Bestraffter Wucherer.

[290] Lundorpius in contin. Sleidan. lib. 11. p.m. 96. erzehlet: wie daß Anno 1571. bey anhaltender grosser Theurung zween Kauffleute zu Leonberg an der Elbe /allwo die Niedersächsische Fürsten ihre Residentz haben / und zwey Meile von Lüne / sechs aber von Hamburg gelegen / etliche 1000 Malter Korn aufgekaufft / und selbiges biß daß es noch theurer werde /nacher Hamburg führen lassen: als sie nun einstens ihre Korn-Häusser aufgethan / und solche besehen wolten / sie he / so floge ihnen dasselbe entgegen in die Augen / und zu allen Fenstern hinaus / also daß nicht ein eintziges Körnlein darinn geblieben / als nun der eine Mammons-Knecht solches erblicket / ist er plötzlich darnieder gefallen / und seine arme Seel seinem gebührenden Herrn überlieffert: der andere Korn-Jud aber / lieffe der Elbe zu / und wollte sich selbsten ersäuffen / aber er wurde auf- und angehalten / und gefangen gesetzt: diese Sach nun wurde dem Fürsten /so dazumahln zu Ratzenburg sich aufgehalten / hinterbracht / der bessere und gewiesere Nachricht einzuziehen / begibt sich selbsten nacher Leonberg / da indessen dieser Geitzhals kein heilsames Mittel der Buß nicht annehmen wollte / ward seine Seel vom Teuffel sehr geplagt / und endlich bließ er sie auch aus / der Leichnamb hingegen wurde auf Fürstl. Befehl zu Aschen verbrannt / und bey Leibs-Lebens-Haab[291] und Güter Straff verbotten / daß niemand zu seines Nechsten Schaden / und auf künfftigen Wucher mehr Korn einkauffen sollte.

Quelle:
Hilarius Salustius, / MELANCHOLINI / wohl-aufgeraumter / Weeg-Gefärth, / Vorbringend / Lächerliche, anbey kluge Fabeln, [...]. Gedruckt im Jahr 1717, S. 290-292.
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