Das XVI. Capitel.

Von der Gerechtigkeit / Verschwiegenheit und Beständigkeit.

[209] Iratus ad pœnam DEUS si qvos trahit,

Auferre mentem talibus primum solet,

Caliginemque offundit ut ruant suas

Furentèr in clades, sibi qvas noxii,

Accersierunt ultro consiliis mali,


Als eine Wilttbe bey deß Churf. Friederich sel. seinen Räthen mit ihrem Recht nicht kont zu recht kommen /und ihr solchs abgesprochen wurd / supplicirte sie an Churf. selbst / und gibt ihm mit eigener Hand die Supplication über / darinnen sie ümb Gottes Willen bitt / er wolle ihr doch das rechte Recht wiederfahren lassen / der Churfürst hält es den Räthen ernstlich für / und fraget / ob sie zweierley Recht hätten / befihlt ihnen an / der Frauen das rechte, Recht ehestes mit zu theilen. O vos qvi regitis terras advertite mentem buc ad justitiam. Strig.
[209]

Amptleute mercket eure Pflicht /

Das rechte Recht vergesset nicht /

Wenn ein Vnterthan thut das sein /

So behält er gut Gewissen rein.


Ein Richter nahm auff einmal von beyden Parten Geschenck an ihre Sach zu födern / als einen Ochsen und eine Marterne Schauben / als er nun gefraget wurd / wie es käm / daß der Ochs nicht brüllen wolt /sagte er / die Vrsach wär / daß ihm eine Marterne Schaub wär in Halß gestossen worden / drumb könt er sich nicht hören lassen / da solte Sisamnes sententioniret haben. Rectè faciendo neminem timeas. Strig.

Alexander Magnus wenn er eines Parten Klag anhörete / so stopffte er das andere Ohr zu / daß er auch hernach deß andern Klag vernehmen kunte. Judicium non fer, si non sunt ambo locuti. M. Majus.

Philippus Macedo gieng auff eine Zeit immer fort /als ihm eine Wittbe ihre Noth klägete / that als hörete er sie nicht / da schrier sie; si non vis audire, non potes imperare; da stund er stille, hörete sie an / und gad bescheid. Strig.

Da Keyser Severus von seinen Räthen wolt abgesetzet werden / dieweiln er das Zipperlein hätte / ließ er sich in einer Seufft auff den Richterstuel tragen /foderte sie vor sich und wolt sie hinrichten lassen / da baten sie mit Thränen ümb verzeihung / sprach er zu ihnen: Nun sehet ihr daß nicht die Füsse / sondern[210] das Haupt regiere / Gericht und Gerechtigkeit halte. Nec rarò tacuisse nocet, nocet esse locutum. Johan Pierius in 2. parte.


Audi justitiæ vimque obliviscere diram;

Hanc etenim legem nobis DEUS ipse reliqvit.


Der Rath zu Athen wolt auff eine Zeit eines Procurators Sach nicht mit willen hören / sondern sie die Schöppen redeten unter deß von andern Sachen / da ließ er ab von feiner Sach und erzehlete ihnen eine wunderliche Geschicht / mitten in der erzehlung brach er ab und gieng davon / gab ihnen dadurch ihren groben unverstand zu verstehen. August.

Wenn eine arme Wittib vor den Rath zu Venedig was zu thun hat / so steht ein Rathherr auff / und führt ihr das Wort. Strig.


Qvod benefit miseris, factum sibi Christus id ipsum

Dicet in extremo retribuet qve die.


Keyser Ferdinandus vermerckte daß seine Räth einer armen Wittbe auff ihr eingegebene Supplication nicht hülff thäten / sagte derwegen zu ihnen; lieben Räth / wenn wir die Leut nicht gern hören wollen so wird uns Gott wieder nicht hören / und verwiese ihnen hiermit ihre ungebühr. Strig.


Si peccata voles, causam vitare memento:

Causa solet magnum sæpè movere malum.


