Nooumenon

[400] Nooumenon. (gr. nooumenon = das Gedachte) heißt ein Verstandesding (ens merae cognitionis), das von Jeder sinnlichen Anschauung frei ist. Kant (1724-1804) versteht darunter den Gegenstand der reinen Verstandesbegriffe, und da Begriffe ohne Anschauung leer sind, ist ihm das Nooumenon zunächst ein leerer Begriff, dem nichts in der Wirklichkeit entspricht. Kant erweitert aber den Begriff des Nooumenon zu dem Begriff eines Gegenstandes, der einer Anschauung, obgleich nicht einer sinnlichen, gegeben werden kann, und nähert damit die Noumena unmittelbar den Begriffen der Dinge an sich selbst, die dann als bloße Verstandeswesen gedacht sind. (Kr. d. r. V., S. 137 ff. u. 235 ff. Prolegg. §§ 32-35.) Der Gegensatz, zum Nooumenon ist das Phaenomenon, der Begriff der Dinge, welche die Sinnenwelt ausmachen, also der Erscheinungen (s. d.), sofern sie als Gegenstände nach der Einheit der Kategorien gedacht werden..

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 400.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: