Beilage 1.

Allerhöchst befohlene

[74] Ordnung der Feierlichkeiten

bei der

am 20. September 1856 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfindenden Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit Luise Marie Elisabeth Prinzessin von Preussen mit Seiner Königlichen Hoheit Friedrich Wilhelm Ludwig Grossherzog von Baden.

Sonnabend den 20. September, Abends 61/2 Uhr, versammeln sich alle hoffähigen Personen in dem Königlichen Schlosse zu Berlin.

Die Generale, Minister und Wirklichen Geheimen Räthe, die Räthe erster Classe und die Chef-Präsidenten der Landescollegien, die Räthe zweiter Classe, die Mitglieder des Staatsraths, die Stabs-Officiere, sowie die bei Hofe erscheinenden Damen, das Corps diplomatique und die anwesenden Fremden begeben sich von der Schlossfreiheit her in das Portal Nr. 3 (Abtheilung links) und nehmen daselbst den Aufgang nach der neuen Schlosscapelle.

Die Officier-Corps der Garnisonen Berlin, Potsdam, Spandau und Charlottenburg nehmen ebendort ihren Aufgang nach dem Weissen Saale, von wo aus sie sich, soweit es der Raum gestattet, nach der neuen Capelle begeben.

Die Allerhöchten und Höchsten Herrschaften versammeln Sich gegen 7 Uhr in dem Kurfürsten-Zimmer der Gemächer König Friedrich's I. Majestät.

Die Hofstaaten bleiben in der vorliegenden boisirten Gallerie.

Gegen 7 Uhr wird die Königliche Krone durch Beamte des Krontresors herbeigebracht und von einem Officier und zwei Mann Gardes du Corps bis in das an das Versammlungs-Zimmer der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften angrenzende Gemach geleitet.

Die Garde-Unterofficier-Compagnie and Gardes du Corps geben Doppelposten im Festlocal.

Sobald die Königlichen Herrschaften versammelt sind, befestigen Ihre Majestät die Königin auf dem Haupte der Prinzessin Braut die Krone. Dieselbe wird Ihrer Majestät zu diesem Zwecke von der als Allerhöchstdero Ober-Hofmeisterin fungirenden Frau von Massow, geborenen Freiin von Canitz und Dallwitz, überreicht, welche auch bei der Befestigung der Krone hülfreiche Hand leistet.

Inzwischen ordnen sich die versammelten Hofstaaten zum Zuge.

Sobald Seine Majestät der König den Befehl zum Beginn der Ceremonie ertheilt haben werden, geleitet der Ober-Ceremonienmeister Freiherr von Stillfried die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zu den von Denselben im Zuge einzunehmenden Plätzen.


Der Zug

[74] wird, unbeschadet bestehender Rangverhältnisse, nach Seiner Majestät Allergnädigster Bestimmung, folgendermaassen geordnet sein:

I. In Vertretung des Oberst-Marschalls Freiherrn von Werther, der Ober-Hof- und Haus- Marschall Graf von Keller mit dem grossen Oberst-Marschallsstabe;

II. Alle anwesenden Königlichen Kammerjunker und Kammerherren, paarweise, so dass die jüngsten vorangehen;

III. Die Cavaliere, welche von Seiner Majestät dem Könige der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut zur Aufwartung gegeben sind, nämlich die Königlichen Kammerherren:


Schloss-Hauptmann von Coblenz Graf

von Boos-Waldeck

und

von Witzleben.


IV. Das Hohe Brautpaar.


Die Schleppe Ihrer Königlichen Hoheit tragen die Damen:

1. Gräfin von Dönhoff,

2. Gräfin Adelaide von Hacke,

3. Fräulein von Sternberg und

4. Gräfin von Schwerin.

Rechts neben der Schleppe


Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Braut


geht die als Höchstdero Ober-Hofmeisterin fungirende verwittwete


Frau von Bülow, geborene von Humboldt.


Hinter Seiner Königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Bräutigam Höchstdessen Gesandter am hiesigen Königlichen Hofe und das Gefolge Seiner Königlichen Hoheit, sowie der General-Lieutenant von Peucker und der Oberst und Commandeur des 7. Ulanen-Regiments Freiherr von Czettritz und Neuhauss, welche Höchstdemselben zur Aufwartung beigegeben sind.


