Hundertdreizehnter Brief

[848] Paris, Sonntag, den 10. März 1833


Die gerichtliche Untersuchung wegen des Tumults, der im Oktober 1831 in Frankfurt am Allerheiligentore stattgefunden, ist im Februar dieses Jahres beendigt worden. Also schmachten die der verbrecherischen Teilnahme angeschuldigten Bürger schon sechzehn Monate lang im Kerker und wissen ihr Schicksal noch nicht. Jetzt hat man erst die Akten zum Richterspruche auf[848] eine Universität geschickt, und es ist bekannt, welche lange Zeit der Verstand deutscher Gelehrten braucht, bis er zur Reife kömmt. Ist es nicht unerhört, ist es nicht schauderhaft, zwischen der Schuld und der Buße, oder zwischen der Unschuld und der Freisprechung, eine Ewigkeit der Qual zu setzen, die entweder die verdiente Strafe grausam erhöht oder die Freisprechung ganz trügerisch macht? Das ist aber der Fluch unseres Vaterlandes, daß selbst die schlechtesten Regierungen keinen Platz mehr zur Willkür finden, weil schon die böse Laune der Gesetze allen Raum einnimmt. Selbst der boshafteste Richter, wenn er einen Angeschuldigten, der in seine Hände gefallen, aus Rache peinigen wollte, vermöchte dies nicht, sobald die Anschuldigung ein Staatsverbrechen betrifft. Da hören alle Schranken zum Schutze des Unschuldigen, zum Troste des Schuldigen auf; der Richter hat keine zu übertreten. Jeder eines Staatsverbrechens Angeklagte ist vogelfrei in seinem Kerker. Glücklich, wenn er einem gewissenlosen Richter in die Hände fällt: dann hat er doch Hoffnung, ihn mit Gold zu bestechen. Ist aber der Richter ein ehrlicher Mann, ein sogenannter treuer Staatsdiener, ist der Unglückliche verloren. Ein solcher treuer Staatsdiener sieht die Bäume vor dem Walde nicht; der Mensch ist ihm nichts, der Staat ist ihm alles, und – was noch unheilbringender: er sieht den ganzen Staat in der Regierung und sieht die ganze Regierung in dem Fürsten. Auf diese Weise sind dreißig Millionen Deutsche nichts, und ihre dreißig Fürsten sind alles. Fragen Sie einen solchen wahnsinnigen deutschen Staatsgelehrten: was bezweckt denn der Staat? Er antwortet Ihnen: Die Sicherheit des Eigentums, der Freiheit und des Lebens der Bürger. Lachen Sie, wenn Sie nicht weinen müssen. Das Eigentum wird so sehr gesichert, daß die Abgaben, um die Kosten des Staatsschutzes zu decken, den größten[849] Teil der Nation zu Bettlern, machen. Die Freiheit wird so sehr gesichert, daß die Bürger darüber zu Sklaven werden. Das Leben wird so sehr gesichert, daß man es hinter den Riegeln eines Kerkers bewahrt und man sein bißchen Leben, was sie einem in der Freiheit lassen, zehen Male im Tage verwünscht. Was bleibt nun übrig, das verdiente, gesichert zu werden? Jede Monarchie ohne Teilnahme des Volkes an der Regierung – in der Gesetzgebung durch Deputierte, in den Gerichten durch Geschworne, in der bewaffneten Macht durch Nationalgarden – ist nichts als eine organisierte Räuberei; ich ziehe die im Walde vor, wo man mit Mut sich oft retten kann, wo einem wenigstens die Wahl bleibt, sich in die Räuberbande aufnehmen zu lassen. Sicherheit! Denken Sie sich einen Geizigen, der immer besorgt wäre, man möchte ihm seine Schätze stehlen. Er baut sich ein großes mächtiges Haus, sie darin zu verwahren, und bringt tausend künstliche Befestigungen darin an. Die Baukosten verschlingen sein ganzes Vermögen; jetzt hat er ein Schatzgebäude, aber keinen Schatz mehr. So haben wir einen Staat, aber keine Menschen darin.