Etliche unchristliche Richter fälleten ein falsch Vrtheil über einen Landsknecht / der citirte sie vor[211] das Jungste Gericht ins thal Josaphat / sie trieben zwar das Gespött / ehe aber ein Jahr ümbkam / giengen ihr etliche schrecklich dahin / einer ward vom Donner erschlagen / der andere erstochen / der dritte gehengt / der vierdte befahl bey lebendigen Leib in seiner Kranckheit seine Seel dem Teuffel. Strig.

Zu Meintz war ein Bischoff Anno Christi 1105. der hieß Heinrich / den entsetzten zur ungebühr zwene Cardinäl / aber er citirte sie vor den Richterstul Christi / sie aber lacheten sein / in zwey Jahren starb der Bischoff / da spotteten sie noch mehrer / und sprachen / itzt wird er uns verklagen / in kurtzen Tagen sturben sie darauff in einem Tag / einer wie Arrius /der andere fraß seine Händ / und wütete sich zu todt: Merck auff und behalt vest das Wort / wer stoltz ist kömpt bey Gott nicht fort. Sebast. Wordensis in sua Germania. Strig. pag. 1009.


Evertunt regna impietas, vis, atque rapina:

Coservant eadem justitia & pietas.


Fridericus Barbarossa hielt so scharffe Zucht / daß er auch gebot / daß ein Geistlicher Fürst zur straff daß er dem Stifft in seinem abwesen eintrag gethan hatt /must einen Hund bey den Füssen durch die Stadt Worms tragen. Bona conscientia mihi opus est propter DEUM: bona fama propter proximum. Shid.


Gerechtigkeit der Vater ist /

Einigkeit die Mutter zur Frist

Deß edlen Friedens bleibt und ist.
[212]

Ein Richter in Schweden verurtheilete einen unbillich zum Tod / da fiel er auff seine Knie und sagte: Richter / du solt noch diese Stund vor Gottes Angesicht vor mein Leben und Tod antwort geben / als er todt / rühret den Richter die Gewaltige Hand Gottes /daß er vom Pferd herab fällt und dahin stirbt. Olaus im 14. Buch der Mitternächtischen Geschichten.

Ein Hertzog in Britanien ließ seinen leiblichen Bruder Franciscum / nur daß er das Erb allein behalten möcht / unschuldig verklagen / und vom Leben zum Tod bringen; Darüber säufftzete er inniglichen zu Gott / daß er seinen Kainischen Bruder in diesem Jahr noch wolt vor sein heilig Gericht fordern / und ihn lassen Rechenschafft geben. Von dieser Stund an bekömpt der Hertzog die Wassersucht / und stirbt auch im selben Jahr. Das heist mit der Welt: Justi tiam fuge, sperne DEUM, Sathanam venerare. Æneas Sylvius.

Ein Hertzog in Oesterreich ließ einen Richtersmann aus verdacht in einen Sack stecken / und ersäuffen: Wie der Sack soll zugebunden werden / schreyt er uff den Hertzog / so im Fenstef stund: Itzt wil ich dich vor Gottes Gericht verklagen. Geh vor / sagte der Hertzog / ich wil folgen / bald fiel er in ein hitzigen Fieber / und starb dahin. Schauplatz.

Ein vornehmer Herr / wolt zwischen einen Jüngling / und seiner Leute einer eine heyrath stifftē / darein[213] der Jüngling nicht verstehen wolte / denn es roch nach dem Topff / darüber sich der Herr erzürnete / läst ihn zur ungebühr eines Diebstalls bezüchtigen / und hengen. Weiln nun keine Gnad zuerbitten war / sagte er: Mit anderen Sünden hab ichs gegen Gott wol verdienet / aber des Diebstals bin ich unschuldig / du solst in 14. tagen darvor Gott Recheuschafft geben / daß du mich hast hengen lassen: In 14. tagen sturb dieser Herr. Schauplatz. manuale politicum fol. 382.

