Brautstand und Hochzeit.

[396] Brautstand, glückseligste Zeit des ganzen, langen Lebens! O denkt daran, ihr glückseligen Brautpaare, daß ihr nie wieder im Leben so sorgenlos glücklich sein werdet! Genießt die herrliche Zeit mit Bewußtsein!

Die Frage, ob der Bewerber sich zuerst dem Gegenstand seiner Wahl oder dem Vater entdecken soll, läßt sich nur von Fall zu Fall entscheiden. Die Gebote der guten Gesellschaft verlangen aber, daß er nach der Aussprache mit der Geliebten sich unverzüglich zu deren Eltern begebe und dort in festlichem Anzuge, in Frack, weißer Binde, mittelfarbenen Handschuhen, Offiziere in Waffenrock, Epauletts, Helm, um die Hand derselben bitten. Wer das Auffallende dieses Besuches vermeiden will, nimmt seine Zuflucht zum Briefe. Auf alle Fälle ist eine offene Darlegung der amtlichen, persönlichen und pekuniären Verhältnisse dringend geboten, da durch verheimlichte oder beschönigte Thatsachen das ganze Glück der Ehe in Frage gestellt werden kann. Manche Eltern verschweigen wohl auch ihre Lage,[396] machen dem Freier Hoffnungen auf später, und selbst in der traurigen und entwürdigenden Knechtschaft des Dämon »Schein«, treiben sie ihre Kinder in die gleichen ungesunden Verhältnisse hinein.

Die Verlobung ist somit die gegebene Gelegenheit zu gegenseitiger Offenheit. Auch die junge Braut soll mit den Thatsachen bekannt gemacht werden, denn ein großer Teil unserer modernen, unbefriedigten Ehen hat seinen Grund darin, daß die Frau mit Möglichkeiten und Hoffnungen rechnet, während das Gebäude einer soliden Ehe nur auf realer Grundlage aufgeführt werden kann.

Der Bewerber darf sich daher nicht verletzt fühlen, wenn die Eltern sich eine kurze Frist zur Einziehung von Erkundigungen über seine Person, Familie u.s.w. ausbedingen. Diese werden dabei in ihrem eigenen Interesse wie in dem des Bewerbers mit größter Diskretion verfahren. Wollen die Eltern den Antrag des jungen Mannes aus irgend einem Grunde ablehnen, so geschieht dies schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes und in der höflichsten Form. Die Familie wird sich, wie oben bereits erwähnt, bemühen, kein Wort darüber in die Oeffentlichkeit dringen zu lassen. Junge Mädchen, welche sich mit ausgeteilten Körben brüsten, wohl gar durch ihr verändertes Benehmen die Persönlichkeit, der ihre Absage galt, für andere kenntlich machen, sündigen sehr gegen die Gebote des guten Tones, der peinlichstes Zartgefühl für alle delikaten Angelegenheiten fordert, und beweisen neben großer Taktlosigkeit noch die weit schlimmere Herzensroheit.[397]

War es aber möglich, alles Geschäftliche und Persönliche zur Zufriedenheit zu ordnen, und ist der Vater des jungen Mädchens bereit, seine Einwilligung zu geben, so wird er den Bewerber zu einer bestimmten Stunde in sein Haus berufen und ihm dort in Gegenwart seiner Frau die Braut zuführen. Der erste unter den Augen der Eltern gegebene Kuß besiegelt diesen Akt der Verlobung.

Die Verlobungsringe, falls die späteren Trauringe als solche benutzt werden sollen, zu besorgen, ist Sache des Bräutigams. In vielen Familien herrscht dagegen die hübsche Sitte, je einen von Großeltern oder Verwandten stammenden, beziehungsreichen Ring als Verlobungsring sich gegenseitig zu geben. So wandert in einer württembergischen Familie ein Ring, den einst der König einem Mitglied geschenkt hatte, von Generation zu Generation als Brautgabe des Bräutigams an die Braut.

Die ersten Schritte nach der Verlobung in der engeren Familie dienen zur Bekanntmachung der Verlobung an die weiteren Kreise.

Der Bräutigam muß vor allem, wenn er dies bisher nicht gethan, seinen Eltern Kenntnis von diesem bedeutungsvollen Schritte geben; an nähere Verwandte werden die Eltern der Braut die frohe Kunde durch Brief oder Telegramm gelangen lassen. Den direkten Vorgesetzten wird der Bräutigam persönlich Mitteilung machen, resp. ihre Genehmigung einholen. Wohnen die Eltern des Bräutigams am Platze, so wird derselbe ihnen alsbald, am besten noch am Tage der Verlobung[398] seine Braut zuführen, wohnen sie dagegen in einem andern Orte, so schreibt die Mutter des Bräutigams an die junge Braut und heißt sie als Tochter willkommen. An der Braut ist es dann, umgehend unter Betonung ihrer Freude und Dankbarkeit für diesen Willkommensgruß zu antworten. Dieser Briefaustausch muß unbedingt den Stempel der Herzlichkeit tragen, so schwer er auch den beiden sich oft gänzlich Fremden im Anfang werden mag. Auch andere Familienmitglieder, wie Geschwister und Tanten des Bräutigams, werden die Braut als neues liebes Familienglied begrüßen. Alle diese Briefe verlangen umgehende Beantwortung.

Weiteren Kreisen wird die Verlobung entweder durch gedruckte Briefe (in Quartformat) oder durch Karten aus weißem Karton mitgeteilt. Man unterscheidet hierbei Doppelkarten und Einzelkarten. Erstere werden an befreundete Familien und einzelstehende Damen geschickt. Auf der innern linken Seite zeigen die Eltern der Braut die Verlobung an, auf der rechten der Bräutigam. Die linke Seite weist etwa folgenden Text auf:


»Die Verlobung unserer Tochter Gertrud mit dem Königlichen Hauptmann und Kompagnie-Chef im Infanterie-Regiment No. 75 Herrn Arndt Graf von Bismarck beehren wir uns ergebenst anzuzeigen.

Berlin im März 189...

von Anschütz, General-Major a. D.,

und Frau Anna geb. von Pfeil.«


Die rechte Seite lautet:
[399]

»Meine Verlobung mit Fräulein Gertrud von Anschütz, Tochter des General-Majors a. D. Herrn Kurt von Anschütz und seiner Frau Gemahlin Anna geb. von Pfeil beehre ich mich hiermit anzuzeigen.

