z.B.: Einige Raubtiere sind Sohlengänger; oder 2. das Subjekt ist der Gattung-, das Prädikat der Artbegriff; z.B.: Einige Phanerogamen sind Dikotyledonen; oder es gelten die drei Verhältnisse des allgemein bejahenden Urteils, daß 3. das Subjekt der Art-, das Prädikat der Gattungsbegriff ist; z.B.: Einige Güter sind trüglich, oder 4. daß Subjekts- und Prädikatsbegriff identisch Bind; z.B.: Einige gleichseitige Dreiecke sind gleichwinklig, wobei der partikuläre Satz nur einen Teil der Wahrheit ausdrückt und die volle Wahrheit erst in den Sätzen: Alle Güter sind trüglich und Alle gleichseitigen Dreiecke sind gleichwinklig liegt.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 270.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: