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[110] 1642. 20. Jenner.
Liebster Ohm, was schreib ich schier,
Sag es mir,
Deinem Hochzeit-Fest zu Ehren?
Sol ich deiner Liebe Gunst
Durch die Kunst
Heller Seiten lassen hören?
[110]
Singen, wie du endlich noch
An das Joch
Süsser Heyraht auch bist kommen?
Wie dich meiner Liebe Bandt,
Diesen Standt
Zu ergreiffen, eingenommen?
Zwar ich kan versichert seyn,
Daß du fein
Dich zu friede werdest geben,
Baß mit Gott vnd deinem Sinn',
Als vorhin,
Friedlich vnd vergnüget leben.
Kan auch ein beredter Mundt
Auff den Grundt
Alle Heyrahts-Früchte preisen?
Wer mir dießfals wiederspricht,
Kömpt mir nicht
In die schöne Zahl der Weisen.
Du wirst nicht, wie ich auch pflag,
Jeden Tag
Mehr an frembde Tische gehen,
Nicht, so lang der Haußwirth wil,
Jetzund still
Sitzen bleiben, dann auffstehen.
Kanst nun essen vnbekränckt,
Was Gott schenckt,
Vnd auch trincken nach belieben,
Trägst für keinen Stunden Schew,
Schläffest frey
In den Tag auch biß nach Sieben.
Sind wir vnterdessen gleich
Nicht so reich,
Daß wir stets viel Tausent heben,
Ey so giebt Gott täglich Brodt,
Heisset Noht
Von vns fern seyn, daß wir leben.
Niemand stirbt nicht, daß er Geldt
Filtzig hält
Tieff vnd Höllen-ab vergraben,
Sondern, daß er vmb vnd an
Das nur kan,
So vns täglich sat macht, haben.
Dieß vnd mehr noch sollt' ich wol
Frewden-voll
Dir, mein Ohm, zu Ehren schlagen,
Aber vnsre Trawer-Zeit
Zwingt mich heut
Aller Frewde zu entsagen.
Gestern ward mit Klag'vnd Pein
Das Gebein
Adam Oeders eingesencket,
Ach! des Mannes Todt hat mich
Gleich wie dich
Ebenmässig gantz durchkräncket.
Ach! wer hat an jhm doch nicht
Freundschafft, Pflicht,
Trew vnd Redlicheit geehret?
Drumb er auch nicht in die Welt,
Die nur hält
Auff politisch seyn, gehöret.
Jetzt nun soltt ich Seiten-Klangk
Vnd Gesang,
Wie ich pflege, lassen walten?
Soltte, der mir stets mit Raht,
Offt durch That
Beykam, so vergessen halten?
Nein, der Höchste lass' Euch zwey
Allerley
Glück vnd Segen überschütten,
Werdet fruchtbar, grünt vnd blüht,
Biß jhr flieht
Lebens-sat auß dieser Hütten!
Mir sol dieser liebe Mann,
Wie er kan,
Immerfort zu Hertzen gehen,
Klag' vnd Seufftzen, sein Gebühr,
Sol bey mir
Ewiglich jhm nicht entstehen.
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