Metz im März 189...

Arndt Graf von Bismarck,

Hauptmann und Kompagnie-Chef

im Infanterie-Regiment No. 75.«


Die Einzelkarte, welche der Bräutigam an seine Vorgesetzten, soweit sie nicht verheiratet sind, Kollegen und Freunde sendet, hat denselben Wortlaut wie die rechte Seite der Doppelkarte. Das am meisten zur Verwendung kommende Format ist 101/2 cm hoch und 161/2 cm breit; größere Karten sind jedoch durchaus nicht selten. Ein prahlerischer Goldschnitt, wie er früher allgemein üblich war, wird heute besser fortgelassen.

Jeder, der eine Doppelkarte erhält, ist verpflichtet, demjenigen Teile, der ihm am nächsten steht, den er am besten kennt, einen kurzen schriftlichen Glückwunsch zu senden, dem andern Teil aber seine oder die gemeinsame Karte von ihm und seiner Frau zu schicken. Nehmen wir an, ein älterer Herr ist bekannt mit dem Bräutigam, so schreibt er ihm einen kurzen Brief oder spricht seinen Glückwunsch auf der Visitenkarte aus; dem Elternpaar sendet er zwei Karten in geschlossenem Couvert. Hat er dort im Hause verkehrt, so macht er selbstverständlich seinen Gratulationsbesuch. – Eine unverheiratete Dame erhält die Doppelanzeige. Sie antwortet mit einem Schreiben an die Eltern, legt[400] auch vielleicht ein Briefchen an die Braut bei und bittet zum Schluß, auch dem Bräutigam ihren Glückwunsch zu sagen, sendet dem Bräutigam aber keine Karte.

Verlobungsanzeigen mit genauer Angabe des Namens und Standes der Eltern des Bräutigams sind in Oestreich Mode, sehen aber wie eine Reklame für den Bräutigam aus und sind nur in Fällen, wo dieser keine Stellung einnimmt und man seine Persönlichkeit näher bezeichnen möchte, erklärlich.

Die Anzeigen in der Zeitung haben den gleichen Wortlaut und stehen untereinander.

Für den Fall, daß die Braut Waise ist, zeigt der Bräutigam allein die Verlobung auf einem Oktavbogen oder einer Karte an, z.B.:


Brautstand und Hochzeit

Oder das Brautpaar versendet eine Karte:


Brautstand und Hochzeit

[401] Die Beantwortung der Verlobungsanzeigen erfolgt umgehend. Diejenigen, die in gesellschaftlichen Beziehungen zu der Familie stehen, finden sich in den nächsten acht Tagen nach Empfang der Anzeige persönlich ein und zwar in den ortsüblichen Visitenstunden. Befreundete Damen bringen gern ein paar auserlesene Blumen – Rosen und Myrten zusammengebunden – mit. Das Brautpaar und die Brauteltern halten sich in diesen Tagen zum Empfange von Besuchen bereit und nehmen dieselben ohne Ausnahme während der Besuchsstunden an. Die Besuchenden werden zuerst dem Brautpaare, alsdann den Brauteltern glückwünschend nahen. Der Bräutigam wird sich sofort vorstellen lassen, wenn er sieht, daß Herrschaften, welche ihm unbekannt sind, zur Beglückwünschung eintreten.

Die Gruppierung bei diesen Besuchen, wenn eine Familie von zwei Personen Besuch macht, würde so sein, daß die beiden älteren Damen auf dem Sofa Platz nehmen, die Braut neben der fremden Dame oder[402] ihr vis-à-vis, der fremde Herr neben der Hausfrau, der Hausherr neben der fremden Dame, der Bräutigam zur Linken des fremden Herrn.

In dem Besuchszimmer findet auch die. Blumenspende Platz, welche der Bräutigam seiner Braut meist am Tage des Verlobungsfestes im engeren Familienkreise macht, und welche beispielsweise in einem flachen Korb, ganz mit Rosen gefüllt, der gleichzeitig auch die Festtafel schmücken kann, bestehen mag.

Bei dem Verlobungsessen sitzt das Brautpaar in der Mitte der Tafel, neben dem Bräutigam die Brautmutter, geführt von dem Vater des Bräutigams oder einem älteren Repräsentanten seiner Familie. Dem Brautpaar gegenüber nimmt die Mutter des Bräutigams zwischen den zwei würdigsten Vertretern der Familie der Braut Platz. Neben der Braut kommt der zweitwürdigste Verwandte des Bräutigams zu sitzen. Den Toast auf das Brautpaar bringt der Brautvater oder sein Vertreter aus, der Bräutigam antwortet mit einem Dank gegen seine zukünftigen Schwiegereltern und läßt diese leben. Die Zeit, wo der Bräutigam alle Toaste schweigend über sich ergehen ließ, ist – leider! werden viele sagen – entschwunden. Man erwartet, und wohl auch mit Recht, daß er aus der Mitte seines Glückes heraus ein paar kurze, warme Dankesworte – stets in einem Hoch auf die Familie gipfelnd, in deren Haus die Verlobung gerade gefeiert wird – findet.

In kleineren Städten richtet man sich mit dem Besuch nach der Ortssitte. So kennt man stellenweise den Brauch, daß sämtliche Leute, die das Brautpaar[403] kennen, auch ohne sonst im Hause der Braut zu verkehren, zur Gratulation persönlich erscheinen. Die Gratulation gestaltet sich so zu einer Art Cour. An andern Orten fährt das Brautpaar Anzeigen werden nicht versandt selbst bei allen Bekannten vor, um sich als solches vorzustellen. Natürlich wird dieser Besuch baldigst erwidert.

In einzelnen Städten ist es Sitte, daß die Brautleute auch den Familien, mit denen die Eltern der Braut in demselben Hause wohnen, einen Besuch abstatten, wie es dort auch Brauch ist, daß eine Familie, die eine neue Wohnung bezieht, den Mitbewohnern im Hause eine Visite macht, die dann natürlich erwidert wird.

