Die Postkarte.

[484] Auch über das Benutzen der Postkarten mögen noch ein paar Worte gesagt werden. Dieselben sind so bequem und billig zugleich, daß deren Einführung den obersten Postbehörden nicht genug gedankt werden kann. Und doch giebt es noch heut, da die Postkarte auf ein Alter von zwei Jahrzehnten zurückblicken darf, Menschen – und deren wahrlich nicht wenige, welche sich nicht recht mit ihr befreunden können, sie zum mindesten nicht für voll ansehen. Und das ist begreiflich. Jeder, dem Diskretion im Blute steckt und dem das Briefgeheimnis, die schriftliche Mitteilung an andere etwas Schwerwiegendes, wird die offene Karte unwillkürlich als eine Art Indiskretion ansehen und sie nur zu ganz kurzen, gleichgültigen Mitteilungen benutzen, auch Namensnennung, natürlich ausgenommen die des Adressaten, möglichst vermeiden. Manche Menschen vertrauen allerdings der Postkarte unbekümmert Briefgeheimnisse oder wichtige[484] persönliche Angelegenheiten an, ohne zu bedenken, daß die Postbeamten dieselben lesen können, wenn sie auch selten Zeit und Interesse genug haben werden, es zu thun. Auf der Reise mag die Postkarte – weil sehr bequem – gern erlaubt sein, um kurze Notizen über glückliche Ankunft, Grüße u. dergl. den Angehörigen zu übermitteln. Wie erfreuend den Daheimgebliebenen die bekannten, mit Ansichten geschmückten Kärtchen sind, die von berühmten Aussichtspunkten ins Haus fliegen, weiß jeder aus eigener Erfahrung – womit indessen nicht gesagt sein soll, daß jeder Vergnügungsreisende, wie es so oft bei erstem Ausflug in die Welt geschieht, ihrem Schuhmacher, Schneider und vielleicht sogar der Wäscherin aus dem »Badeort« eine Postkarte mit irgend welchen überflüssigen Mitteilungen zu senden hat.

Auch für Familienanzeigen, Glückwünsche oder Einladungen offene Postkarten zu benutzen, macht einen äußerst schlechten Eindruck und erscheint vielen als eine Nichtachtung des Empfängers. Noch mehr aber ist die Gepflogenheit mancher Menschen, einer Mitteilung auf einer Karte keine Anrede vorzusetzen, zu verurteilen. Die Karte an sich wirkt schon wenig verbindlich – weshalb dies Gefühl noch durch eine Formlosigkeit erhöhen, die man sich sonst nirgends im schriftlichen Verkehr gestattet?

Auch die ohnehin schon billige Postkarte über Gebühr auszunützen, indem sie nicht nur übervoll bis zu allen Rändern geschrieben, sondern oben ein noch die[485] Gradzeilen netzartig mit Querzeilen überdeckt werden, belieben viele. Welch eine Rücksichtslosigkeit und Zumutung für den Empfänger darin liegt, machen sich die Schreiber gewiß nicht klar, es könnte sonst eben nicht geschehen. Es ist eine Aufgabe für Geduld und Sehkraft, ein derartiges Gewirr von Buchstaben zu entziffern, welcher nicht jeder gewachsen ist und sollten solche Karten einfach als nicht empfangen betrachtet und in den Papierkorb geworfen werden.

Somit lenken wir von der Postkarte zur Schrift im brieflichen Verkehr über. Nicht jedem ist es gegeben, kalligraphisch schön zu schreiben, aber klar und deutlich kann und soll jeder die Schriftzeichen gestalten. Jene kleine, krause, verschnörkelte Schrift, die bei unseren Großmüttern als »fein« galt und welche in jener Zeit auch die Gelehrten schrieben, gilt heut nicht nur als altmodisch, sondern als verpönt überhaupt – im brieflichen Verkehr gewiß. Längst ist man zu der sehr richtigen Einsicht gekommen, daß es eine Ungezogenheit ist, dem Empfänger zuzumuten, Hieroglyphen lösen zu sollen. Immer in dem Bestreben sich möglichster Deutlichkeit der Schrift zu befleißigen, ist man in neuerer Zeit dahin gekommen, die großen steilen, sogenannten englische Schriftzüge zu bevorzugen, die sich mit unseren spitzen deutschen Buchstaben zwar etwas wunderlich ausnehmen, jedenfalls aber sehr leicht lesbar sind und jetzt für sein und modern gelten.

