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[194] 1359. An Georges Lebioda
Antwort.
Mechtshausen 9. Mai 1902.
Sehr geehrter Herr Lebioda!
Auf Ihre Anfrage vom 5ten dss erlaub ich mir zu erwidern, daß, da ich meinerseits gegen die Verwendung des erwähnten Gedichts nichts einzuwenden habe, nur die Genehmigung der Herren Verleger, Braun u. Schneider, München, in Frage kommt.
Mit Hochachtung
Ihr ergebenster W.B.[194]