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[105] Wir etc. Keyser etc. fügen hiemit zuwissen / vnd thun kund menniglichen / daß vor vns in aller vnterthenigkeit erschienen seind / vnsere liebe vnd getrewe /Schultheß vnd gantze Gemeinde zu Laleburg / vnd vns bitlichen fürgebracht: Demnach vnnd sie rhats worden / vmb besserung jhres Nutzes willen / ein newes Leben fürohin anzufangen / jnmassen sie vns dessen berichtet vnd verstendiget / vnnd aber zu solch jhrem fürhaben jhnen vnser Keyserliche Gnaden vnd Priuilegia hoch notwendig sein wöllen: Als wöllen sie vns auff das trungenlichste darumb angesuchet haben / mit bitt / jhnen jhr fürhaben zubestetigen / vnd gnugsamlich zu verwahren. Solch jhr bitte haben wir als zimlich geachtet / vnd demnach wir meniglichem zudienen / Schaden zuwenden / vnnd Nutze zufürderen bereit sein sollen: so setzen wir vnd wöllen / daß jetzund obvermeldte Laleburger / vnser liebe / getrew vnd kurtzweilige vnterthanen / inn solchem jrem fürhaben vnd newen weise zuleben / fürohin also fortfahren / vnd daran von niemanden gehindert werden sollen / weder mit worten noch mit wercken / ohne gefehrde / auff kein weise noch wege: Bey vermeydung vnser vnd deß Reychs vngnad vnd straffe hiebey vermeldet / deme / so gefehrlicher weise darüber fahren wurde. Auch haben wir jhn zum vberfluß / angesehen all jr kurtzweilige dienst vnd gefallen / so sie vns in vnserm beywesen erzeigt vnd geleistet / diese Gnad vnd Freyheitte gethan /[105] wöllen die auch von meniglichen gehalten haben / daß sie namlich darumb / was sie ja anfangen vnd treiben werden / oder auch schon getrieben haben / von keinem / wer ja der were /hohes oder nider standes / sollen angetastet / verlacht / veracht / außgepfiffen / außgerauschet / außgeatzlet oder gevexirt werden / weder hinderwerts noch fürwerts / weder mit worten noch mit wercken / in kein weiß noch wege / bey vermeidung abermals vnser vnd deß Reychs Vngnad vnd vnnachlässiger Peen vnd straff / hernach vermeldet. Wir wöllen auch endlich vnd setzen / dz vnser lieb vnnd getrewe / der Schulthes vnd gantze Gemeinde zu Laleburg / jrem begeren nach / jnner vnd ausser dem Vtopischen Reych /vnsers kurtzweiligen Rhates sein vnd bleiben sollen /zu ewigen zeitten / in allen orten / vnd in was form /weiß vnd weg jhn gelieben vnd gefellig sein wirdt /von meniglichem daran vngehindert vnd vnangefochten / bey Peen vnd straff einer Narrenkapp / daran eine / zwo / trey / oder mehr Schellen gehangen / je nach grösse der vberfahrung vnd schuld / welche dem Vbertrettere / so offt vnd dick er daran ergriffen wirdt / auffgesetzt / vnd nicht eher wider abgenommen werden soll / biß er sich mit dem beleidigten vertragen /vnnd noch zum vberfluß zwen Gulden bey einem Wiert zur straffe verzehrt habe. Solches ist vnser wille vnnd endliche meinung / welcher zu vrkundt wir jhnen dieser vnser Keyserlichen Bullen außzug vergunt vnd erlaubt haben / so beschehen im jar / etc.[106]