Das Brautpaar wird die ihm gemachten Besuche innerhalb der ersten drei Wochen erwidern. Zu Familien und einzelstehenden Damen geht dasselbe gemeinsam in Begleitung der Mutter der Braut. Zu Junggesellen geht der Bräutigam allein. Seinen Freunden und den im Hause der Braut verkehrenden jungen Herren stattet er keinen Gegenbesuch ab, sondern dankt ihnen bei nächster Gelegenheit mündlich. Zu den Familien der Vorgesetzten des jungen Mannes oder seiner näheren Bekannten geht das Brautpaar allein, falls nicht die Brautmutter so weit mit demselben bekannt ist, ihr Kind dort selbst vorstellen zu können. Alle Besuche werden im Besuchsanzuge gemacht; der Herr trägt Gehrock, Cylinder und mittelfarbene Handschuhe, die Braut eine elegante Besuchstoilette. Man benutzt Besuchskarten, etwas größer wie das übliche Format, mit den Namen des Brautpaares:
[404]

Brautstand und Hochzeit

Die Sitte, daß die Braut vom Bräutigam ein Bouquet zu dieser Visitentournee erhält, ist völlig veraltet. Wohl aber übersendet ihr der Bräutigam zu jedem Ball und zu jeder größeren Gesellschaft, die sie gemeinsam, natürlich ebenfalls in Begleitung der Brauteltern oder anderer Verwandte oder Freunde, besuchen, ein Handbouquet, einen modernen, ohne Papiermanschette lose gebundenen Strauß. Das Gastgeberpaar pflegt den Platz der Braut oder des Brautpaares durch eine aus rosa Blumen und Myrten gewundene Dekoration auszuzeichnen und das Brautpaar in einer kurzen Rede zu beglückwünschen.

Der Verkehr der Verlobten untereinander und in der Oeffentlichkeit war früher durch die fortwährende Gegenwart einer dritten Person beengt. Wenn dieser Schutz bei Besuchen von Gesellschaften, Theatern und Konzerten auch weiter fortbesteht, so ist es doch durchaus der guten Sitte entsprechend, wenn ein Brautpaar gelegentlich eines kurzen Spaziergangs zur Besuchszeit sich auch einmal allein zeigt. Es giebt Verhältnisse, z.B. bei anhaltender Kränklichkeit der verwitweten Mutter,[405] wo das Brautpaar darauf angewiesen ist, allein Bestellungen, Einkäufe und Besuche zu machen. Ohne Bedenken wird der Bräutigam seine Verlobte aus einer Kaffeevisite abholen, sie auf die Eisbahn geleiten u.s.w.

Für alle andern Gelegenheiten aber, besonders für größere Fußtouren und Partien, wird er sich der Gegenwart eines Dritten fügen, ja, um eine ungerechte Beurteilung seiner Braut zu verhüten, auch vergewissern müssen.

In Gegenwart Fremder gestatte er sich nur den Handkuß. Zärtlichkeiten verlieren durch die Anwesenheit von Zeugen an Wert, wirken für andere auch leicht komisch und fordern zur Kritik heraus. Manche Brautpaare verfallen aber in dem Bestreben, keinem Dritten Einblick in ihr Liebesleben zu gestatten, in das andere Extrem und überbieten sich an Reserviertheit. Daß auch dies Verhalten eine Kritik herausfordert, oft eine ungerechte, scharfe, läßt sich denken.

Es giebt Fälle, wo die Eltern der Braut ihre Einwilligung von einer gewissen Bedingung abhängig machen: die jugendliche Braut soll erst das zwanzigste Lebensjahr erreicht, der Bräutigam sein Examen bestanden haben. Das Brautpaar wird sich also als heimlich Verlobte zu betrachten haben. Hat dieses Versteckspielen wohl auch seine Reize, so erfordert es doch große Vorsicht und Rücksicht, um den Namen des jungen Mädchens nicht in den Mund der Leute zu bringen. Der glückliche Bräutigam darf es nicht machen wie jener Referendar, der seiner heimlichen Braut in der schwiegerelterlichen Wohnung in der Nähe des Fensters[406] einen Kuß gab. Aufblickend sieht er an den Fenstern im gegenüberliegenden Hause ein paar fliegende Haubenbänder. Schreckensbleich beschließt das Brautpaar, daß er zu der ihm bekannten alten Dame hinübereilen und sie um Diskretion bitten soll. Gedacht, gethan! »Es thut mir herzlich leid,« sagt mit einem breiten Lächeln die alte Dame »aber Mariechen ist damit schon weg«.

Entlobungen sind an und für sich so traurige Wendungen einer unter jubelnden Wünschen begonnenen Glückszeit, daß jeder taktvolle Mensch sie möglichst unvermerkt in Scene setzen und sie bei andern mit Stillschweigen übergehen wird. Oeffentliche Bekanntmachungen sind in der guten Gesellschaft nicht gebräuchlich. Derjenige Teil, von dem die Auflösung der Verlobung ausgeht, hat Ring, Briefe und Geschenke zurückzusenden. Der andere braucht dies nicht, wird es aber in den weitaus meisten Fällen thun. Hebt ein Herr ohne stichhaltigen Grund eine Verlobung in beleidigender Weise auf, so wird er eine Forderung von einem Verwandten seiner gewesenen Braut zu gewärtigen haben. Damen, die leichtsinniger Weise eine Verlobung lösen, straft die Welt durch Nichtachtung. Da man nun in den wenigsten Fällen hinter die Coulissen blicken wird, so raten wir, für keinen Teil Partei zu nehmen und einen eventuellen Bruch zu vermeiden. Die Entlobte tritt am besten eine längere Reise an, der gewesene Bräutigam läßt sich versetzen. Man ladet selbstverständlich beide nie mehr zusammen ein. Bei einem zufälligen Zusammentreffen haben beide alle Formen der guten Sitte, wie sie für völlig Fremde bestehen, zu beobachten.[407]

Kehren wir aber zu unserem glücklichen Brautpaar zurück, das, nachdem die Ausstattungssorgen überwunden sind, sich nun auf den Tag seiner Vereinigung freut.

Die Einladungen zur Hochzeitsfeier werden mindestens vierzehn Tage, meist aber drei Wochen vorher versandt. Sie haben folgenden Wortlaut:


Brautstand und Hochzeit

oder


Brautstand und Hochzeit

[408] Diejenigen Personen, welche die Braut als Brautführerinnen, der Bräutigam als Brautführer zu laden wünscht – man wählt dazu nur Verwandte oder gute Freunde, nie aber oberflächliche Bekannte – werden gleichzeitig brieflich, noch besser mündlich zur Uebernahme dieses Freundschaftsdienstes gebeten. Eine derartige Aufforderung abzuschlagen, ist nicht gut möglich; nur wenn der oder die Betreffende sich inzwischen selbst verlobt hat, ist es Sitte, daß sie das Amt und die Würde niederlegen.

