[91] Schrifftgieser betriegen 1) Wenn sie zu dem Zeug mehr Bley als harte Materie nehmen, und dadurch denselben zu weich machen, damit die Schrifft desto ehender stumpff wird und sie deswegen fein bald wieder neue zu giesen überkommen mögen. 2) Wenn sie zu Verfertigung einer neuen Schrifft guten Zeug überschickt bekommen, denselben aber nach Empfang austauschen und schlimmern davor nehmen oder mehr Zusatz dazu thun. 3) Wenn sie die Matritzen nicht gleich machen, daß also ein Buchstaben höher wird als der andere. 4) Wenn sie die Buchstaben nicht gleich schleiffen. 5) Wenn sie die Matritzen nicht tief genug schneiden. 6) Wenn sie von einer schon gegossenen Schrifft, einige Buchstaben, welche zu viel, wieder zuruck bekommen und solche so lang aufheben, biß wieder dergleichen neu gegossen wird, hernach solche unter die anderweitig neu gegossene mengen, da dieselben doch nicht mit dieser accordiren. 7) Wenn sie mit Fleiß defecte giesen, nehmlich einen Buchstaben in grosser, den andern in kleiner Menge, damit man nur desto mehr nachgiesen lassen muß und sie viel Gieser-Lohn überkommen. 8) Wenn sie wegen Verbesserung des Zeugs, mehr als sonst gehörig, fordern, und denselben nichts desto weniger nicht besser machen.
Mittel: Was auf Obrigkeitliches Erkänntniß / mit[91] Zuziehung der Sache verständiger Leute / keine tüchtige Arbeit befunden worden / soll nicht nur verfallen / sodern auch der Schrifftgieser bey entdeckten Betrug noch darüber in Straff genommen seyn.