Der erste Eintritt in die Gesellschaft.

[79] Bei vorhergegangener Einladung ist es schicklich, pünktlich zu erscheinen.

In einer kleineren Gesellschaft macht die junge Dame sogleich beim Eintritt eine Verbeugung und sucht dann sich der Hausfrau zu nähern, ist die Gesellschaft sehr groß, beschränkt sie ihre Verbeugung nur auf die Wirte, welche sie sich sofort aufsucht. Es ist schicklich, der Dame des Hauses bei der Begrüßung höfliche Worte zu sagen, z.B.:

»Ich bin so frei, von Ihrer gütigen Erlaubnis Gebrauch zu machen.«

»Sie haben mir gütigst gestattet, heute zu erscheinen.«

»Gnädige Frau, es ist überaus gütig, daß Sie mir erlauben, an Ihrem schönen Feste teilzunehmen.«

»Wie dankbar bin ich Ihnen, gnädige Frau, für Ihre gütige Einladung.«

Tritt die junge Tochter in Begleitung der Eltern in das Gesellschaftszimmer, läßt sie selbstverständlich ihnen den Vortritt, aber auch, wenn sie mit fremden Damen im Vorzimmer zusammentrifft, ist es wohlanständig, sie zuerst eintreten zu lassen.

Wie bei der Einführung in die Welt der Antrittsbesuch gilt, so ist die Vorstellung nötig bei dem Eintritt in die Gesellschaft.

Es wäre der größte Verstoß gegen die seine Sitte, wollte man einen fremd in die Gesellschaft Eintretenden nicht vorstellen.

Die Herren werden stets den Damen vorgestellt; es wird bei der Vorstellung die jüngere Dame der älteren und die weniger zu ehrende zuerst genannt.[79]

Ganz junge Mädchen werden vorgestellt, ohne daß man ihnen den Namen der älteren oder vornehmeren Dame nennt.

Quelle:
Ernst, Clara: Der Jungfrau feines und taktvolles Benehmen im häuslichen, gesellschaftlichen und öffentlichen Leben. Mülheim 3[o.J.]., S. 79-80.
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