Die Zahl der Brautführer und -führerinnen schwankt zwischen vier und acht Paaren. Die Toilette der Damen ist bei eleganten Hochzeiten von gleichem Stoff, Schnitt und Farbe; ganz Weiß ist wegen der Aehnlichkeit mit dem Brautanzug nicht gebräuchlich. Der Wunsch der Braut hinsichlich des Anzuges wird von den Brautführerinnen berücksichtigt werden müssen. Die Brautführer tragen selbstverständlich Frack, weiße Binde, weiße Handschuhe, Chapeau claque, Orden; Offiziere Waffenrock, Epauletts, Helm.

Die Brautführer machen einige Tage vor der Hochzeit bei den Eltern der ihnen bestimmten Dame Besuch. Im Falle sie nicht angenommen werden, geben sie drei Karten ab.

Es liegt ihnen ob, für ein schönes Bouquet zu sorgen, das sie am Hochzeitstage vor der Fahrt zur Kirche ihrer Dame überreichen. Praktisch ist es, wenn sie sich vorher mit ihrer Dame verständigen, damit Bouquet und Schleife zu deren Toilette passen; denn nicht jeder ist so erfahren, daß er für diesen Fall je[409] eine weiße, blaue und rote Schleife mit sich führt, um die zur Toilette passende anzuheften. Manchmal wünscht das Brautpaar auch, daß sämtliche Sträuße das gleiche Aussehen haben, z.B. wenn alle Brautführerinnen weiße Kleider und Rosenausputz tragen und der Anzug durch ein Bouquet von gleichen Blumen vervollständigt und gehoben werden soll. Eine Anfrage bei dem Bräutigam ist also, wie wir sehen, durchaus angebracht und nützlich.

Ob der Brautführer seine Dame im Wagen abholt oder mit ihr in der Kirche zusammentrifft, hängt davon ab, wo sich die Gäste versammeln. Doch davon später.

Vorerst noch wollen wir uns dem Polterabend zuwenden, an dem, wie an allen die Hochzeit begleitenden Festlichkeiten, z.B. bei dem der Hochzeit folgenden Katerfrühstück mit Damen, den Landpartien, die besonders beliebt sind, wenn Gäste von auswärts an der Feier teilnehmen, die mit der Umgebung bekannt gemacht werden sollen, der Brautführer sich als ritterlicher Begleiter zu betrachten hat.

Der Polterabend, der letzte Abend, den die Braut im Elternhause zubringt, wird wohl allerwärts durch eine kleinere oder größere Festlichkeit, eine Abschiedsfeier von den gewohnten bisherigen Verhältnissen, begangen. Sein Name stammt von der auf dem Lande noch vielfach gebräuchlichen Sitte, durch Poltern die bösen Hausgeister auszutreiben, damit die Heimstätte für das junge Paar davon für alle Zukunft befreit bleibe. Die Jugend und die Altersgenossen des jungen Paares[410] üben den Brauch, alle möglichen Schüsseln, irdene Kannen und Töpfe, Küchengeschirr mit lautem Gepolter an der Hausthür zu zerschellen. »Je mehr Scherben, desto mehr Glück!« prophezeit der Volksmund.

Häufig geben nahe Bekannte des Brautpaars den Polterabend. Ist die Familie der Braut in Trauer, so wird wohl auch nur ein sogenanntes, »Kranzbinden« im Hause der besten Freundin veranstaltet. Zu diesem Zweck versammeln sich die jungen Mädchen des Bekanntenkreises und winden mit veilchenfarbener Seide den Brautkranz. Die Braut darf sich hieran nicht beteiligen. Jede einzelne muß ein Sträußchen fügen unter Aussprechen eines Segenswunsches für das junge Paar resp. die Braut. Die Braut erscheint später, begrüßt von dem Liede: »Wir winden dir den Jungfernkranz«. Nachdem Kaffee und Kuchen verzehrt – das letzte Mal im trauten Mädchenkreise – wird das Sträußchen für den Bräutigam und alsdann aus den Abfällen ein sogenannter Stoppelkranz gewunden. Zuletzt erscheint der Bräutigam. Die jungen Mädchen bilden einen Kreis um ihn, die Augen werden ihm verbunden und das Austanzen des Stoppelkranzes beginnt. Diejenige junge Dame, der der Bräutigam den Kranz aufsetzt, gilt als nächste Braut im Freundinnenkreise. Dieses Austanzen des Kranzes findet nicht nur am Polterabend, sondern manchmal auch am Hochzeitstage selbst statt. In letzterem Falle teilt die junge Frau in gleicher Weise das Myrtensträußchen des Bräutigams aus, während sämtliche Junggesellen um sie einen Kreis bilden.[411]

Durch Aufführungen, sich anschließendes, kaltes Büffet, zuletzt Gesellschaftsspiele oder Tanz kann dieses Kranzbinden zu einem hübschen und doch anspruchslosen Polterabend erweitert werden.

Die moderne Sitte legt einen Ruhetag zwischen Polterabend und Hochzeitstag, was im Interesse der Eltern wie des jungen Paares, besonders wenn beide Feierlichkeiten im Hause stattfinden, sehr empfehlenswert ist. Man giebt meist entweder einen großen Polterabend, zu dem man alle Bekannten einladet, und der wie ein Ballfest verläuft, nur mit dem Unterschied, daß er um Mitternacht oder kurz danach sein Ende erreicht, und eine Hochzeit im Familienkreis, oder eine kleine Polterabendsfeier oder auch gar keine und eine große Hochzeitsfeier. Eine Einladung zum Polterabend hat folgende Fassung:


Brautstand und Hochzeit

Die Angabe der Wohnung geschieht hier wie auf der Hochzeitseinladung mit Rücksicht auf die auswärtigen Hochzeitsgäste. Bei dieser Gelegenheit sei gleich erwähnt, daß die Brauteltern für ein behagliches Quartier zu sorgen haben. Ist es nicht möglich, dieselben[412] im eigenen Heim aufzunehmen, so bestelle man auf eigene Rechnung Zimmer im Hotel und verständige gleichzeitig den Wirt, daß er den Gästen gegenüber sage, es sei »alles bereits geordnet«. Die Gäste ihrerseits dürfen eine Frage an den Wirt nicht unterlassen. Es könnte ja möglich sein, daß aus irgend einem Grunde die Brauteltern kein freies Ouartier zu stellen gedächten. Fällt die Antwort des Wirtes also dementsprechend aus, so berichtige man die Rechnung, ohne irgend welches Aufheben von der Sache zu machen. Junge Mädchen werden nie allein im Hotel einquartiert. Man ersucht Verwandte oder Bekannte sie aufzunehmen, wenn man selbst keinen Raum hat.