Die deutschen Strafgesetze gegen Staatsverbrechen und besonders die Art und Weise, auf welche mit einem Angeklagten die gerichtliche Untersuchung geführt und die Gesetze auf einzelne Fälle angewendet werden – das alles ist fürchterlich! Sie sind ein Frauenzimmer und brauchten diese Schändlichkeiten nur zu fühlen, nicht zu verstehen; aber die Sache ist so klar, daß sie selbst ein Kind begreift und sich davor entsetzt. In einem, monarchischen Staate werden Staat und Fürst für eines angesehen, und so wird jedes Staatsverbrechen zur Beleidigung des Fürsten und jede Beleidigung des Fürsten zum Staatsverbrechen. Und dieser Fürst, der beleidigt worden, bestimmt selbst die Strafe der Beleidigung,[850] bestraft selbst den Beleidiger; denn die Richter, die Gesetzgeber sind des Fürsten Beamte, werden von ihm eingesetzt und abgesetzt, und ihr Schicksal und das ihrer Familie hängt von ihrer Folgsamkeit gegen die Wünsche und Launen des Fürsten ab. So nimmt jede fürstliche Rache den Schein des Rechts, und, was noch gefährlicher ist, selbst die verdienteste Strafe nimmt den Schein der Rache an. Bei aller Rechtspflege kömmt es nicht bloß darauf an, daß Recht gesprochen werde, sondern auch, daß jeder Bürger im Staate die Zuversicht habe, daß Recht gesprochen werde. Was hilft alle Sicherheit, wenn man nicht das Gefühl dieser Sicherheit hat? Der Traum einer Gefahr kann einen im warmen, weichen Bette so sehr ängstigen als diese Gefahr selbst. Aber dieses Gefühl der Sicherheit, diese Zuversicht auf strenge Rechtlichkeit kann ein deutscher Bürger nicht haben in allen Fällen, wo es ein Staatsverbrechen betrifft. Tiefe Nacht umgibt den Kerker, die Untersuchung wird geheim geführt, der Richterspruch wird geheim gefällt, die Verteidigung bleibt verborgen, der erste Strahl des Tages fällt auf das Blutgerüst, ein bleiches, gramgefurchtes Haupt fällt – ob schuldlos oder schuldig, das wird Gott einst richten. Wie wird ein armer deutscher Staatsgefangener im Kerker behandelt. Mit Menschlichkeit? Oder wird er gefoltert? Wer kann es wissen? Kömmt er endlich frei, haben oft lange Leiden die Kraft seiner Seele gebrochen, oder er hat wohl in seinem heißen Gebete um Rettung dem Himmel gelobt, wenn er ihn befreie, wolle er allen seinen Feinden vergeben, jede Kränkung vergessen – er schweigt und klagt nicht. Vielleicht hat man ihm auch einen Schwur der Verschwiegenheit als Preis seiner Befreiung aufgelegt.

In freien Staaten, wie in Frankreich und England, werden die gerichtliche Untersuchung und die Verteidigung[851] öffentlich geführt, und das Urteil wird öffentlich gefällt. Nicht die Beamten des Königs richten einen Angeschuldigten, sondern das Volk selbst richtet ihn, durch seine Geschwornen. Der Eingekerkerte ist keiner Willkür preisgegeben; denn die freie Presse bringt jede seiner Klagen zur öffentlichen Kunde. Minder gefahrvoll ist es, unter reißenden Tieren wohnen als in einem Lande ohne Öffentlichkeit der Gerichte, ohne Geschworne und ohne Preßfreiheit. Ein Tiger verurteilt sein Schlachtopfer zum augenblicklichen Tode, niemals zu lebenslänglicher Pein. Sie werden die Leidensgeschichte zweier unglücklichen Jünglinge in den österreichischen Staatsgefängnissen lesen, und dann werden Sie begreifen, wie die Zunge eines Tigers zur Liebkosung werden kann.