V. Die Kammerherren Ihrer Majestät der Königin.

VI. Die Hof-, Ober-Hof- und Obersten Hofchargen Seiner Majestät, paarweise.


VII. Seine Majestät der König


führen Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preussen (als Durchlauchtigste Mutter der Hohen Prinzessin Braut) und

Ihre Kaiserliche Hoheit die verwittwete Grossherzogin von Sachsen-Weimar.1

Die General-Adjutanten und Flügel-Adjutanten Seiner Majestät des Königs folgen Allerhöchstdenselben;

zur Linken Seiner Majestät des Königs, Allerhöchstdenselben folgend,

der Minister des Königlichen Hauses von Massow.


VIII. Ihre Majestät die Königin,


geführt von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preussen.

Rechts neben der Schleppe Ihrer Majestät der Königin geht die Allerhöchstdero Ober-Hofmeisterin stellvertretende Frau von Massow, geborene Freiin von Canitz und Dallwitz, links Allerhöchstdero Ober-Hofmeister.[75]

Die Schleppe Ihrer Majestät tragen die Damen:

1. Gräfin Editha von Hacke,

2. Gräfin von Canitz,

3. Fräulein von Alvensleben und

4. Gräfin von Schlieffen.

Die weitere Ausführung des Zuges ergiebt sich aus Beilage 1.A.

Die Schleppen Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen werden je von zwei Pagen getragen; die Hofdamen gehen hinter der Schleppe. Die Cavaliere treten ihren Höchsten Herrschaften vor, die Adjutanten folgen.

Der Zug bewegt sich durch den Rittersaal, die Bildergallerie, in welche Zuschauer auf Billets eingelassen sind, und den Weissen Saal nach der neuen Capelle.

Der Wirkliche Ober-Consistorialrath, Ober-Hof-Prediger Dr. Strauss und die Hof- und Dom-Geistlichkeit empfangen das Hohe Brautpaar beim Eintreten in die


Capelle,

geleiten Höchstdasselbe zum Altare und stellen sich sodann rückwärts desselben auf.

Seine Königliche Hoheit der Durchlauchtigste Bräutigam stellt Sich zur Rechten der Hohen Prinzessin Braut; die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften im Halbkreise um das Hohe Brautpaar, und zwar treten Ihre Majestäten der König und die Königin, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preussen, sowie Ihre Kaiserliche Hoheit die verwittwete Grossherzogin von Sachsen-Weimar, zur Rechten des Altars.

Die Hofchargen ordnen sich in der Art, dass sie beim Herausgehen sogleich wieder vortreten können.

Der Wirkliche Ober-Consistorialrath, Ober-Hof-Prediger Dr. Strauss verrichtet die Trauung.

In dem Augenblicke, wo das Hohe Brautpaar die Ringe wechselt, werden dreimal zwölf Kanonenschüsse abgefeuert, wozu der dienstthuende Königliche Flügel-Adjutant das Zeichen giebt.

Nach ausgesprochenem Segen begeben Sich Seine Majestät der König, Ihre Majestät die Königin und die Höchsten Herrschaften in der vorhin angeführten Ordnung nach der Rothen Sammetkammer zurück, um daselbst dem Hohen Brautpaare die Glückwünsche abzustatten.

Die Hofstaaten verweilen in dem vorliegenden Gemach.

Inzwischen begeben alle übrigen Personen sich aus der neuen Capelle nach dem Weissen Saal.

Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erheben Sich hierauf im Zuge nach dem Weissen Saal.

Jhre Majestäten der König und die Königin setzen Sich mit dem Hohen Brautpaare an den unter den Thronhimmel gestellten Spieltisch. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen, sowie die übrigen Höchsten Herrschaften, setzen Sich gleichfalls zum Spiele, wozu mehrere Tische zu beiden Seiten des Thrones hingestellt sind.