Auswärtige Hochzeitsgäste haben die Verpflichtung, zu schicklicher Besuchsstunde den Brauteltern ihren Besuch zu machen. Unter Umständen, die sich nur von Fall zu Fall entscheiden lassen, erstreckt sich diese Rücksichtnahme auch auf die Eltern des Bräutigams, wenn diese am Ort wohnen, resp. die Familie, welche den Polterabend giebt. Vor der Abreise ist diesen Herrschaften ein zweiter Besuch zur Verabschiedung abzustatten.

Am Morgen des Polterabends werden die Hochzeitsgeschenke mit angebundener Visitenkarte in das Haus der Braut gesandt. Die Ueberbringer erhalten ein entsprechendes Trinkgeld (50 Pfg. bis 1 Mk.). Die Geschenke, d.h. solche, die das Preisgeben an fremde Augen vertragen, werden in einem Gesellschaftszimmer aufgebaut, um von den Polterabendgästen in Augenschein genommen werden zu können. Eine Ausstellung[413] des Trousseau, der persönlichen Ausstattung der Braut, am Polterabend ist nicht Sitte, dagegen veranstaltet die Braut an einem oder mehreren bestimmten Tagen für ihre intimen weiblichen Bekannten eine kleine Ausstellung von Wäsche, Toiletten und Schmuck, selbstverständlich nur, wenn dieselben durch Anzahl und Machart bemerkens- und beachtenswert sind.

Winke im Einzelnen zur Beschaffung von Hochzeitsgeschenken zu geben, ist leider hier kein Raum. Nur so viel sei gesagt: Es ist ratsam, wenn sich Verwandte zu einem größeren Geschenke, etwa einem ausgesprochenen Wunsche des Brautpaares, vereinigen. In beschränkteren Verhältnissen empfiehlt sich die Beschaffung eines Ausstattungsgegenstandes z.B. eines Kronleuchters, Teppichs, Porzellanservices. Im allgemeinen sind Silbergeschenke stets willkommen. Hochzeitsgäste, die kein wirkliches Geschenk zu machen verpflichtet sind, senden Blumen in verschiedenster Gestalt, Junggesellen desgleichen, junge Damen irgend eine Handarbeit, z.B. Kästchen zum Aufbewahren des Kranzes etc.

Am Polterabend legt die Braut festliche Gesellschaftstoilette an; beliebt ist Rosa oder Weiß mit buntfarbigem Bandausputz. Die ganz weiße Toilette bleibt dem Hochzeitstage vorbehalten. Der Bräutigam überreicht der Braut wie zu jedem Ball, den sie gemeinsam besuchen, einen ausgesucht schönen Strauß (ohne Papiermanschette!). Beim Empfang der Gäste nimmt das Brautpaar den Ehrenplatz neben dem Gastgeberpaare ein, ist es doch an diesem Abend Mittelpunkt der ganzen Gesellschaft.[414]

Finden Aufführungen statt, so werden für das Brautpaar geschmückte Plätze in der ersten Zuschauerreihe bereit gehalten. Dasselbe tritt nach Beendigung jeder Aufführung auf die Ausübenden zu und spricht ihnen seinen Dank aus. Gewöhnlich sind es Abschiedsgrüße, von Freundinnen dargebracht, lustige Mordgeschichten unter Anspielung auf allerlei kleine komische Ereignisse im Leben des Brautpaares u. dergl. mehr. Das Zartgefühl sei hierbei ständiger Begleiter der Huldigenden, auch bei der Wahl der Aufführungen und Deklamationen.1

Zum Schluß wird meistens der Brautkranz und der Schleier von der besten Freundin der Braut überreicht. Vielfach bildet beides das gemeinsame Geschenk der Brautführerinnen. Seit neuerer Zeit hat sich die Sitte eingebürgert, daß die Braut ihren Brautführerinnen als Andenken an ihren Freundschaftsdienst eine Gegengabe überreicht, bestehend in einem Ring, Armband oder Brosche mit eingraviertem Datum des Hochzeitstages. Diese Schmuckgegenstände sind natürlich alle von ganz gleichem Wert und Aussehen.

Wir können diese hübsche Sitte, welche auch öfters den Bräutigam zum Spender dieser Erinnerungsgabe ernennt, nur empfehlen.[415]

Wir wollen nicht vergessen zu erwähnen, daß auch das Brautpaar untereinander – wenn die Verhältnisse es gestatten – sich zu beschenken pflegt; der Bräutigam giebt einen Schmuckgegenstand, vielleicht die ersten Brillanten. Die Braut schenkt ihr Bild im Medaillon, an der Uhrkette zu tragen, oder eine Handarbeit in das künftige Zimmer des jungen Gatten.

Die französische Sitte des corbeille de mariage, eine Morgengabe des Bräutigams, die aus kostbaren Toilettegegenständen, Stoffen, Shawls, Spitzen und Schmuck besteht, kennt man in Deutschland nicht.

Beschließt ein Tanz den Polterabend, so eröffnet ihn das Brautpaar, und es gilt für jeden als Ehre, mit der Braut zu tanzen.

Der Tag zwischen Polterabend und Hochzeit wird meistens zur Schließung der Civilehe auf dem Standesamt benützt. Zu dieser fährt das Brautpaar in geschlossenem Wagen, begleitet von den betreffenden Vätern oder, wenn diese nicht mehr leben, nahen männlichen Verwandten, die als Trauzeugen fungieren und mit Legitimationen versehen sein müssen. Da der ganze Akt die Erfüllung einer rein gesetzlichen Formalität ist, erscheint man nicht in Fest-, sondern nur in eleganter Promenadentoilette.

