[69] Borten-Wircker betriegen 1) Wenn sie Franckfurter Seide vor Venetianische / oder Holländische für Italiänische verarbeiten und verkauffen. 2) Wenn sie unter die Seide zarte Wolle thun, und beydes untereinander wircken, daß es der Unverständige nicht gewahr werden kan. 3) Wenn sie falsches Gold und Silber unter das gute meliren / Bänder daraus verfertigen /und solche hernach als ob sie mit dem feinesten Gold und Silber durchwircket / verkauffen. 4) Wenn sie mit Fleiß solche falsche Waaren / deren, nach Mengerings Anzeige in Scrut. Consc. catech. p. 1521. zu Franckfurt / Hanau / Cölln, Hamburg und andern Orten von armen Meistern und Pfuschern, auf Verlag eigennütziger Kauff-Leute / genug gemacht werden / einkauffen, und alsdann solche vor gute wieder ausgeben und verkauffen. 5) Wenn sie alte an Farben abgeschossene und verlegene Bänder wolfeil einkauffen / und solche / nachdem sie ihnen eine neue Farbe und Steiffe gegeben / vor frisches Gut wieder verkauffen. 6) Wenn sie die seidene Bänder mit allem Fleiß dünne machen /jedoch dabey starck conciren / damit solche vor gutes Taffent-Band passiren. 7) Wenn sie die Livrée-Borten nicht nach dem vorgezeigten[69] Muster verfertigen / sondern etwas weniger an Silber oder Sei den, und wohl statt dieser nur Floret-Seiden nehmen. 8) Wenn sie zu vieles Macherlohn vor dergleichen Arbeit / welche man nicht so genau taxiren kan / fordern und nehmen.
Mittel: 1) Bestellung gewissenhaffter und verständiger Personen / die dergleichen Borten-Waaren beschauen. 2) Confiscation der falschen und untüchtig-befundener Waaren. 3) Præcaution wider obige Betrügereyen in ihrer Innung.