Die Hofchargen stehen hinter dem Stuhle Seiner Majestät; der Hofstaat Ihrer Majestät der Königin hinter Allerhöchstdero Stuhle; hinter den Stühlen Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und Prinzessinnen stehen Höchstdero Cavaliere und Damen.[76]

Die eingeladenen Personen nähern sich den Spieltischen und machen, in ununterbrochener Reihe vorschreitend, Ihren Majestäten dem Könige und der Königin, sowie dem Hohen Brautpaare ihre


Cour.

Seine Majestät der König beendigen das Spiel, sobald der Ober-Hof- und Haus-Marschall Graf von Keller das Souper anmeldet.

Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erheben Sich in derselben Ordnung, in welcher der Zug nach der neuen Capelle stattgefunden hat, und begeben Sich durch die Bildergallerie und die angrenzenden Appartements nach dem Rittersaale.

In dem Rittersaale befindet sich die Königliche


Ceremonien-Tafel,

an welcher Ihre Majestäten, das Hohe Brautpaar und sämmtliche Höchsten Herrschaften in der auf Beilage 1.B. bezeichneten Ordnung Platz nehmen, und zwar:


in der Mitte der Tafel das Hohe Brautpaar;


Höchstdemselben zur Rechten, (also neben der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut)


Seine Majestät der König,


neben Allerhöchstdemselben


Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preussen

(als Durchlauchtigste Mutter der Hohen Prinzessin Braut);


zur Linken (also neben dem Durchlauchtigsten Bräutigam)


Ihre Majestät die Königin,


neben Allerhöchstderselben


Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preussen,


neben Höchstdemselben

Ihre Kaiserliche Hoheit die verwittwete Grossherzogin von Sachsen-Weimar, worauf dann die übrigen Höchsten Herrschaften, nach der bestehenden Ordnung (Siehe Beilage 1.B.) Sich anschliessen.

Sobald Ihre Majestäten und die Höchsten Herrschaften Ihren Platz eingenommen haben, treten die dazu befohlenen General-Lieutenants:


Brese und von Möllendorff


an die beiden Enden der Tafel und legen die Speisen vor. Sie geben dieselben den hinter ihnen stehenden Kammerlakaien, diese den Pagen, und die Pagen den functionirenden Obersten- und Ober-Hofchargen, Cavalieren und Adjutanten.

Ausser der Königlichen Ceremonien-Tafel sind in den Brandenburgischen Kammern und den angrenzenden Appartements noch fünf Tafeln aufgestellt, an welchen:

1. der Oberst-Kämmerer, General-Feldmarschall Graf zu Donna;

2. der Minister-Präsident Freiherr von Manteuffel;

3. der Ober-Befehlshaber in den Marken, General- Feldmarschall Freiherr von Wrangel;

4. der Oberst-Truchsess, General-Intendant der Hof-Musik Graf von Redern;

5. der General-Adjutant, General der Cavallerie Graf von der Gröben die Honneurs machen.

Diejenigen Personen, welche zu diesen Tafeln Einladungskarten erhalten haben, sind unmittelbar, nachdem sie die Cour im Weissen Saale gemacht und noch bevor die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften denselben verlassen[77] haben, durch die Bildergallerie und die daran grenzenden Gemächer nach den jeneit des Rittersaales gelegenen Brandenburgischen Kammern gesleitet worden.

Die nicht zu diesen Tafeln geladenen Personen begeben sich aus dem Weissen Saale nach der Bildergallerie, die Damen nach dem angrenzenden grünen Salon.

Seiner Majestät dem König reicht der Oberst-Truchsess Graf von Redern die Suppe, und der Oberst-Schenk von Arnim den Wein; denselben Dienst versehen bei Ihrer Majestät der Königin der Ober-Hofmeister Graf von Dönhoff, bei der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut der Kammerherr, Schlosshauptmann Graf von Boos-Waldeck und bei Seiner Königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Bräutigam der Höchstdemselben zur Aufwartung beigegebene General-Lieutenant von Peucker. Seine Majestät der König bringen, sobald die Suppenschüsseln von der Tafel gehoben sind, die Gesundheit des Hohen Brautpaares aus, welche, auf ein gegebenes Zeichen, von den andern Tafeln wiederholt wird. Das Musik-Corps der Garde bläst Tusch.