Die Dame trägt ein dunkles Straßenkleid und vielfach den der Frau zukommenden kleinen Capothut, dunkle Handschuhe; Paletot, bezw. Umhang und Muff werden nicht abgelegt. Der Herr trägt schwarzen Gehrock, dunkle Handschuhe, Cylinder; Trauzeugen desgl. Offiziere legen Epauletts, Orden und Helm an.[416]

Die kirchliche Trauung findet entweder in der Kirche oder im Hause der Braut statt. Es gab eine Zeit, wo das letztere unbedingt als das vornehmere galt. Wenn dies auch heute nicht mehr der Fall ist, so giebt es doch viele Familien, welche, wenn die Räume es erlauben, diesen feierlichen Akt gern im Rahmen des Hauses vollziehen lassen. Man wende nicht ein, daß der Eindruck der Feier darunter leide. Ein ganz mit Blumen und Topfpflanzen oder gar mit Stoffdraperien geschmackvoll dekoriertes großes Zimmer, von dessen Wänden alle profanen Bilder entfernt und durch zahlreiche Wandleuchter mit brennenden Kerzen ersetzt sind, ein Altar, wie wir ihn gelegentlich der Haustaufe beschrieben, Harmoniumklänge oder ein Choral von Kinderstimmen vorgetragen, aus dem Nebenraum oder hinter Pflanzengruppen ertönend, verhüllte Fenster und statt des Tageslichtes heller Kerzenschein – dies alles bildet einen gar feierlichen und eindrucksvollen Hintergrund für den ernsten Akt.

Findet die Trauung in der Kirche statt, so versammeln sich entweder alle Hochzeitsgäste im Hause der Braut, um alsdann in wohlgeordnetem Zuge zur Kirche zu fahren, oder man versammelt sich in der Kirche selbst. Ein jüngeres Ehepaar oder ein einzelner Herr aus dem Verwandtenkreise pflegt alsdann die Honneurs am Kircheneingange resp. in der Sakristei zu machen. In ersterem Falle werden die Wagen für die Hochzeitsgäste von den Brauteltern gestellt, ob auch in letzterem, entscheidet die Ortssitte. Die Gäste nehmen die für sie bestimmten Plätze ein, und die nächsten Verwandten[417] erwarten in der Sakristei die Ankunft des jungen Paares, um dieses vor den Altar zu geleiten. Da sich stets ein längerer Zug imposanter und feierlicher ausnimmt, als ein kleiner, aus wenig Paaren bestehender, so ist es vorzuziehen, daß wenigstens alle Familienmitglieder sich daran beteiligen. In manchen Orten ist es Sitte, daß das bereits verbundene Paar gemeinsam zum Altar schreitet: in diesem Fall empfiehlt es sich, daß es den Zug Arm in Arm unter Vorantritt von blumenstreuenden Kindern eröffnet: es folgen alsdann paarweise in gemessenem Schritt die Brautführer und -führerinnen, der Vater des Bräutigams mit der Brautmutter, der Vater der Braut mit der Mutter des Bräutigams und die übrigen Verwandten paarweise. Sind die betreffenden Väter nicht mehr am Leben, so treten nähere männliche Verwandte an ihre Stelle. Sehr feierlich ist es, wenn der Priester dem Zug entgegengeht, ihn empfängt und alsdann voranschreitet. – Daß der Zug in umgekehrter Folge eintritt, wie es öfters der Fall ist, will uns wenig gefallen: das Brautpaar soll den Zug nicht beschließen, sondern eröffnen, es soll nicht den Beschluß bilden, sondern ein Ehrengefolge haben.

In vielen vornehmen Familien kennt man die Sitte, die »Braut wegzugeben«, wie es z.B. in England Brauch ist. Die Braut wird im Zuge von ihrem Vater und dem Vater des Bräutigams geführt, der Bräutigam schreitet zwischen den beiden Müttern einher. Die Brautführerpaare bilden den Beschluß.

Vor dem Altar angelangt, stellt sich das Brautpaar[418] so auf, daß die Braut zur Rechten des Bräutigams steht, die Brautführerinnen ordnen sich im Halbkreis neben ihr, die Brautführer neben dem Bräutigam, jedoch so, daß sie die übrige Hochzeitsgesellschaft nicht von dem Brautpaar abschließen. Die an manchen Orten übliche Sitte, daß das Brautpaar sitzt, erscheint uns wenig im Einklang mit der Feierlichkeit des Augenblicks. In vornehmen Kreisen bleibt stets die ganze Hochzeitsgesellschaft stehen, nur für Kranke oder ältere Personen werden Sessel bereit gehalten. Setzt sich jedoch, der Ortssitte folgend, die Hochzeits-Gesellschaft, so vergesse sie zum mindesten nicht, sich bei Verlesung der heiligen Schrift und während der Einsegnung zu erheben. Ob das Brautpaar kniet, hängt von den rituellen Gebräuchen ab. Man ersuche in diesem Fall den Pfarrer, den richtigen Augenblick dem Paare anzudeuten, denn es ist schon vorgekommen, daß Brautpaare das Beugen der Kniee in der Aufregung völlig vergaßen. Auch an das rechtzeitige Ausziehen des rechten Handschuhes sei erinnert. Man erleichtert der Braut diesen Moment und das durch die Hast erschwerte Ausziehen des modernen engen Handschuhes dadurch, daß man eine Längsnaht des rechten vierten Fingers auftrennt. Somit braucht nur der Fingerling abgestreift zu werden.

Die Braut übergiebt während des Ringwechsels ihrer ersten Brautführerin – der besten Freundin – das Bouquet zum Halten. Ist der Bräutigam Offizier, oder läßt er sich als Reserveoffizier in Uniform trauen, so verlangt es die Sitte, daß er während der Einsegnung seine Waffe ablegt. Jedoch erfordert dies Gewandtheit[419] und Geistesgegenwart, damit nicht ein peinlicher Augenblick des Wartens entstehe, eventuell hat ihm der erste Brautführer Beistand zu leisten. Derselbe nimmt Säbel und Helm während dieser Zeit in Empfang.

