[666]unvereinbar heißen diejenigen Begriffe, welche demselben Subjekt nicht in derselben Beziehung beigelegt werden können; und zwar unterscheidet man unvereinbare konträre und kontradiktorische Begriffe (s. d.).
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 666.