Die Tugend und Gerechtigkeit eines deutschen Fürsten, wo sie noch gefunden wird, hilft hier gar nicht. Ist nicht der Kaiser von Österreich ein tugendhafter und ein gerechter Fürst? Wem hat das noch gefrommt? Die Bosheit, Leidenschaft und Grausamkeit liegen schon in den Gesetzen; aber diese stammen nicht von der Bosheit, Leidenschaft und Grausamkeit der Gesetzgeber, sondern von ihrer Verrücktheit. Sie vergessen, daß eine Regierung der Menschen willen da ist, und glauben, der Mensch wäre geboren, um regiert zu werden. Darin ist der Wahnsinn. Sie können täglich in der Zeitung lesen, was in Bayern geschieht. Bayern in der Schule österreichischer, Preußen in der Schule russischer Tyrannei unterrichtet, jagen uns von Süd und Nord ihre unglücksschwangern Wolken zu, und bald wird das Verderben auf das Herz des Vaterlandes niederfahren, und der Haselstock wird die Knute küssen und jeden treffen, der sich seiner Zärtlichkeit in den Weg stellt. Ein bayrischer Handelsmann, der außer Landes ist, wird vorgeladen, sich »gegen die Anschuldigung der Hülfsleistung[852] zum entfernten Versuche des Hochverrats« zu verantworten! Wäre das nicht so schrecklich, sollte man nicht glauben, eine Szene aus den Femmes savantes oder den Précieuses ridicules zu lesen? Ein anderer, ein Zeitungsredakteur, der sich geflüchtet, wurde wegen eines Preßvergehens außer der knienden Abbitte vor dem Bilde des Königs und einer dreijährigen Zwangsarbeitshaus-Strafe noch verurteilt: während seiner dreijährigen Strafzeit jedes Jahr den Tag vom dritten Juli in einem einsamen Gefängnisse zuzubringen und während vierzehen Tagen im Monat Juli abwechselnd 3 Tage bei Wasser und Brot zu fasten. Als ich das deutsch las, hatte ich es ganz mißverstanden und so gedeutet, der Gefangene bekomme drei Tage bloß Wasser ohne Brot und drei Tage bloß Brot ohne Wasser. Ich wunderte mich gar nicht darüber; denn ich dachte, es sei eine sinnreiche deutsche Rache gegen die französische Julirevolution. Aber aus dem Constitutionnel, der das Urteil in seiner ganzen Ausdehnung mit den Unterschriften der Richter enthielt, erfuhr ich erst seinen wahren Sinn. Es heißt dort: verurteilt ... »à observer un jeûne de quinze jours chaque mois de juillet de chaque année de son emprisonnement, de manière qu'il ne doit recevoir pendant trois jours que du pain et de l'eau, pendant les trois jours suivants la nourriture dûe aux prisonniers, et ainsi de suite et alternativement pendant la quinzaine«. Was wird es dem Herrn Oestreicher (so heißt der verurteilte Zeitungsredakteur) in der Freiheit gut schmecken! Er komme jedesmal im Juli zu uns, und wir wollen ihn vierzehen Tage lang abwechselnd drei Tage mit Champagner und Austern und drei Tage mit Burgunder und Trüffelpasteten bewirten und dabei auf die Gesundheit des Herren Staatsrats Feuerbach trinken – nämlich auf die Gesundheit seines Kopfes. Ich habe Ihnen schon früher gesagt, daß diese schönen bayrischen Kriminalgesetze[853] keineswegs aus einer alten barbarischen Zeit herstammen, sondern daß sie im neunzehnten Jahrhundert, zwanzig Jahre nach der französischen Erklärung der Menschenrechte, verfaßt worden sind und daß sie größtenteils der Staatsrat Feuerbach so herrlich ersonnen. Glauben Sie aber ja nicht, daß dieser unser berühmter Landsmann darum ein boshafter oder einfältiger Mensch sein müsse. Ich kenne ihn zwar nicht, doch mag er der beste Mensch, der zärtlichste Gatte, der liebevollste Vater, der großmütigste Freund sein. Das hilft aber hier alles nichts. Sobald einem deutschen Rechtsgelehrten Staatsverbrechen auf den Kopf fallen, wird er wie vom Schlage gerührt, alle seine Geisteskräfte werden gelähmt, und er sinkt ganz zu dem irren Zustande eines kindisch und unmündig gewordenen Geistes herab. Er ist dann kein Mensch mehr, er ist nur noch ein Tier, das ißt und trinkt und – ein Staatsdiener.

