[226] Knopfmacher betriegen 1) Wenn sie theils von Seide und theils von Kameel-Haaren gefertigte Knöpfe vor gantz seidene verkauffen. 2) Von dem Gold- oder Silber-Faden, oder auch Seide, welche man ihnen, daraus Knöpfe zu verfertigen, zustellet, etwas zurück behalten und nicht restituiren. 3) Wann sie unter dem guten Gold- oder Silber-Faden Lionischen mit verarbeiten. 4) Wenn sie unter sich, wo eine Zunfft errichtet, eine geheimde Abrede nehmen / diese oder jene Sorte von Knöpfen, zu deren Ubertheurung / unter einem gewissen erhöheten Preise nicht zu geben.
Mittel: Allem diesem Unfug kan in der Knopfmacher-Innung gesteuret werden.