[77] Buchbinder betriegen 1) Wenn sie von guten Büchern Bögen und gantze Lagen verliehren oder[77] zerschlagen / und hernach den Defect entweder gar verschweigen, oder aber von dem Buchhändler fodern. 2) Wenn sie ihren guten Freunden und Kunden ihre Bücher-Defecte aus vollkommenen Exemplarien / so von andern zu binden übergeben worden, ersetzen, und hernach diese um Ersetzung derer Defecte sorgen lassen. 3) Wenn sie mit Fleiß defecte Bücher machen, um nur an denen Buchhändlern, mit welchen sie nicht wohl stehen / ihr Müthlein zu kühlen. 4) Wenn sie aus Unachtsamkeit die Bücher verbinden, ungleich faltzen / oder allzuknapp beschneiden / und hernach, da man sie deßwegen zur Rede setzt / die Schuld auf den Gesellen wältzen. 5) Wenn sie Bücher / so zusammen gehören, trennen, und um ihres Nutzens willen in zwey oder mehrere Bände binden, da solche doch mit mehrerer Commodität in einem Band hätten seyn können. 6) Wenn sie ein Buch in Kalb-Leder oder Pergament binden sollen / statt dessen aber nur schäfenes nehmen, und es gleichwohl vor Kälbernes ausgeben. 7) Wenn sie ihre Kunden / und die ihnen Bücher zu binden bringen / von einer Woche zur andern aufreden, und die Arbeit nicht zu versprochener Zeit befördern. 8) Wenn sie mit den Buch druckern ein heimlich Berständniß haben, und die von ihnen heimlich nachgedruckte Exemplaria von Verlags-Büchern um wolfeiles Geld annehmen, und gebunden verkauffen / dadurch aber dem Verleger mercklichen Schaden thun. 9) Wenn sie metallene Schlösser und Beschläge an Gebet- und Gesang-Büchern übersilbern, und sie hernach unverständigen Käuffern vor pur silberne verkauffen. 10) Wenn sie den Schnitt eines Buchs[78] mit Flisch-Gold vergülden, und es vor gutes Gold ausgeben, auch den Preiß vor den Band darnach anrechnen. 11) Wenn sie unter allerley Prætexten mit neugebundenen Verlags-Büchern handeln /und den privilegirten Buchhändlern selbigen Orts heimlich Eingriff thun. 12) Wenn sie alte beschmutzte Bände von Pergament beschaben / und solche vor neue wiederum verkauffen. 13) Wenn sie die Französische und Englische Bände nicht recht zubereiten /daß die Motten bald hinein kommen, und der Band desto eher verderben müsse. 14) Wenn sie die Bögen nicht völlig mit so vielen Stichen, als sich behöret /einhefften, sondern, um bald davon zu kommen / hier und dar Stiche unterlassen / und zwey Bögen zusammen nehmen. 15) Wenn sie die Bücher-Bögen nicht gnugsam schlagen, noch durch ein gutes Leim-Wasser ziehen, und also Arbeit und Leim an Büchern ersparen. 16) Wenn sie unter sich in geheim einen Tax, wie sie die Bibeln / Gesang-Bücher, Calender und dergleichen geben wollen / verabreden / und solche daher muthwillig vertheuren. 17) Wenn sie die silberne Buckel und Gesperre, so ihnen zur Einbindung der Bücher gegeben werden, an denen Orten / wo man es nicht so bald mercket / befeilen und beschneiden.
Mittel: 1) Daß man keinem Buchbinder ein Buch unter die Hände gebe / man habe denn solches zuvor fleißig collationiret / da denn / fals es complet gewesen /der Buchbinder vor allen Schaden und Defect zu stehen / verbunden ist. 2) Daß man zu Vermeidung der übrigen Betriegereyen verständige Leute zu Rath ziehe / und bey Empfang eines Buchs vom Buchbinder solches selbst genau ansehe und[79] durchblättere / da denn gar bald wahrzunehmen seyn wird / ob und wo ein Defect am Buch oder Fehler an dessen Band sich finde / auf deren jeden hernach / wenn er von dem Buchbinder verhehlet worden / in der Buchbinder-Innung eine gewisse Straffe gesetzet werden könte / und 3) daß ihnen der Eingriff in die Profession der Buchhändler / unter was Prætext es sey / von hoher Obrigkeit gäntzlich verbothen / wiedrigenfalls aber an ihren Büchern die Confiscirung und auch an ihnen selbst / nach Befinden der Sache / eine Bestraffung vollzogen werde.