Beilage 2.

[67] Allerhöchste Bestimmungen

Seiner Majestät des Königs Friedrich Wilhelm I. über die während des Winters abzuhaltenden Assembleen.

1733 den 7. Februar erliess König Friedrich Wilhelm folgende Vorschrift:


Demnach Seine Königliche Majestät in Preussen etc. unser allergnädigster Herr in Gnaden wollen, dass die Assembleen wieder ihren Anfang nehmen sollen, Sie aber bey denen hiebevor gehaltenen Assembleen wahrgenommen, dass viele in ihren Häusern den erforderlichen Raum nicht gehabt; Es Ihnen überdem auch viele Incommodité verursachet, und an ihre Meubles Verlust erlitten, Als haben Seine Königliche Majestät in Gnaden resolviret, dass Carl von Eggenberg Entreprenneur der Assembleen seyn und zu dem Ende solche in dem Fürstenhause wöchentlich zweymahl, nehmlich Dienstag und Freytag halten, wozu er Holz, Licht, Spieltische und 2 Chor Hautbois fourniren, dahingegen ihm diejenigen, welche in nachstehender Liste Assemblee gehalten, als:

1. Herr v. Seckendorf, wenn es Ihnen beliebig ist. (N.B. Dies waren fremde Minister und Gesandte.)

2. Herr v. Jaguschinsky, wenn es Ihnen beliebig ist. (N.B. Dies waren fremde Minister und Gesandte.)

3. Herr v. Prätorius, wenn es Ihnen beliebig ist. (N.B. Dies waren fremde Minister und Gesandte.)

4. Herr Marquis de la Chetardie, wenn es Ihnen beliebig ist. (N.B. Dies waren fremde Minister und Gesandte.)

5. Herr v. Fink,

6. Herr v. Borck,

7. Herr v. Grumbkow,

8. Herr v. Schlippenbach,

9. Herr v. Görne,

10. Herr v. Podewils,

11. Herr v. Schlieben,

12 Herr v. Viereck,

13. Herr v. Thulmeyer,

14. Herr v. Viebahn,

15. Herr v. Cocceji,

16. Herr v. Happe,

17. Herr Oberstallmeister v. Schwerin,

18. Herr v. Marschall,

19. Herr v. Wülknitz,

20. Herr Ober-Forstmeister v. Schwerin,

21. Herr v. Broich,

22. Herr v. Riedel,

23. Herr v. Geuder,

24. Herr v. Vernezobre,[68]

Dreissig Thaler geben und davor den ganzen Winter über frey hingehen und dabei Caffee, Thee, Chocolade und Limonade umsonst haben, diejenige aber, so unter der Liste nicht begriffen, vor der Entree 8 Groschen, Caffee, Thee, Chocolade und Limonade à part und die so spiehlen 16 grl. Kartengeld bezahlen, die Capitains und Subaltern-Officiers aber von allen diesem befreyet seyn sollen.

Berlin, den 7. Januar 1733.


Friedrich Wilhelm.


Unterm 4. Januar d.J. war bereits an das Königliche Hofmarschallamt der Befehl erlassen worden, dem sogenannten starken Manne von Eggenberg die zu diesen Zusammenkünften benöthigten Zimmer im Fürstenhause einzuräumen. Dieser Mensch aber führte eine schlechte Wirthschaft und verlor bald darauf die Entreprise. Die Assembleen wurden nachmals wieder auf den alten Fuss fortgesetzt, und desshalb überreichte man dem Könige im Jahre 1738 einen Plan, wie solches geschehen sollte, folgendermaassen zu seiner Genehmigung:


Eure Königliche Majestät haben in der letzt übersandten Liste von denenjenigen, so diesen Winter die Assemblees halten, beyliegend specificirte Personen ausgezeichnet, welche während Ew. Kön. Maj. höchsten Anwesenheit allhier Assemblees geben sollen. Weil nun hierdurch die vorige Einrichtung ganz geändert und eine neue Rangirung muss gemachet werden, so werden Ew. Kön. Maj. die Gnade haben, den Tag zu benennen, wann die erste Assemblee gegeben werden soll, auch wie diese specificirte 15 sich auf einander folgen sollen, damit solche durch andere wieder ersetzt und alle Unordnung vermieden werde.

Berlin, den 7. November 1738.


F.W. von Grumbkow.

C.O. von Glasenapp.


Assemblees.


Den 7. November, Freytag, Herr Obrist von Thynen,

den 12. November, Mittwoch, Herr Geheimer Rath v. Borstel,

den 24. November, Montag, Herr Graf v. Wartensleben; exkusiret sich wegen seiner Incommodität,

den 1. December, Montag, Herr Hofmarschall v Geuder, Excellenz,

den 15. December, Freytag, fehlet, der Herr Präsident v. Reichenbach kann nicht geben, weil die Gräfin v. Truchsess bei ihm logiret,

den 17. December, Mittwoch, Herr General-Major Graf v. Schulenburg,

den 19. December, Freytag, Herr Geh. Rath v. Schmidt,

den 29. December, Montag, Herr Oberst v. Pannewitz,

den 2. Januar, Freytag, Herr v. Broich, Excellenz,

den 5. Januar, Montag, Herr Rittmeister v. Kameke,

den 19. Januar, Montag, Herr v. Cocceji, Excellenz,

den 21. Januar, Mittwoch, Herr v. Brandts, Excellenz,

den 28. Januar, Mittwoch, Herr v. Happens Excellenz,

den 2. Februar, Herr Landjägermeister v. Schwerin,

den 11. Februar, Mittwoch, Herr Präsident v.d. Osten.
[69]

Der König gab hierauf den mündlichen Befehl: »sollen das nur reguliren so gut wie sie können«. Uebrigens herrschte auf diesen Versammlungen der grösste Anstand, besonders bei den weiblichen Personen, die der König vorzüglich scharf ins Auge fasste, da er von ihnen von Hause aus nicht das beste Vorurtheil hegte, und ausserdem auch wegen der Gegenwart seiner Prinzessinnen es hart geahndet haben würde, wenn Koketterien oder Liebeleien vorgefallen wären. Und so verhielt sichs auch mit Tanz und Spiel. Der König unterhielt sich ohne Unterschied mit den Anwesenden und äusserte nicht selten eine angenehme Laune, wodurch solche sehr erheitert wurden, und darin bestand denn das Wesentliche dieser Vergnügungen, an welchen die Officiere der Garnison Theil nahmen, deren Bildung dadurch befördert werden sollte.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 67-70.
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