[224] Cassiodorus l. 2. variar. Epist. meldet / daß Theodoricus der Gothen König in Italien / ein Decret habe ergehen lassen / Krafft dessen sich keiner einen Purpur zu färben unterstehen sollte / der nicht rein und keusch wäre: die Ursach dessen war: weiln die Erfahrenheit lehrte / daß besagte Farb des Purpurs / durch Berührung und Anathmen eines unkeuschen Menschens alsobald abschiesse / und ihre Zierd verliehre.