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[295] Quacksalber betriegen 1) Wenn sie / nur die Leute ums Geld zu bringen / mit vielen Lügen und tausenderley unnützen Worten ihre Künste und Artzeneyen heraus streichen / und dabey aus einem Land ins[295] andere ziehen / nicht denen Leuten zu dienen / oder ihnen die Hülffe gleichsam entgegen zu tragen / sondern daß sie diejenigen / welche ihre Unwissenheit in der Artzney nicht wissen oder verstehen / zu betriegen desto bessere Gelegenheit haben mögen. 2) Wenn sie mit grossem Splendeur, Pferde / Wagen und viele Diener halten / und in prächtiger Kleidung erscheinen / damit sie dem einfältigen Pöbel die Meynung / als ob sie durch ihre besondere Curen grossen Reichthum erworben / und man ihnen mehrers weder andern vor ihre Hülffe zahlen müsse / einprägen / und ihn desto mehr ums Geld bringen mögen. 3) Wenn sie / wie Gerber in seinen Unerkannten Sünden der Welt / P. III. p. 1540. aus eines vormahls gewesenen / aber hernach bekehrten Marcktschreyers Schrifft anführet / einige Steine aus einem Bach nehmen / zu denen Leuten gerade in die Häuser lauffen / und / wo sie einen Krancken antreffen / demselben bald helffen wollen /indem sie ihre Steine hervor suchen / deren einer für den Stein / der andere für die Lungensucht / der dritte für den Schwindel / der vierte für die Mutter / der fünfte für die Colica / u.s.f. / innerhalb 24. Stunden helffen soll / lassen sich unterdessen 6. biß 10. ggl. /oder so viel sie bekommen können / voraus geben /und gehen damit davon / daß man sie nicht wieder zu Gesichte bekommt. 4) Wenn sie ihre nichtswürdige Waaren mit allerhand gefärbtem Papier einfassen / die Gläser sauber zubinden / und doch weiter nichts als gefärbtes Wasser / oder zum höchsten Brandewein /von allerhand Farben / darinnen haben / der für alles helffen soll. 5) Wenn sie sich bey vornehmen Leuten mit[296] Zahn-Pulver anmelden / welches doch nur aus gestossenen schlechten und gemeinen Steinen bestehet /bey den gemeinen Leuten aber vorgeben / daß sie alles können. 6) Wenn sie die Leute / denen nur das geringste mangelt / bereden / sie laborirten an einer abscheulichen Kranckheit / als hätten sie s.v. die Frantzosen / oder würden bald daraus entstehen / welches doch in der That nicht ist / nur daß die Leute darüber erschrecken / und ihnen / was sie können / geben sollen / daß ihnen entweder abgeholffen werde / oder sie nur weiter niemanden nichts davon sagen sollen. 7) Wenn sie Unschlitt / Schweinen- und dergleichen gemeines Schmaltz untereinander thun / und vorgeben / es sey eine Salbe wider das Reissen in Gliedern /wider böse Augen u.s.f. / auch sich nicht scheuen / ein klein Gläßgen davon vor zwey biß drey Thaler zu biethen / nachdem nemlich die Person ist / welche sie vor sich haben. 8) Wenn sie zu den Leuten in die Häuser kommen / und sagen ihr Vieh sey behext /oder so jemand im Hause kranck ist / vorgeben / es seyen dieselben bezaubert / darwider sie eine bewährte Artzney hätten / da doch weder an diesem noch an jenem etwas ist. 9) Wenn sie alle / ja auch die desperatesten Patienten annehmen / und sich die Helffte von dem geforderten Lohn vor die Cur voraus zahlen lassen / dann aber in 2. oder 3. Tagen / nachdem vorhero ein von ihnen zuruckgelassener Diener kommt und sich anstellt / als ob Er von einen fremden Herrn hergeschicket würde / zu welchem sie eiligst kommen / und ihnen helffen solten / den Wirth bezahlen / mit Bitte / er solle die Patienten versichern / daß sie bald wieder kommen und selbige völlig curiren[297] wollten /wenn sie nur vorher solchen grossen Herrn mit ihrer Kunst gedienet hätten / und unter solchem Prætext, so weit fortfahren / daß ihnen wol niemand nacheilen kan. 10) Wenn sie denen Leuten Ringe / Wurtzeln und dergleichen verkauffen / welche ihnen solten Glück bringen / sie für bösen Leuten bewahren / feste machen / die Schlösser aufsprengen und so weiter. 11) Wenn sie sich sehr vermessen / daß sie die Waare selbst noch einmahl so viel koste / als sie davor einnehmen. 12) Wenn sie bleyerne Schaupfennige / die das Gepräg eines Silberlings haben sollen / dafür der HErr Christus verkauffet worden / verkauffen / und vorgeben / sie wären wider den Teuffel und Hexen gut etc. 13) Wenn sie die von hoher Obrigkeit und andern Standes-Personen erbettelte Privilegia und Attestata mit Sammet und Seiden überziehen lassen / damit man bey Vorzeigung derselben ihren Betriegereyen desto eher glauben möge. 14) Wenn sie Leute ums Geld dingen / denen sie Gifft eingeben / damit sie beweisen mögen / wie gut ihr Theriac sey / die sie aber theils um Gesundheit oder wol gar ums Leben bringen. 