Qualität

[476] Qualität (lat. qualitas von qualis = wie beschaffen, gr. poiotês), d.h. Beschaffenheit, wird Dingen, Begriffen und Urteilen zugeschrieben. Die Qualitäten eines Dinges sind seine durch die Sinne in der Empfindung erfaßten Eigenschaften, wie Licht, Farbe, Geruch, Geschmack, Wärme, Kälte, Härte usw. Die philosophische Besinnung führt aber zu der Erkenntnis, daß diese Qualitäten nur in der Empfindung des Subjektes existieren und dem Dinge ohne Beziehung auf ein erkennendes Bewußtsein abzusprechen sind. Diese Erkenntnis drang schon im Altertum bei den Atomisten durch. In der Neuzeit ist sie einer der Grundgedanken der Physik, welche die Qualitäten auf quantitative Verhältnisse zurückführt. Ihren philosophischen Ausdruck fand sie durch Locke (1632-1704), der die Qualitäten sekundäre, die Quantitäten primäre Eigenschaften nennt. Bei Kant (1724-1804), der alle räumlichen und zeitlichen Verhältnisse für subjekiv hält, hat dieser Unterschied Lockes keinen Platz. Er setzt aber Quantität und Qualität als extensive und intensive Größe einander gegenüber. Qualität als Kategorie a priori ist ihm also dasjenige, was sich an jeder Empfindung, als Empfindung a priori erkennen läßt. (Kr. d. r. V. S. 166 ff.) – Die Qualitäten eines Begriffs sind seine Merkmale, die seinen Inhalt ausmachen. Man denkt einen Begriff logisch genau, wenn man sich nach seiner Qualität richtet. – Bei Urteilen nennt man gewöhnlich das Verbindungsverhältnis zwischen Subjekt und Prädikat Qualität. Die Urteile sind demgemäß der Qualität nach bejahende oder verneinende (auch limitierende). Dieser Begriff der Qualität ist nur ein Beziehungsbegriff und hat mit dem sonstigen Begriff der Qualität nichts gemein.[476]

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 476-477.
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