Modalität

[366] Modalität (franz. modalité von lat. modus = Art und Weise) bezeichnet zunächst allgemein die Art und Weise, wie etwas geschieht oder gedacht wird. Nach Kant (1724-1804), der den Begriff enger faßt, ist Modalität eine Prädikatsbestimmung im Urteile, durch welche dem Subjektsbegriffe kein Merkmal hinzugefügt, sondern nur das Verhältnis zum Erkenntnisvermögen, die Art der Gewißheit der Urteile bezeichnet wird. »Die Modalität der Urteile ist eine ganz besondere Funktion derselben, die das Unterscheidende an sich hat, daß sie nichts zum Inhalte der Urteile beiträgt, sondern nur den Wert der Copula in Beziehung auf das Denken überhaupt angeht« (Kant, Kr. d. r. V., S. 74). Je nachdem im Urteile eine Sache für möglich (A kann B sein) oder für wirklich (A ist B) oder für notwendig (A muß B sein) erklärt wird, heißt das Urteil entweder problematisch oder assertorisch oder apodiktisch. Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit sind daher die Modalitätsbegriffe. Kant hält sie für besondere Funktionen, Stammbegriffe des Verstandes (s. Kategorien), aber kaum mit Recht. Die Modalität bezeichnet nur verschiedene Grade der Überzeugung von der Wirklichkeit eines Dinges. Auch ist der Unterschied zwischen Wirklichkeit und Notwendigkeit im Naturgeschehn kaum aufrechtzuerhalten. Was in der Natur geschieht, muß auch geschehn, da das Kausalitätsgesetz Ausnahmen nicht duldet. Vgl. Kategorien, Notwendigkeit.[366] Vgl. Postulate des empirischen Denkens und Urteils.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 366-367.
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