Eine oft umstrittene Frage ist, ob die Eigennamen im brieflichen Verkehr mit deutschen oder lateinischen[486] Buchstaben zu schreiben sind. Deutschfanatiker werden sich ja unbedingt für das erstere entscheiden, viele aber – und es brauchen wahrlich nicht minder gute Deutsche zu sein! – stimmen wohl für das zweite und mit Recht. Nicht allein, daß sich die so geschriebenen Namen besser dem Auge einprägen, haben die lateinischen Buchstaben, besonders auf Adressen, auch den Vorzug, in nichtdeutschen Landen von den Postbeamten entziffert werden zu können.

Aber nicht nur des deutlichen, auch des gradlinigen Schreibens soll man sich befleißigen. Es ist dies Sache der Übung und Gewohnheit; wer aber darin nicht Sicherheit zu erlangen vermag, bediene sich eines Linienblatts. Auch das galt ja früher für »gelehrt«, schief und krumm zu schreiben – heut denkt man darüber verständiger und empfindet es als verletzende Nachlässigkeit des Schreibers.

Die Orthographie, welche sonst so manchem arges Kopfzerbrechen verursachte, da Verstöße gegen dieselbe als Mängel an Bildung bezeichnet wurden, läßt heutzutage jedem den weitesten Spielraum – natürlich innerhalb gewisser Grenzen. Es muß diese oder jene Schreibweise auch begründet werden können und falsche nicht wirklicher Unbildung entstammen wie jener früher angeführte Brief des Künstlers. Seit in den Schulen die neue Orthographie eingeführt wurde, im amtlichen und geschäftlichen Verkehr aber meist die alte angewendet wird, steht es jedem frei, sich der einen oder andern zuzuwenden oder nach Ermessen[487] sich eine eigne, ihm richtig und gut scheinende zu schaffen. Am meisten fällt dies bei dem h nach t ins Auge. Während es die einen ganz entbehrlich finden und es ein für allemal ausmerzten, halten es andere wieder an manchen Stellen zur Dehnung des Wortes oder der betreffenden Silbe geboten. Wir können an dieser Stelle natürlich nicht näher darauf eingehen und müssen auf die verschiedenen Lehrbücher der Orthographie verweisen. Daß es verschiedene sind, erschwert eben die Sache für den einzelnen, am meisten für den Ausländer, der unsre Schriftsprache erlernen will und nicht zu unterscheiden vermag, ob diese oder jene Schreibweise die berechtigte. Es fehlt uns eben in Deutschland noch eine Akademie der Sprache, welche endgültig Schrift- und Sprachgebrauch festsetzt.

Verstöße gegen die Grammatik freilich fallen schwer ins Gewicht und werden nie zu bemänteln oder zu entschuldigen sein. Schlimm für jeden, der Kenntnis derselben nicht in der Schule erworben oder bildungsfähig genug war, sie im Umgang mit anderen sich anzueignen. Daß derlei Schnitzer beim Schreiben noch viel mehr ins Auge fallen als beim Sprechen, ward bereits früher hervorgehoben, aber auch hier werden Menschen von geringer Bildung gar zu arge Verstöße meiden können, wenn sie den guten Willen dafür mitbringen und streng auf sich achten. Leichter noch dürften solche Personen sich mit der Satzlehre abfinden. Da die langatmigen, gewundenen Schachtelsätze,[488] welche man sonst mühselig zurechtdrechselte, längst in die Rumpelkammer verwiesen wurden und man dafür mit Recht kurze, klare Sätze bevorzugt, ist es nicht schwer, sich in solchen auszudrücken.