Anno Christi 1606. sagte ein Soldat schertzweiß: Das Schildwach stehen kömpt offt an uns / aber die Zahlung gar langsam / das erfehrt der Oberste / befihlt ihn als einen Auffrührer zu hengen / der Soldat lacht es ihm erstlich / als er aber den Ernst siehet / sagt er; Nun Oberster / innen 3. Wochen eben diesen Tag und Stund / solt ihr vor Gottes Angesicht / von meinem Blut Rechenschafft geben / der Oberst sagt / du bist kein Prophet / fürcht mich vor deinen drohen nicht /aber in dreyen Wochen / als er die Wachen / als die Wach wil besichtigē / fället er von einer Brücken sich zu todt. proditio grata est, autorem qvilibet horret. Sturm. pagina. 37.

Zu Lübeck wurd eine Schnur mit Perlein verlohren / der Argwon kömbt uffs Hauß-Herrn seinen Gevattern / einen guten redlichen Handwercksmann / der wird eingezogen / und weiln er sich nicht wol verantworten kan / gehengt / da sagt er vor seinem Tod: Lieber Herr Gevatter / weiln ich keine Gnade haben kan /so fordere ich euch in 14. Tagen vor Gottes Gericht /[214] bald hernach wird die Perelene Schnur hinter einer Laden gefunden / der Hauß-Herr entsetz sich über deß geheugten Red / und ist traurig / solches sihet sein Diener einer / welcher domals bey diesem Wesen nicht war zu Hauß gewest / fragt ihn was ihm mangle / er erzehlt ihm den gantzen verlauff / da sagt der Diener; Ich nim ein Kleid von Lindischen Tuch / und halt euch Schadlos / er gibts ihn umb Mutternacht kömbt der Sathan ins Dieners Kammer / schlägt ihn den Kopff an die Wand / daß das Blut viel lange Jahr nicht hat können abgewischet / noch verstrichen werden: Bürgen / sol man würgen. Schlauplatz. pagina. 343.


Gerechtigkeit baut alle Zeit /

Daß mann lebt in Fried und Freud.


Graff Friedrich in der Steuermarck der Graffschafft Ciliæ, nahm neben der Gräfin aus Croatien / noch ein Welb / darüber erzürnete sich sein Herr-Vater / so sehr daß er aus Lieb zur Gerechtigkeit das ander Weib ließ erträncken / der Sohn aber hielt hernach sehr schändlich Hauß / mit Frauen / Jungfrauen und Weibern. Münst. 978.

Der Römische Keyser Aurelianus hielt scharff Recht unter seinen Soldaten / wolt nicht daß sie den Leuten ein Hun / Schaff / Vieh oder Weintrauben /solten nehmen noch Saltz / Holtz / Oel umbsonst begehten / sondern ieder sieh an seiner Besoldung begnägen[215] lassen. Fulgos. lib. 2. Pescennius Niger. that es dergleichen / der wolte nur eines beraubten Hauses wegen zehen Soldaten lassen mit dem Fall-Beil richten / und da sie erbeten worden / eine geraume Zeit keine warme Speiß essen lassen. Regenten. Buch. fol. 131.


Qvi statuit aliqvid parte inaudita altera,

Æqvum licet statuerit, haud æqvus fuit.


Die Richter zu Athen musten schweren / nicht nach beschriebenen Recht allein zu urtheilen / sondern beyde Theil sattsam zuverhören.


Tugend nur allein besteht /

Sonst das ander all's vergeht.


Des Alexandri Haubtmann einer / wolt von einer reichen Frauen / zu Thebis / ihr Gold und Geld haben / auch ihre Ehre / sie erschrack und sprach; Sie hätte es in ihren Brunnen gesäncket / da solte er es heraus nehmen. Als er nun hinein darnach langete / stieß sie ihn vollend gantz hinein / daß er ersauffen must. Da nun die Frau vor dem Alexander verklagt wurd /sprach er sie frey qvitt ledig und loß. Das liebe Creutz / Trubsal und Noth / ist frommer Christen täglichs Brot. Strig.


Quelle:
Hammer, Matthäus: Rosetum Historiarum. Das ist: Historischer Rosengarten [...]. Zwickau 1654, S. 209-216.
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