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[207] Carolus / Hertzog in Calabrien / verurtheilte einen Edelmann / derjenigen weibes-person / welche er um ihre ehre gebracht / hundert gold-gülden auszuzahlen. Als nun solches geschehen war / befahl er ihm / selbiger auf dem fusse zu folgen / und sich anzustellen /als ob er ihr das geld wieder nehmen wolte. Ob sie sich nun schon so gut wehrete / daß er ihr nichts anhaben konte / so kehrete sie dennoch wieder zu dem Hertzoge zurücke / und beklagte sich über gewalt /worauf er ihr zur antwort gab: Wenn ihr euch so eyferig bemühet hättet / eure ehre zu erhalten / als euer geld zu beschützen / würdet ihr selbige nicht verlohren haben. Gehet hin / meine freundin / und thut es nicht mehr.

Quelle:
Das Buch der Weisen und Narren oder kluge und einfältige reden und tworten, welche von leuten aus allerhand nationen bey verschiedenen begebenheiten entweder im ernst oder aus schertz vorgebracht worden. Leipzig 1705, S. 207.
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