Auch die Interpunktion – eine sehr wichtige Sache, da deren mangelhafte oder falsche Anwendung sinnentstellend wirken, oder gar das Geschriebene völlig unverständlich machen kann – wird durch kurze, klare Satzstellung wesentlich erleichtert. Daß ein Hauptsatz durch Punkt abzuschließen, Nebensätze durch Komma zu trennen, wird auch ein Mensch mit geringen Schulkenntnissen bald inne haben und nicht verwechseln können. Und für derartige Leser mag denn auch noch gesagt sein, daß im Brief alle persönlichen Fürwörter in der Anrede groß geschrieben werden, wie überhaupt aufmerksames Lesen guter Bücher oder hervorragender Briefwechsel als beste Übung empfohlen wird.


Anrede und Unterschrift.


Wir haben uns, von den Äußerlichkeiten des schriftlichen Verkehrs ausgehend, bei Besprechung der ineinandergreifenden Einzelheiten fast unvermerkt dem In halt genähert und wenden uns nunmehr der Anrede zu, welche denselben einleitet. Bei Briefen zwischen Verwandten und Freunden wird sich solche ja von selber ergeben und je nach der Innigkeit persönlicher Beziehungen sich herzlicher oder gemessener gestalten,[489] ebenso bei Liebenden. Wer gerade bei der letzteren Art von Briefen noch der Winke bedarf, greise nur getrost zum »Briefsteller für Liebende« – wie man wohl überhaupt seinem Geistes und Gemütsleben kein größeres Armutszeugnis ausstellen kann, als indem man Briefe nach vorhandenem Schema abschreibt. Zweck vorliegender Ausführungen soll daher sein, auch wenig geübten Briefschreibern Anleitung zu geben, ihre Briefe selbst zusammenzustellen. Das noch so einfach gehaltene, selbst entworfene Schreiben wirkt jedenfalls mit Mängeln und Fehlern noch besser als ein schematischer Vorlage entlehntes von vollendeter Fassung, da jeder halbwegs Gebildete sofort das Benutzen einer solchen erkennen wird.

Die Anreden der Höflichkeitsbriefe sind vielgestaltiger Art und werden durch die Persönlichkeit des Empfängers bestimmt. Es wird damit im allgemeinen viel Überschwang getrieben und auf keinem Gebiet blüht die konventionelle Lüge üppiger als auf dem des Briefwechsels. Wie wollte man es z.B. logisch begründen, daß eine angesehene, uns aber völlig fremde Dame im Brief feierlich mit »Hochverehrte Frau« angeredet wird, während sie uns doch nicht die geringste Gelegenheit gegeben, sie verehrungswürdig zu finden? Oder aber die Versicherung »besonderer Hochachtung« mit der wir das Schreiben an einen fremden, vielleicht garnicht von uns hochgeachteten Herrn schließen? Gewandte Briefschreiber und feinfühlige Menschen werden ja die allzu krasse Unwahrheit[490] solcher Über- und Unterschriften zu mildern und dieselbe doch angemessen und verbindlich zu gestalten wissen, ohne gegen ihr eignes Gefühl zu sündigen. Ein beliebter diplomatischer Ausweg so gewissensstrenger Briefschreiber ist z.B. als Überschrift das sehr feierlich klingende »Hochzuverehrender Herr (Frau)«, welchem als ebenbürtige Unterschrift »In gebührender Hochschätzung« beigegeben wird. Nicht jedem Empfänger dürfte der Doppelsinn dieser Anrede klar werden oder doch die wenigsten geneigt sein, gerade die ungünstige Deutung für sich herauszulesen. Besonders zu empfehlen ist dieser Ausweg natürlich nicht und sollte nur in Fällen angewendet werden, wo das Übertriebene unsrer brieflichen Höflichkeitsformen sich durchaus nicht in Einklang mit dem persönlichen Empfinden bringen läßt.

Der »Geehrte Herr (Frau)« als Anrede, zur Unterschrift »Achtungsvoll« oder »Ergebenst« sollten eigentlich überall genügen, wenn es sich nicht gerade um sehr angesehene und hochgestellte Persönlichkeiten handelt. Daß es nicht der Fall und die bezeichnete Anrede nicht nur wenig verbindlich, sondern fast nichtachtend klingt, ebenso die einfache Versicherung der Achtung als Unterschrift, ist eben eine Folge der hochgeschraubten Höflichkeitsformen unseres Briefstils, zu dessen Vereinfachung nur tonangebende Persönlichkeiten beitragen könnten. Soviel uns bekannt, sind bisher Versuche nach dieser Richtung hin nicht angestellt worden, im Gegenteil wurde von einer Dame[491] gerichtliche Klage anhängig gemacht, weil ihr das »Geehrte Frau« und »Achtungsvoll« am Eingang und Schluß des Briefes beleidigend erschien.

