Klingel-Herrn oder Heiligenmeister.

[224] Klingel-Herrn oder Heiligenmeister betriegen 1) Wenn sie bey Umtragung des Klingel-Beutels eine gute Anzahl Leute wissentlich übergehen, damit sie nur desto eher herum kommen / und fertig werden mögen. 2) Wenn sie bey Ausleerung des Klingel-Beutels einen und den andern Pfennig oder Dreyer neben dem Allmosen-Stock mit Fleiß hinfallen, und nach geendigten Gottesdienst durch die Ihrige heimlich aufheben lassen. 3) Wenn sie bey Einforderung gewisser Collecten-Gelder nicht treulich handeln, sondern auch davon hier und dar ihren Vortheil zu machen suchen, und weniger / als sie von Leuten empfangen, ins Collecten-Büchlein einschreiben.


Mittel: Treue und redliche Männer / die unter der Bürgerschafft oder Gemeinde ein gutes Gerücht haben /zu dergleichen Amt zu erwehlen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 224.
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