Das wenigste von dem bisher Gesagten findet zwar auf Frankfurt eine Anwendung. Da dort keine monarchische, sondern eine republikanische Verfassung herrscht, konnte die Regierung nie zu dem Wahne kommen, daß sie den Staat ausmache. Aber doch sind unsere Gesetzgeber, Richter und Regenten noch in den Irrtümern einer alten Zeit gebildet. Sie haben immer noch von der Heiligkeit des Staats und der bestehenden Einrichtungen eine abergläubische Vorstellung. Wenn das nicht wäre, hätte nie geschehen können, daß man angeschuldigte Bürger sechzehen Monate lang provisorisch im Gefängnisse schmachten ließ. Wäre nicht die unselige Verehrung alles Bestehenden, hätte man längst bei Kriminalverbrechen das mündliche Verfahren eingeführt, und der Schneckengang schriftlicher Verteidigung hätte nicht länger die Qual eines Eingekerkerten zur Unerträglichkeit ausgedehnt. In Frankfurt ist nur ein einziger Kriminalrichter, und dieser konnte bei den vielen andern[854] Geschäften, die ihm oblagen, auch mit dem besten Willen und dem angestrengtesten Fleiße, jene Untersuchung nicht schneller fördern. Hätte man aber nur die geringste Vorstellung, daß nicht bloß der Staat an den Bürger, sondern daß auch der Mensch an den Staat Ansprüche zu machen habe: dann hätte man sich' keinen Tag besonnen und hätte die Zahl der Untersuchungsrichter vermehrt und die Bedenklichkeit, eine alte Gerichtsordnung umzuändern und die Staatsausgaben um einige tausend Gulden zu vermehren, wäre hier, wo es auf die Freiheit mehrerer Bürger und die Ruhe ihrer Familien ankam, gar nicht in Betracht gekommen. Wie ich aber erfahren, hat man sich erst kürzlich besonnen und dem Kriminalrichter, erst auf sein eignes Verlangen, einen Gehülfen gegeben.

Die gerichtliche Untersuchung jenes Frankfurter Tumults, an dem nur wenige hundert Menschen teilgenommen und wobei nur ein einziger das Leben verloren, hat sich durch sechzehen Monate hingeschleppt, und die Pariser Insurrektion im Juni, die den Umsturz der Monarchie bezweckte, woran viele tausend Menschen teilgenommen, wobei mehrere hundert das Leben verloren, war schon nach vier Monaten gerichtet! Und gewiß könnte sich weder der Staat beschweren, daß dem Gesetze nicht völlige Genugtuung widerfahren, noch einer der Angeschuldigten, daß er mit Unrecht verurteilt worden sei. Viele wurden zum Tode verurteilt und verdanken die Erhaltung ihres Lebens nur der königlichen Begnadigung. Viele Schuldige, die dem unerbittlichen Buchstaben des Gesetzes verfallen waren, wurden von der Barmherzigkeit der Geschwornen, die den Geist der Verhältnisse berücksichtigen, freigesprochen. So fanden Strenge und Milde den ihnen gebührenden Platz, und vier Monate waren genug, alle diese Verwirrungen zu schlichten.