Es kommt natürlich durchaus darauf an, wem wir schreiben, um danach Anrede und Unterschrift zu bemessen. Und so wird sich in aufsteigender Folge ganz von selber das »Geehrter Herr«, »Sehr geehrte Frau«, »Mein gnädiges Fräulein«, »Hochgeehrter Herr«, oder auch »Verehrte«, »Sehr Verehrte Frau« (Herr) ergeben. Herren werden Damen in Höflichkeitsschreiben mit »Verehrte gnädige Frau« oder »Hochgeehrte Frau« anreden, letztere wiederum sich mit dem »Sehr geehrter« oder »Sehr verehrter Herr« begnügen. Titelberechtigte Personen wird man mit dem zukommenden Titel, solche von Geburtsrang mit Bezeichnung des letzteren anreden, also etwa »Sehr verehrter Herr Geheimrat«, »Hochgeehrte Frau Gräfin.« Der »Hochverehrte« oder »Sehr verehrte Herr« genügt übrigens auch für titelführende Personen und ist unter Umständen dem Hinzufügen des Ranges vorzuziehen, besonders wenn Damen die Schreiberinnen. Im übrigen verweisen wir bezüglich formeller Anreden auf den Abschnitt über Titulaturen. Die briefliche Anrede an Sr. Majestät den Kaiser lautet:


»Großmächtigster, Durchlauchtigster Kaiser!

Allergnädigster König und Herr!«
[492]

An Ihre Majestät die Kaiserin dieselbe Fassung mit entsprechenden Abänderungen. Als Unterschrift ist zu setzen:


In tiefster Ehrfurcht


Ew. Kaiserlich-Königlicher Majestät


Unterthänigster Diener


(Devotionsstrich)

(Name)


Um zum privaten Briefwechsel zurückzukehren, so wird im allgemeinen der Vornehmere dem Niedrigergestellten, der Ältere dem Jüngeren, die Dame dem Herrn stets um einen oder einige Grade weniger verbindlich, wenn auch darum nicht minder höflich sowohl in Anrede als Unterschrift begegnen. Für ganz fernstehende Personen und Schreiben allgemeinen oder gleichgültigen Inhalts wählt man am besten »Ew. Wohlgeboren« oder je nachdem auch »Ew. Hochwohlgeboren« als Anrede. Diese stets durch ein Ausrufungszeichen abzuschließen oder vielmehr hervorzuheben, ist allgemein üblich, doch muß dies als wenig schöne Sitte bezeichnet werden. Die Anrede erhält dadurch den Charakter eines Anrufs, ja fast einer Herausforderung und auch hier wäre eine Reform dringend wünschenswert. Zuweilen fällt das bedenkliche Ausrufungszeichen allerdings fort und zwar da, wo sich der Inhalt unmittelbar im Verfolg der Anrede anschließt, etwa:
[493]

Ew. Hochwohlgeboren


»erlaube ich mir die ergebene Mitteilung zu machen u.s.w.«


Bei Briefen vertraulicheren Inhalts geschieht es auch wohl, daß die Anrede überhaupt nicht vorgesetzt, sondern dem Anfang des Schreibens eingefügt wird, ungefähr: »Endlich komme ich dazu, Dir zu schreiben, liebste Schwester.«

