Schlosser.

[89] Schlosser betriegen 1) Wenn sie Dietriche und Diebs-Schlüssel zu ihren oder anderer Mißbrauch verfertigen. 2) Wenn sie rechte Schlüssel zu dergleichen losen Händeln nachmachen. 3) Wenn sie denen Uhrmachern, Feilhauern, Circul- oder andern Schmieden in ihre Arbeit heimlich pfuschen. 4) Wenn sie bey Aufmachung derer Schlösser solche mit Fleiß verderben, nur damit sie wieder etwas daran zu machen bekommen. 5) Wenn sie unter sich ein heimliches pactum machen, diese oder jene Waare nicht unter einen gewissen Preiß zu geben. 6) Wenn sie von spröten und untüchtigen Eisen die Arbeit, auch sonsten solche dergestalt schwach und liederlich machen, daß sie in die Länge nicht dauret. 7) Wenn sie denen Leuten schlechte Vor-Leg-Schlösser, welche man leicht sonder Schlüssel, mit einem Nagel oder dergleichen aufmachen oder abschlagen kan, vor gute und[89] nicht ohne Schlüssel zueröffnente Schlösser aufschwatzen.


Mittel: Theils dieser Puncten sind am thunlichsten in einer Innung abzuhelffen, theils wird die Vorsichtigkeit und Probe der Waare von dem Käuffer erfordert.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 89-90.
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