[855] Siebenpfeiffer und Wirth, des Hochverrats durch Preßvergehen beschuldigt, schmachten schon zehen Monate im Gefängnisse, und ihr Urteil ist noch nicht gesprochen, und die Untersuchung wegen des Pistolenschusses auf den König von Frankreich war schon nach zwei Monaten und einigen Tagen geendigt. Wenn diese Sache sich bis jetzt verzögert hat, so daß erst in dieser Woche die Angeklagten vor den Assisen erscheinen, so lag das an den Angeklagten selbst, die um Aufschub baten. Und die Beschuldigung eines Königsmordes ist doch ganz etwas anderes als die Anklage wegen Hülfsleistung zu dem entfernten Versuche eines Hochverrats – durch die Presse! Ich mußte lachen, als ich vor einigen Wochen in einem Oppositionsblatt las: »Enfin, après deux mois et plus d'instruction, a paru l'acte d'accusation dressé à l'occasion du coup de pistolet tiré sur le roi le 19 novembre dernier.« Endlich nach zwei Monaten und länger – welch' eine närrische Ungeduld! Wenn in Deutschland einer um jeden Preis ein hohes Alter erreichen wollte, könnte er nichts Zweckmäßigeres tun, als eine blindgeladene Pistole auf einen Fürsten abzudrücken. In seinem Leben würde er nicht gerichtet werden. Nicht etwa, als zweifle man einen Augenblick an seiner Schuld und seinem bösen Vorsatz. Dieser Zweifel könnte dem Täter keinen Tag seinen Kopf sichern. Aber man würde so lang und so weit den Fäden der Verschwörung nachgehen, man würde so tief nach der letzten Wurzelfaser des Geistes der Zeit graben, daß, ehe man von dem Ende der Welt und den Antipoden, wohin man zur Entdeckung der Mitschuldigen gereist, zurückkäme, ein ganzes Menschengeschlecht aussterben müßte. Millionen Deutsche würde man konfrontieren, das ganze Volk würde man zu Protokoll nehmen. Hat man doch den unglücklichen Sand, der sein Verbrechen fast öffentlich beging, der mit blutigem Dolche auf die[856] Straße stürzte und die Tat augenblicklich eingestand, trotz seiner schmerzlichen Wunde ein ganzes Jahr lang im Gefängnisse schmachten lassen! Man wollte damals alle Patrioten hineinverflechten und die edelsten des Volkes zu Meuchelmördern brandmarken.

Woher kömmt nun dieser Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland? In Frankreich herrscht die öffentliche Meinung, die man wohl irrezuführen sucht, der man aber nicht zu trotzen wagt. Sie ist mächtiger als die Regierung und weit mächtiger als der König. In Frankreich ist das Volk der Staat. In Deutschland hat die öffentliche Meinung sich noch nicht geltend zu machen verstanden, darum ist das Volk nichts; der Fürst ist der Staat, der Fürst ist alles. Wenn unsere Fürsten noch nicht, wie einst Ludwig XIV. mit der Reitpeitsche in der Hand, ihre Stände auseinandergejagt, so geschah es nur darum nicht, weil sie noch niemals bei ihren Ständen solchen Widerspruch gefunden, als ihn Ludwig XIV. in seinen ersten Regierungsjahren bei seinem Parlamente fand. Aber das wird noch kommen.


