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[264] Müntz-Meister betriegen 1) Wenn sie / unter dem Prætext, daß sie der Herrschafft müntzeten / viel Beyschläge machen / und solche vor sich ausgeben. 2) Wenn sie solche Beyschläge entweder vom allerschlechtesten Silber / oder von Zinck / oder auch von Kupfer und Meßing machen / und solches starck versilbern. 3) Wenn sie eine bleyerne / oder von anderm Metall gegossene Blatte nehmen / solche mit einem dünn geschlagenen güldenen Blech überziehen / und solcher so dann den Schlag einer Douplone, Ducatens / oder sonst einer güldenen Müntze geben / welches man endlich / da die Müntze entzwey bricht / erst gewahr wird. 4) Wenn sie von dem empfangenen Herrschafftlichen Gold und Silber ein Theil zurück behalten / und an dessen Statt demselben entweder einen starcken Zusatz geben, oder solches in Abgang rechnen. 5) Wenn sie anderer Potentaten Müntzen heimlich nachschlagen.
Mittel: Gehörige Aufsicht und Müntz-Ordnung können obigen Betriegereyen guten theils abhelffen.