Imperative

[284] Imperative heißen bei Kant, im Gegensatz zu den Maximen, den subjektiven Grundsätzen der praktischen Vernunft, die objektiven Grundsätze, d.h. diejenigen Regeln, welche durch ein Sollen bezeichnet werden und bedeuten, daß, wenn die Vernunft den Willen gänzlich bestimmte, die Handlung unausbleiblich nach dieser Regel geschehen würde (Kr. d. prakt. V. I §I, S. 36 f.). Vgl. kategorisch.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 284.
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