Der Justizrath an den Präsidenten

[119] Indem ich die Ehre habe, Denenselben die Ausfertigung der Scheidungsakte hiermit ganz gehorsamst zu übersenden, bemerkte ich gleichzeitig, daß der Rechtsanwald Dero gewesenen Frau Gemahlin diese ebenfalls von der gerichtlichen Auflösung ihrer stattgehabten ehelichen Verbindung in Kenntniß setzte, so daß Sie beiderseits, nach Ablauf vorgezeichneter Frist, zu einer zweiten Wahl zu schreiten gesetzlich berechtigt sind.

Die schnelle Beendigung eines, jeden Falls störenden Prozesses, darf allein Ihrer großmüthigen Aufopferung zugeschrieben werden, da diese Alles überging, was Leichtsinn und Unbestand an dem Selbstgefühl des beleidigten Gatten verschuldeten.

Befriedigt in diesem Bewußtsein, werden Sie, geehrter Herr Präsident! nichts vermissen, was Ihnen eine glänzende Laufbahn, die Anerkennung der Welt und die Verehrung der Bessern[119] in dieser nicht vollwichtig ersetzen könnte. In tiefster Ergebenheit verharrend etc.

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Caroline de la Motte Fouqué: Resignation. Theil 1–2, Teil 2, Frankfurt a.M. 1829, S. 119-120.
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