Immobiliengeschäft

[215] Die in Betracht kommenden Immobilien sind Häuser, Landgüter und örtliche Kundschaft der Geschäfte. Die Jewish Company wird sich anfangs nur bereit erklären, die Verkäufe dieser Immobilien zu vermitteln. In der ersten Zeit werden ja die Verkäufe der Juden frei und ohne große Preisstürze stattfinden. Die Zweigniederlassungen der Company werden in jeder Stadt zu Zentralen des jüdischen Güterverkaufs werden. Jede Zweiganstalt wird dafür nur den Provisionssatz erheben, den ihre Selbsterhaltung erfordert.

Nun kann es die Entwicklung der Bewegung mit sich bringen, daß die Immobilienpreise sinken und schließlich die Verkaufsunmöglichkeit eintritt. In diesem Stadium spaltet sich die Funktion der Company als Gütervermittlerin in neue Zweige. Die Company wird Verwalterin der verlassenen Immobilien und wartet die geeigneten Zeitpunkte zur Veräußerung ab. Sie erhebt Hauszinse, verpachtet Landgüter und setzt Geschäftsführer, wenn möglich auch im Pachtverhältnisse – wegen der nötigen Sorgfalt – ein. Die Company wird überall die Tendenz haben, diesen Pächtern – Christen – die Eigentumserwerbung zu erleichtern. Sie wird überhaupt nach und nach ihre europäischen Anstalten mit durchaus christlichen[215] Beamten und freien Vertretern (Advokaten usw.) besetzen, und diese sollen durchaus nicht zu Judenknechten werden. Sie werden gleichsam freie Kontrollbehörden der christlichen Bevölkerung abgeben dafür, daß alles mit rechten Dingen zugeht, daß redlich und in gutem Glauben gehandelt und nirgends eine Erschütterung des Volkswohlstandes beabsichtigt wird.

Zugleich wird die Company als Güterverkäuferin auftreten, richtiger als Gutstäuscherin. Sie wird für ein Haus ein Haus, für ein Gut ein Gut geben, und zwar »drüben«. Alles ist, wenn möglich, so zu verpflanzen, wie es »hüben« war. Und da eröffnet sich für die Company eine Quelle großer und erlaubter Gewinne. Sie wird »drüben« schönere, moderne, mit allem Komfort ausgestattete Häuser, bessere Landgüter geben, die sie dennoch viel weniger kosten, denn sie hat Grund und Boden billig erworben.

Quelle:
Athenäum Verlag, Königstein, 1985, S. 215-216.
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