Magistratsbeschluß

[406] (17. März 1907.)


Am grünen Donnerstage des Jahres

Des Heils ein Tausend neun Hundert und Sechs

Beschlossen die städtischen Collegia

Nachfolgende hochwohlweise Lex:


Wasmaßen in Folge der allzugroßen

Überhandnahme der dritten Kind'

Unserer getreven Stadt Finanzen

In perturbationem geraten sind,


Wasmaßen ferner und alldieweilen

Die Kosten der Repraesentatio

In urbis gloriam erheblich wachsen,

Beschlossen die Collegia so:


Die dritten Kindlein sind hinfüro

Des Rechts der Schulgeldfreiheit bar,

Zuwiderhandlung geschieht von jetzt ab

Auf eigene Rechnung und Gefahr.
[406]

Dies tuen kund wir und zu wissen

Den Bürgern Unserer lieben Stadt,

Den Inquilinis ebenfallsig;

Wonach sich zu richten! Der Magistrat.

Quelle:
Hermann Löns: Sämtliche Werke, Band 1, Leipzig 1924, S. 406-407.
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