[16] Von diesen wird gemeldet / daß es sich bald im Wasser / bald auf dem Land aufhalte / sey ein gefrässiges /betriegliches Raub-Thier / welches sich am Ufer des Nil-Flusses finden / niemal aber sehen lässet / als wann es einen Menschen zu tödten trachtet / und wann es solche That verbracht / fanget es an häuffige Zähren zu vergiessen: wegen solcher Betrüglichkeit ist es auch von GOtt / Lev. II. V. 29. unter die unreine Thiere gezehlt worden.