[207] Carolus / Hertzog in Calabrien / verurtheilte einen Edelmann / derjenigen weibes-person / welche er um ihre ehre gebracht / hundert gold-gülden auszuzahlen. Als nun solches geschehen war / befahl er ihm / selbiger auf dem fusse zu folgen / und sich anzustellen /als ob er ihr das geld wieder nehmen wolte. Ob sie sich nun schon so gut wehrete / daß er ihr nichts anhaben konte / so kehrete sie dennoch wieder zu dem Hertzoge zurücke / und beklagte sich über gewalt /worauf er ihr zur antwort gab: Wenn ihr euch so eyferig bemühet hättet / eure ehre zu erhalten / als euer geld zu beschützen / würdet ihr selbige nicht verlohren haben. Gehet hin / meine freundin / und thut es nicht mehr.