Schneid- oder Säg-Müller.

[90] Schneid- oder Säg-Müller betriegen 1) Wenn sie die Bretter und Bühne allzu dünn schneiden, damit sie derselben destomehr aus einen Baum bekommen mögen. 2) Wenn sie die Bretter aus alten abgestandenen Bäumen schneiden, und darauf solche zumahl bey denen unwissenden für gute und frische verkauffen, da sie doch, so man sie zum Fuß-Böden anwendet, leicht weggetreten werden, und so man sie an die Wände annagelt, vom Wetter gar zu bald verfaulen. 3) Wenn sie grüne Bretter für dürre verkauffen, welche hernach, so fern sie alsobald zum Fuß-Boden oder andern Dingen gebraucht werden, allzu sehr einborren, voneinander reissen und grosse Risse so wohl in Fuß-Böden als auch in Wänden etc. verursachen. 4) Wenn sie beym Verkauff der Bretter, die gantzen, reinen und dürren oben auf den Wagen legen, in der Mitte aber und unten her viele zerbrochene, unreine, knörtzigte und grüne Bretter legen und damit die Käuffer betriegen.


Mittel: Daß man die Bretter beym Einkauff wohl betrachte / oder jemand verständigers darzu nehme und den Contract so einrichte / daß wenn die untern nicht wie[90] die obern sind / man solchen auch zu halten nicht schuldig sey.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 90-91.
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