526. Der Gefangene im Kloster Oldisleben.616

[473] In einem Gewölbe des Oldisleber Klostergebäudes, was als Gefängniß diente, saß einst ein verwegener Mensch gefangen, der sich unterstand, Geister zu citiren. Auf seine Citation erschienen auch deren nach einander zwölf und gingen an ihm vorüber. Der Zwölfte aber warnte ihn, ihrer nicht mehr[473] zu citiren, denn wenn der Dreizehnte käme, so würde seiner übel gewartet werden. Darauf wurde der Beschwörer von einem großen Schrecken überfallen und ließ ab von fernerer Citation.

616

Nach Bechstein Bd. IV. S. 80.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 473-474.
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