Seine Majestät ertheilen hierauf den Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hofchargen, sowie den Adjutanten, die Erlaubniss, sich an die für sie servirten Tafeln zurückzuziehen.

Vor Beendigung der Tafel stellen sich Solche wieder hinter die Stühle ihrer Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, um vorzutreten oder zu folgen.

Gleichzeitig begeben sich die zum


Fackeltanze

befohlenen Staats-Minister in den Weissen Saal, in welchen nach aufgehobener Tafel die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften eintreten.

Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie das Hohe Brautpaar, nehmen unter dem Thronhimmel Platz. Ihren Majestäten reihen Sich zur linken Seite des Thrones Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen, zur rechten Seite desselben Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen an.

Nachdem Seine Majestät der König den Befehl zum Beginn jener Ceremonie an den Stellvertreter des Oberst-Marschalls ertheilt haben, nähert sich dieser dem Hohen Brautpaare und ladet Höchstdasselbe durch eine Verbeugung zum Beginn des Tanzes ein, der in nachstehender Ordnung erfolgt:

Der den Oberst-Marschall vertretende Ober- Hof–und Haus-Marschall Graf von Keller mit dem grossen Oberst-Marschallsstabe;

ihm folgen die auf Allerhöchsten Befehl durch den Ober-Ceremonienmeister Freiherrn von Stillfried hierzu eingeladenen zwölf Staats-Minister mit weissen Wachsfackeln, paarweise, je nach dem Alter ihres Patents, so dass die jüngsten vorangehen, nämlich:


1. der Minister Graf von Waldersee,

2. der Minister von Massow,

3. der Minister von Bodelschwingh,

4. der Minister von Westphalen,

5. der Minister von Raumer,

6. der Minister Simons,

7. der Minister von der Heydt,

8. der Minister Uhden,

9. der Minister Flottwell,

10. der Minister Graf von Arnim,

11. der Minister Graf von Alvensleben,

12. der Minister-Präsident Freiherr von Manteuffel;

das Hohe Brautpaar.
[78]

Nachdem Höchstdasselbe einen Umgang im Saale gemacht, nähert Sich Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Braut Seiner Majestät dem Könige, fordert Allerhöchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf, und es beginnt ein neuer Umgang.

In ähnlicher Weise tanzt Höchstdieselbe mit allen Prinzen, nach der von Seiner Majestät für diesen Tag befohlenen Ordnung.

Seine Königliche Hoheit der Durchlauchtigste Bräutigam verneigt Sich hierauf gegen Ihre Majestät die Königin und tanzt mit Allerhöchstderselben, sowie mit allen anwesenden Prinzessinnen.

Nach beendigtem Fackeltanze treten die Minister den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften bis zum Eingange in das Königinnen-Gemach vor, woselbst die Fackeln von den dazu beauftragten zwölf Pagen abgenommen werden, welche Letzteren dem Zuge bis zu dem Eingange der für die Hohen Neuvermählten eingerichteten Appartements vorleuchten.

Hier wird die Königliche Krone den Beamten des Krontresors wieder überliefert, und nachdem von der Ober-Hofmeisterin der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut das Strumpfband ausgetheilt worden, wird der Hof entlassen.


Am folgenden Tage, Sonntag den 21. September, um 111/2 Uhr, Kirchgang in die neue Capelle des Königlichen Schlosses zu Berlin.

Um 1 Uhr Dejeuner dînatoire bei dem Hohen Neuvermählten Paare für die Königliche Familie und die Hofstaaten.

Abends 7 Uhr Cour bei den Hohen Neuvermählten im Rittersaale und im Bereich der angrenzenden Paradekammern.

Montag, den 22. September, um 3 Uhr. Gala-Diner im Rittersaale und der Bildergallerie, bei welchem die Hofstaaten, die Generale und General-Lieutenants, sowie die Minister und Wirklichen Geheimen Räthe, zugezogen werden.

Um 7 Uhr Gala-Oper.

Dienstag den 23. September, Dîner en famille bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preussen.

Um 8 Uhr Concert im Weissen Saale.


Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl.


Berlin, den 17. September 1856.


Der Ober-Ceremonienmeister

Freiherr von Stillfried.


Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 74-79.
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