Dies führt uns zur Besprechung der Toilette des Brautpaares und der Hochzeitsgäste. Der Bräutigam trägt selbstverständlich Frack, im Knopfloch ein Myrtensträußchen, weiße Binde und weiße Handschuhe, Lackstiefel und Cylinder, der allen feierlichen Gelegenheiten vorbehalten bleibt, nicht den Chapeau claque, seinen gefälligen Stellvertreter im Ballsaal. Dem Offizier steht es nach der neuesten Bekleidungsvorschrift vom 28. Mai 1896 frei, sich im Paradeanzug (Waffenrock, Epauletts, Helm, event. mit Haarbusch, Schärpe, Orden und Ehrenzeichen, Degen oder Säbel, hohe Stiefel) oder im Galaanzug (Waffenrock, Epauletts, Helm, event. mit Haarbusch, Schärpe, Galahosen, Orden und Ehrenzeichen, Degen resp. Säbel) trauen zu lassen. Beamte legen weder Uniform noch Hoftracht an. – Die Toilette der Braut richtet sich nach Alter, Stellung und Vermögenslage, ist jedoch bei Jungfrauen stets von weißer, bei Witwen von grauer oder mattlila, eventuell bei vorgerücktem Alter von schwarzer Farbe. Die Machart wie der Stoff des Kleides ist von der jeweiligen Mode abhängig, man vergesse jedoch nie, daß der Charakter des Brautkleides ein ernster, würdiger und feierlicher sei. Das Kleid ist deswegen stets hoch zu arbeiten: nur fürstliche Bräute treten mit dem üblichen Hofausschnitt vor den Altar. Edler Faltenwurf ist der schönste Schmuck. Am bevorzugtesten ist in vornehmen Kreisen[420] stumpfe Faille; die Schleppe sei nicht zu kurz, aber auch nichtübertrieben lang und dadurch hinderlich. Der Schleier, meist seiner Seidentüll, wird vielfach vor dem Gesicht, gewissermaßen die ganze Figur einhüllend, getragen, was wir sehr befürworten möchten. Erstens erscheint die ganze bräutliche Gestalt hierdurch ungleich duftiger und poetischer, und zweitens ist diese Schleierhülle für die Braut ein Mantel, der sie das Anstarren aus vielen Augen weniger peinlich empfinden läßt. Nach der Trauung ist die erste Brautführerin oder die Brautmutter behilflich, den Schleier, der zu diesem Zweck vorn geteilt ist und leicht übereinander fällt, zurückzuschlagen. Spitzenschleier legen heute meist nur fürstliche Bräute oder Witwen an. Der Kranz jugendlicher Bräute besteht in Deutschland aus einer geschlossenen Myrtenguirlande, bei Witwen in einem Diadem aus Orangenblüten. Derselbe wird stets aus natürlichen Blumen gewunden, nur die Myrtenblüten dürfen, wenn die Jahreszeit es verlangt, durch künstliche ersetzt werden.

Der Anzug der Hochzeitsgäste ist ein gesellschafts-bezw. ballmäßiger, nur daß der Halsausschnitt des Damenkleides in der Kirche stets durch einen eleganten Umhang verdeckt wird. Orden und Ehrenzeichen sind in natura anzulegen.

Nach der Trauung beglückwünscht der Pfarrer als Erster mit Händedruck das junge Paar. In vielen Gegenden beschenkt er es mit einer Hausbibel. Alsdann treten die Braut leute zu den nächsten Verwandten, um an geweihter Stätte ihren Segenskuß und Glückwunsch zu empfangen. Alle übrigen Gratulationen werden[421] auf später verschoben. Der junge Ehemann schneidet das allgemeine Herandrängen dadurch ab, daß er seiner Gattin den Arm reicht und den Zug eröffnet.

Es erübrigt hier noch, einige Worte über das Verhalten der Zuschauer in der Kirche zu sagen. Für gar viele ist eine Hochzeit das reine Schauspiel. Die Damenwelt will Toiletten bewundern oder sehen, wie es bei einer eleganten Hochzeit hergeht. Wir haben selbst erlebt, daß Schaulustige sich nicht entblödeten, auf Kirchenbänke zu steigen, um besser sehen zu können. Es wurde laut gelacht, gespöttelt und kritisiert. Ein solches Benehmen ist mehr als unstatthaft und ein Mangel an Rücksicht für den heiligen Ort wie für das Brautpaar. Ebenso unrichtig ist es allerdings, wenn letzteres die Würde des Augenblicks so weit vergißt, daß es die Zuschauer mustert oder gar ins Publikum grüßt, was auch schon vorgekommen sein soll, wie die Sage geht.

Um fremde Neugier und müßige Gasser fernzuhalten, sind jetzt gedruckte Einlaßkarten zur Kirche mit folgendem Wortlaut beliebt:


Brautstand und Hochzeit

Diese Karten werden an alle diejenigen verteilt, von denen man weiß, daß sie Interesse und Teilnahme an dem Brautpaare haben.[422]

Lassen wir nun das junge Paar als erstes in der eleganten Brautkutsche, die der Bräutigam in jedem Falle besorgt, dem Hause der Braut, oder wo sonst das Diner stattfindet, zueilen, und sehen wir uns nach den übrigen Gästen um. Ein jüngerer Verwandter des Brautpaares hat dafür zu sorgen, daß alle in den Wagen Unterkommen finden, und wird als Letzter die Kirche verlassen. Die Brauteltern folgen dem jungen Paare möglichst gleich, damit sie zum Empfang der Gäste bereits an Ort und Stelle sind.