Montag, den 11. März


Zwar – Sie werden nicht begreifen, wie hier das zwar herkömmt, ich selbst verstehe es nicht, aber es wird sich schon ein Zusammenhang finden, und wo nicht, ist es auch kein Unglück. Zwar

1. hat der Kommerzienrat Hoffmann in Darmstadt, der einst den Griechen zu seinem Schaden sechzigtausend Flinten geliefert und später auch zu seinem Schaden den Preußen sich selbst, neulich in der Kammer darauf angetragen, man möchte das häufige Tanzen auf dem Lande untersagen; denn wenn die armen Bauern, noch von dem Tanzen erhitzt, am Morgen nach der Kirchweihe nach Amerika auswanderten, so möchte das[857] ihrer kostbaren steuerpflichtigen Gesundheit schaden – worauf ein Bauer, Mitglied der hessischen Kammer und obzwar sehr vernünftig über diese Sache gesprochen, nämlich dagegen, worüber sich die andern Mitglieder sehr gewundert, da doch der Mann nicht studiert habe. Zwar

2. weigert sich der Zeitungsredakteur Wiedemann, vor dem Bilde des Königs von Bayern kniend Abbitte zu tun, wozu er verurteilt worden; denn er meint, es sei ihm ganz gleichgültig, daß man seine fünf Jahre Zuchthausstrafe, wozu er auch verurteilt worden, erst von dem Tage an zählen werde, wo er gekniet, da er von den fünf Jahren, während welcher er seiner Freiheit beraubt bleiben soll, nur die zwei ersten bedauere, die übrigen rechne er nicht. Zwar

3. frägt der jämmerliche Hofrat Krug, was man denn so viel Wesens aus den Bundestagsbeschlüssen mache, da sie doch vorderhand nur auf sechs Jahre – im Leben eines Volkes weniger als sechs Tage im Leben eines Menschen – bestehen und dann über deren Fortdauer von neuem beratschlagt werden soll. Zwar

4. ließ die Wiener Zensur ein Gedicht Grillparzers auf die Genesung des Kronprinzen von Österreich darum nicht passieren, weil der Dichter zuviel von der Herzensgüte des Prinzen gesprochen, zuwenig aber von seinem Verstande, und diese Nachricht durfte nicht allein in allen zensierten Blättern gedruckt werden, sondern sie stand in den absolutistischen Blättern zuerst – wie man überhaupt seit achtzehn Jahren, sowohl in Wien selbst als in ganz Deutschland, von nichts ungenierter und weniger spricht als von dem Verstande des Kronprinzen von Österreich – worüber sehr nachzudenken ist. Ich habe sehr darüber nachgedacht und halte den Kronprinzen von Österreich für einen zweiten Josef II. Zwar

5. werden in Deutschland die Fürsten als Oberstallmeister,[858] ihre Beamten als Reitknechte, ihre Staaten als Ställe und ihre Untertanen als Pferde betrachtet – weswegen auch, sooft ein Kronprinz den Thron besteigt, man zu sagen pflegt, er habe die Zügel der Regierung ergriffen. Zwar

6. eifert das »Berliner politische Wochenblatt« dagegen, daß die Pension der Bastillehelden so stark sei wie die der Ritter der Ehrenlegion, obzwar die Bastillehelden eine wahre Schandlegion wären. Zwar

7. hat der König Otto von Griechenland auf dem Schiffe mit englischen Offizieren eine Quadrille getanzt und sowohl in Neapel als in Korfu nicht geringe Sensation bei dem schönen Geschlechte erregt – und hat der König von Bayern auf untertänigste Bitte der Grenzpatrioten erlaubt, daß an der Stelle, wo König Otto die bayrisch-tirolische Grenze überschritten und wohin er den folgenden Tag zurückgekehrt war, um Abschied von seinem lieben Vaterlande zu nehmen, welches er den vorigen Tag zu tun vergessen, weil er vor Rührung eingeschlafen war – hat erlaubt, daß zum ewigen Andenken dieser Rührung, dieses Schlafes und dieses Abschieds an der dreimal gesegneten Stelle durch freiwillige Beiträge dem jungen Wittelsbacher eine Kapelle erbaut werde – jetzt schon die zweite –, so daß sehr zu vermuten ist, daß neue Bayertum werde bald das alte Christentum verdrängen. Zwar

