Obersatz

[183] Obersatz, 1) (Gramm.), s.u. Satz; 2) (Major), diejenige von den Prämissen (s.d.) eines Syllogismus, in welcher der Oberbegriff (s.d.) vorkommt. Er wird unter den beiden Prämissen gewöhnlich zuerst gestellt; daher die falsche Ansicht, daß er davon den Namen habe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 183.
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