Das Brautpaar nimmt stehend die Gratulationen entgegen. Bei dem nun folgenden Hochzeitsmahl gebührt ihm der Hauptplatz in der Mitte der Tafel zwischen den Eltern. Neben dem Bräutigam sitzt die Brautmutter, geführt vom Vater des Bräutigams, neben der Braut deren Vater mit der Mutter des Bräutigams. Dem Brautpaare gegenüber nimmt der Pfarrer Platz. Dem jungen Paare wird zuerst angeboten und eingeschenkt. Nach der Suppe bringt der Pfarrer den Toast auf das junge Paar aus. Fehlt der Geistliche, so übernimmt diese Pflicht der Vater des Bräutigams oder das Familienoberhaupt. Der Bräutigam antwortet mit einem Dank und Hoch auf seine Schwiegereltern. Nicht alle jungen Ehemänner werden im stande sein, in diesem Augenblick zu reden, obgleich ein paar herzliche Worte für das Glück, das sie soeben aus den Händen der Eltern empfangen haben, ihnen eigentlich nicht schwer fallen sollten. Das Stillschweigen, in welches sich früher der junge Gatte mit Erlaubnis der ganzen Tafelrunde hüllen durfte, halten wir, wie schon oben gesagt, nicht[423] für richtig. In militärischen Kreisen oder Familien, die dem Hofe nahestehen, pflegt von dem ältesten Herrn noch vor dem Toast auf die Neuvermählten mit kurzen Worten der Toast auf den Kaiser resp. Landesherrn ausgebracht zu werden. Was die Reihenfolge der Toaste betrifft, die bei einem fröhlichen Hochzeitsfeste schier ins Unermeßliche anzuwachsen pflegen, so ist es ratsam, sie vorher festzustellen und zu verteilen, es kommt sonst vor, daß ein und derselbe Gegenstand mehrere Male »beredet« oder gar »besungen« wird. Der älteste resp. würdigste Brautführer hat die Pflicht, die Brautführerinnen in hübscher, am besten gebundener Rede leben zu lassen.

Eine vielfach geübte Sitte besteht darin, daß gegen Schluß der Tafel – Hochzeitsessen sollen und müssen länger und reichhaltiger sein als das eleganteste Menu, das bisher im Hause aufgetragen wurde – die jüngste Frau der Gesellschaft der Neuvermählten Kranz und Schleier abnimmt und ihn durch ein zierliches Häubchen, nur ein niedliches kleines Etwas aus Spitzen und Band, ersetzt.

Das Aufbrechen des jungen Paares hat so unauffällig und unbemerkt wie nur möglich zu geschehen. Die Braut zieht sich langsam im Gespräch in ein anderes, von diesem in das folgende Gesellschaftszimmer zurück; eine gute Freundin verdeckt wohl auch den Rückzug. Das Paar erscheint nur dann zum allgemeinen Abschiednehmen, wenn der Abschied aus dem Elternhaus gleichzeitig eine dauernde Trennung vom Heimatland bedeutet.[424]

Ueber die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Hochzeitsreise zu schreiben, ist hier nicht der Platz. Nur empfehlen wir dem jungen Paare auf das Ernsteste, sein Glück nicht der ganzen Welt zur Schau zu stellen. Dies ist weder zartfühlend vom eigenen Standpunkte aus, noch rücksichtsvoll für die andern, in denen vielleicht traurige Erinnerungen wachgerufen werden. Nicht jeder ist empfänglich für den Zauber, dem das junge Paar unterliegt. Kritik und Spott sind schnell bei der Hand. Darum pflegt euer Glück wie im Brautstand zu zweien, verbergt es aber der Oeffentlichkeit. Ich erinnere mich eines jungen Paares in Pallanza, das sich bei Tisch fortwährend an den Händen hielt und in Champagner so und so oft miteinander anstieß, wobei die junge Frau immer röter und verlegener, der junge Ehemann immer lustiger wurde.

Warum aller Welt so deutlich mitteilen, wie es um einen steht? Ein Schleier vor das Bild des Glücks, daß nicht die Augen der Welt es erspähen und kritisieren!

Zieht das junge Paar vor, im eigenen Heim zu bleiben, so erfordert es die gute Sitte, daß man sein Dasein so lange ignoriert, bis es selbst aus seiner Zurückgezogenheit heraustritt.

Eine Vermählungsanzeige erläßt man nicht immer und dann nur in der Zeitung:


Edith Warne, geb. Meier

Dr. Hans Warne

Vermählte.

Berlin, 24. März 189..
[425]

An manchen Orten ist es üblich, nach der Rückkehr von der Hochzeitsreise folgende Anzeige, die zugleich die Adresse des jungen Paares enthält, in die Zeitung zu setzen:


Vermählt:

Dr. Hans Warne

Edith Warne geb. Meier.

Berlin, Kurfürstendamm 140.


Die Hochzeitsgäste sind verpflichtet, den Brauteltern einen Dankbesuch abzustatten.

Den jungen Leuten bleibt die Wahl ihres Umgangs an den meisten Orten überlassen. Sie machen dort, wo Pflicht oder Neigung sie hinzieht, Besuche und gründen sich ihren eigenen Bekanntenkreis. In den Hansastädten und einigen Orten Norddeutschlands besteht dagegen die Sitte, daß die bereits ansässigen Familien das junge Paar aufsuchen und ihre Bereitwilligkeit, es in ihren Kreisen aufzunehmen, hierdurch beweisen. –

Sache der Brauteltern ist es, in den nächsten Tagen dem Geistlichen sein Honorar zu senden. Gutsituierte Leute werden nicht unter 50 Mark schicken, jedoch sind auch 40 Mark durchaus genügend. Der Küster erhält nach Ortssitte.

Der Bräutigam darf am Hochzeitstage mit dem Trinkgeld nicht knausern. In erster Linie erwarten die Bediensteten des schwiegerelterlichen Hauses eine Spende von ihm, so z.B. das Stubenmädchen, dem die persönliche Bedienung der jungen Braut bis dahin oblag. Die[426] Braut selbst pflegt der Schneiderin, die ihr Hochzeitskleid arbeitete, ein Geschenk zu machen.

Von dem prächtig dekorierten hochgetürmten Braut- oder Hochzeitskuchen, der den Platz vor dem Brautpaar schmückt, wird an Freunde und Verwandte, die der Hochzeit nicht beiwohnten, ein Stück versandt oder mitgebracht.

Für alle Geschenke hat das junge Paar im Laufe des ersten Vierteljahres persönlich oder schriftlich zu danken. Und nun viel Glück dem lieben Paar, das sich in diesen Zeilen Rat holte, im eigenen Heim!

Fußnoten

1 In großer Reichhaltigkeit findet man hübsche Polterabendgedichte und -aufführungen in dem »Universalbuch für Polterabend und Hochzeit« von Dr. E. Mensch und A. von Krane, ferner im »Hauspoet als Hochzeitsgratulant und Vergnügungsrat« von Constanze von Franken, sowie im »Dilettantentheater für Damen« von Paul Rüthling.

(Anm. des Verl.)


Quelle:
Wedell, J. von: Wie soll ich mich benehmen? Stuttgart 4[o.J.].
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