[402]Obersatz (lat.: propositio maior) in einem Schlüsse heißt diejenige Prämisse, welche das Prädikat des Schlußsatzes enthält. Sie wird gewöhnlich dem Untersatz vorangestellt. Vgl. Schluß.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 402.