15) Wenn sie / damit die Gefahr bey dem Gifft-Einnehmen nicht so groß seyn möge / ihren eigenen Dienern heimlich viel Schweinen-Fleisch / Baum-Oehl und dergleichen zu essen geben / welche / nachdem sie sich damit angefüllt / ein Küssen unter das Hembde thun und den Rock darüber zuknöpffen /dann aufs Theatrum gehen / und das Gifft eintrincken / über eine Weile aber den sehr enge zugeknöpfften Rock aufmachen / damit die Federn im Küssen unter dem Hemde in die Höhe[298] lauffen / daß es scheinet / als ob ein solcher geschwelle / deme sie aber hierauf den köstlichen Theriac in einem ziemlichen Glaß voll Wasser eingeben / daß der Diener anfängt sich zu brechen / weil das fette Baum-Oehl / Gifft / Theriac und Wasser sich im Magen nicht miteinander vertragen /und der Gifft / welcher von ihme solcher Gestalt ohne Schaden wieder abgehet / wegen Fettigkeit den Magen nicht angreiffen könne. 16) Wenn sie ihre Curen und Artzeneyen mit vielen Worten heraus streichen / und doch zu denen Umstehenden sagen / sie wolten nicht viel Redens davon machen / auch / damit die Leute unter ihrer langwieriger Rede nicht wieder fortgehen / gleich anfangs versprechen / es solle nach gehaltener Rede von ihren Bedienten eine lustige Comödie gehalten werden. 17) Wenn sie den Armen etwas umsonst geben / um sich desto besser in Credit und Meynung / als ob es ihnen eben nicht sonderlich um das Geld zu thun wäre / zu setzen. 18) Wenn sie /damit sie die Leute desto eiferiger zum Kauffen ihre Paquette bewegen / immer sagen die Waare sey bald abgangen / wer noch was verlange / müste sich bey Zeiten melden / sonst komme er hernach vergebens /da ihr Vorrath doch niemahls ein Ende nimmt / so lange nur Käuffer und Liebhaber vorhanden seyn. 19) Wenn sie immer zu erwehnen pflegen / daß sie an dem gegenwärtigen Ort nur eine kleine Zeit sich aufhalten werden / in der Absicht / daß die Käuffer ihre Quacksalberey desto begieriger abholen sollen. 20) Wenn sie an einem Ort / da sie sich aufhalten / fälschlich vorgeben / ein Paquet von ihren Waaren hätten sie anderswo und sonst theurer verkaufft /[299] als sie es hier geben / nur die Leute damit desto mehr anzulocken. 21) Wenn sie an statt der Schlangen-Kronen /falls anderst / nach dem Bericht Axtelmeieri in s. Hokuspokeria p. 18. sq. dergleichen in Rerum Natura sind / woran jedoch einige billig zweiffeln / Ochsen-Zähne / Schaafs-Kälber und junge Schweins-Zähne verkauffen / und solche also zurichten und färben /daß wer von dergleichen Betrug nichts weiß / leicht überredet wird. 22) Wenn sie durch allerhand superstitieuse, offt auch zauberische Künste die Leute zu vielen bösen verleiten und anführen. 23) Wenn sie in einer Stadt oder Land die Obrigkeitliche Personen und Befehlshabere mit Geschencke bestechen / daß sie ihnen erlauben mögen in dem Land und Stadt sich aufhalten / Curen annehmen und öffentlich ausstehen zu dürffen. 24) Wenn sie dahero meistentheils an vornehme Ort zu Meß- und Marckt-Zeit kommen / damit desto mehr Leute von ihnen betrogen werden können. 25) Wenn sie die Allraune oder so genannte Heck-Männgen nachmachen / und darzu eine Wurtzel von Zaun-Rüben nehmen / dieselbe als ein Weibs-Bild oder Männlein / mit einem scharffen Messer schnitzen / sodann / wann sie nun fertig / an denen Pudendis und wo sonst Haare seyn sollen / mit einem Griffel kleine Löchlein machen / und Hirsen oder dergleichen etwas hinein stecken / dessen Keimlein wie Haar aussehen / hernach sie in einer Gruben nur so lange liegen lassen / biß sie etlicher massen wieder eine Rinde bekommt / und gedachte Gesäme die verlangte Fäserlein ausgetrieben / und / da sie nur die Wurtzel so zu bereitet / denen Leuten solche Allraunen[300] oder Männgen / welche Gold hecken könnten / theuer verkauffen.
Mittel: 1) Dergleichen Leute / welche den Nahmen der Erz-Betrügere (dann sie tausenderley Räncke suchen und finden mögen / die Leute auf die angenehmste / subtileste und doch offt empfindlichste Art in Schaden zu bringen) billig verdienen / auf keinerley Weise irgendwo zu dulten / es sey dann / daß sie von einer medicinischen Facultät glaubwürdige Zeugnisse ihrer Kunst und Geschicklichkeit in Bruch- und Stein-Schneiden /Stahrn-Stechen / oder Zahn-Ausbrechen / aufzuweisen haben / und ausser solchen ihnen erlaubten Operationibus, sich aller andern Waaren zu enthalten / Versicherung von sich stellen. 2) Obrigkeitlicher seits zu verhüten / daß dergleichen betriegerischen Marckschreyern nicht alsobalden Privilegia und Attestata gegeben werden /als wodurch sie eben die Leute am allermeisten zu blenden pflegen / anbey aber auch 3) ernstlich zu verbiethen /daß sie weder ums Geld / noch umsonst Artzneyen ausgehen / am allerwenigsten aber die Helffte bey angewandter Cur eines Patienten voraus bezahlt nehmen dürffen. Bes. Fürstl. Sächs. Gothaische Landes-Ordnung. p. 157.
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