[508] Im kaufmännischem schriftlichen Verkehr gelten bekanntlich besondere Regeln und Gebräuche, die eben nur in Fachkreisen üblich. Da neben Klarheit hier Kürze erste Bedingung, hat sich eine Art Lapidarschrift herausgebildet, welche an Depeschenstil gemahnt und jedenfalls mit dem, was man im allgemeinen guten Briefstil nennt, wenig gemein hat. Aber es ist eben so »Usus« und das entscheidet. Die direkte Anrede fällt bei kaufmännischen Schreiben fort und wird statt dessen die volle Adresse dem Inhalt vorgesetzt:
»Herrn Fritz Schneider
Bremen.«
Auch beginnt jeder Brief mit der Empfangsbestätigung des erhaltenen Schreibens:
[508]
»Hiermit den Empfang Ihres Geehrten vom 7. d. M. bestätigend u.s.w.«
Kaufleute unterzeichnen stets »Hochachtungsvoll und Ergebenst.« Es erfordert jedenfalls viel Übung, einen guten kaufmännischen Brief zu schreiben, der Nichtkaufleuten oben ein nichts weniger als gut er scheinen wird.
Selbstverständlich bezieht sich Vorstehendes nur auf den brieflichen Verkehr der Geschäftsleute untereinander, also auf den kaufmännischen. Privatleute, welche geschäftlich schreiben, um Aufträge zu erteilen oder sonstige Angelegenheiten zu erledigen, werden den gewöhnlichen Briefstil und die ihnen geläufige Form wählen, und sich eben nur so kurz und sachgemäß als möglich ausdrücken. Je nach der Persönlichkeit des Empfängers – es ist etwas anderes, an einen Baumeister wegen Übernahme eines Baues zu schreiben, als etwa einem Schuhmacher Aufträge zu erteilen – wird hier auch die Anrede, Geehrter oder »Sehr geehrter Herr« vorangesetzt werden, ebenso der Unterschrift je nachdem das »Hochachtungsvoll«, »Ergebenst« oder auch nur der einfache Name. Die verschiedenen Unterschiede werden sich da eben ganz von selbst ergeben.