8. pflegen die deutschen Volksdeputierten, wenn sie von dem Kammerpräsidenten sprechen, nicht zu sagen der Präsident, sondern das Präsidium – weil sie denken, Präsident wäre ein leichtes Ding, das der Wind fortwehen könne, Präsidium aber etwas gründlich Schweres, das festhafte – welches sehr deutsche Art ist. Zwar

9. wurde der Buchhändler Franckh in Stuttgart, im Theater, also nach Sonnenuntergang, zitiert, gleich vor dem Kriminalgerichte zu erscheinen, und als er sich dessen[859] weigerte, beim Austritte aus dem Theater arretiert – die Nacht trägt die Livree der Könige. Zwar

10. betragen die Staatsausgaben des Kurfürstentums Hessen 2700000 Taler, und der Kurfürst mit seiner Familie kostet dem Lande nur 467420 Taler, also nicht mehr als den fünften bis sechsten Teil aller Staatsausgaben – welches ganz erstaunlich ist. Zwar

11. wurde ein Berliner Polizeirat, den man nach Posen geschickt, dort nach Verschwörungen zu jagen, im Walde vor Posen von maskierten Reitern aus der Diligence gerissen, gezwungen, seine Papiere herauszugeben, und dann fürchterlich durchgeprügelt – welche schöne Geschichte man aus dem Polnischen in das Deutsche übersetzen wollte. Zwar

12. hat Herr von Gagern in der Darmstädter Kammer bewiesen, die unruhige Stimmung in Rheinbayern käme von drei Ursachen her. Erstens, weil keine Residenzen im Lande wären. Zweitens, weil kein hoher Adel im Lande wäre. Drittens, weil keine Oper im Lande wäre; denn würde in Zweibrücken die »Stumme von Portici« aufgeführt, werde keiner aus Langerweile, Kunstliebe und Chansomanie den Masaniello machen – und die Kammer hat nicht gelacht – so traurig ist sie! Aber ... da sitze ich nun mit meinem Aber und weiß nicht, was ich damit machen soll. Sie sehen, was dabei herauskömmt, wenn man leichtsinnig in den Tag hineinschreibt und nicht das Ende bedenkt. Lassen Sie sich das zur Warnung dienen! Aber ...

Ich will es Ihnen offen gestehen, es war mir nur darum zu tun, so schnell als möglich Kehraus zu machen. Mein Taschenbuch ist voll, und ich habe mir heute ein neues gekauft – in diesem Winter das dritte.

Und nachdem ich das letzte Wort herausgeschrieben, warf ich das Buch und den verfluchten Bleistift mit – er sollte mir zu keinem schuldlosen Worte dienen – in[860] den Kamin und stieß es mit der Zange in die Glut. Garstig roch der Saffian und das Pergament, und da lachte ich. Es sei ein Fettopfer den unterirdischen Göttern gebracht! ... Als mir aber durch die Seele ging, was ich seit zwei Monaten hineingeschrieben; die unerhörte Schmach, den unerträglichen Schmerz des Vaterlandes, und dachte: und das alle dem treuesten, dem edelsten, dem geistreichsten unter den Völkern der Erde – dem Volke, das unter allen Kindern Gottes dem Vater am ähnlichsten geworden; alliebend wie er, allgegenwärtig wie er, allwissend wie er; und darum, weil es ihm so gleicht, wie Gott selbst von den Teufeln der Welt am meisten geschändet – – da mußte ich weinen. Dann dachte ich wieder: sie frohlocken über unsern Jammer, sie hören ihn für den Schrei der Verzweiflung, für das Röcheln sterbender Hoffnung – und es ergrimmte in mir, und, als könnte ich Geister beschwören, rief ich:

Trelawney!

Quelle:
Ludwig Börne: Sämtliche Schriften. Band 3, Düsseldorf 1964, S. 848-861.
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