Die Unterschrift in formellen Briefen richtet sich gleichfalls nach dem Inhalt und der Persönlichkeit des Empfängers. Das »Hochachtungsvoll« genügt da in den meisten Fällen doch fügen Überhöfliche – im geschäftlichen Briefverkehr gilt diese Regel allgemein – demselben noch ein »Ergebenst« bei. In »Verehrung und Hochachtung« wird man nur da unterzeichnen, wo dieser Ausdruck dem persönlichen Empfinden entspricht. Für Damen Herren gegenüber wird das »Ergebenst« überall genügen, wo es sich nicht um ältere, sehr angesehene oder besonders verehrte Personen handelt. Auch das »Sehr ergeben« wird oft angewandt; »Ihre ergebene« sollte nur sehr nahestehenden Herren gegenüber angewandt werden, da es schon um einige Grade demütiger klingt. Einen Brief an einen bekannten oder selbst befreundeten Herrn einfach mit »Ihre« (folgt Name) ist taktlos und unüberlegt zugleich, da dies eine Vertraulichkeit und Zueignung der Persönlichkeit einschließt, wie sie nur unter Liebenden. Verlobten oder Gatten denkbar.[494] Nur wenn ältere oder hochgestellte Damen diese Form wählen, liegt in ihrer Einfachheit eine Wohlgewogenheit, die den Empfänger ehrt, ohne eine andere Deutung zuzulassen.

Kinder haben an Eltern stets »dankbarer Sohn« (Tochter) zu unterzeichnen, da Fälle, in denen sie diesen gegenüber nicht zur Dankbarkeit verpflichtet wären, zu den traurigen Ausnahmen gehören dürften. Eine weitere Versicherung ihrer kindlichen Ergebenheit beizufügen bleibt ihnen unbenommen, ist aber nicht unbedingt nötig, da wir auch hier für Vermeidung des Überschwangs oder schablonenhafter Phrase stimmen möchten. Wo sich wahres Gefühl nicht im Inhalt des Schreibens kennzeichnet, wird eine liebeversichernde Unterschrift diesen Mangel sicher nicht überdecken, wie denn auch das althergebrachte »Dein dich liebender« (Bruder, Tochter u.s.w.) sehr abgeleiert und wenig überzeugend klingt, daher von gewandten Briefschreibern durch eine andere Wendung ersetzt werden dürfte.

Nahestehende werden ja überhaupt um passende Unterzeichnung nie in Verlegenheit sein und manches, was bei formellen Schreiben geboten, fällt bei freundschaftlichen naturgemäß fort. So wäre z.B. wenig angemessen und würde jedenfalls spöttisches Achselzucken des Empfängers hervorrufen, wenn ein Freund an den andern etwa unterzeichnete:
[495]

»Dein Ernst,

Gerichtsassessor und Lieutenant der Reserve.«


Oder unter Freundinnen:


»Es grüßt herzlichst

Deine getreue Elsa

Freifrau von Wedingen«


Überall, wo kein Zweifel hinsichtlich des Schreibers bestehen wird, also im Briefwechsel unter Verwandten und Freunden, sei überhaupt die Namensunterschrift so kurz und einfach als möglich und genügt da ein Vorname, ja selbst nur der Anfangsbuchstabe eines solchen. Vielbeschäftigte Briefschreiber werden nahen Bekannten gegenüber meist nur mit Anfangsbuchstaben zeichnen. Auch der verwandtschaftliche Grad braucht nicht stets bei der Unterschrift gewissenhaft betont zu werden – weshalb immer wieder aussprechen, was doch beide Teile wissen? Kürze und Einfachheit sowie Vermeiden alles Schwulstes können eben nicht genug auch für das Briefschreiben empfohlen werden.


Ort und Datum


dürfen in keinem Briefe fehlen und werden gewöhnlich dem Inhalt rechts oben auf der ersten Seite des Bogens vorgesetzt. In amtlichen Schreiben steht das Datum meist am Schluß und zwar links. Dem Ort ist in deutlicher Schrift auch die Wohnung beizufügen.[496] Zwischen Datum und Anrede bleibt ein größerer Raum frei, zwischen letzterer und Anfang gleichfalls ein Zwischenraum von etwa einer Zeile. Links vom Bogen wird ein je nach Bedeutung des Schreibens schmälerer oder breiterer Rand frei gelassen, die erste Zeile außerdem noch eingerückt. Ebenso muß zwischen Schluß und Unterschrift ein freier Raum bleiben und zwar um so breiter, je formeller das Schreiben. Den Briefbogen auf der letzten Seite bis zum äußersten Rand vollzuschreiben, darf man sich nur bei Freundschaftsbriefen erlauben, aber selbst hier sei das Querschreiben über die Zeilen hinweg streng verpönt.

Bezüglich des


Quelle:
York, B. von: Lebenskunst. Leipzig [1893], S. 484-497.
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