VI.

8VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 9Gebeut Aaron vnd seinen Sönen / vnd sprich / Dis ist das Gesetz des Brandopffers. Das Brandopffer sol brennen auff dem Altar / die gantze nacht bis an den morgen / Es sol aber allein des Altars [58b] fewr drauff brennen. 10Vnd der Priester sol seinen leinen Rock anziehen / vnd die leinen Niderwad an seinen Leib / vnd sol die Asschen auffheben / die das fewr des Brandopffers auff dem Altar gemacht hat / vnd solt sie neben den Altar schütten 11Vnd sol seine Kleider darnach ausziehen / vnd ander kleider anziehen / vnd die Asschen hin aus tragen / ausser dem Lager an eine reine stete.

12DAs Fewr auff dem Altar sol brennen / vnd nimer verlesschen / Der Priester sol alle morgen Holtz drauff anzünden / vnd oben drauff das Brandopffer zurichten / vnd das fette der Danckopffer drauff anzünden. 13Ewig sol das Fewr auff dem Altar brennen / vnd nimer verleschen.


14VND das ist das Gesetz des Speisopffers / das Aarons söne opffern sollen fur dem HERRN auff dem Altar. 15Es sol einer Heben seine hand vol semelmelhs vom Speisopffer / vnd des öles / vnd den gantzen weyrauch der auff dem Speisopffer ligt / vnd sols anzünden auff dem Altar zum süssen geruch / ein gedechtnis dem HERRN. 16Das vbrige aber sollen Aaron vnd seine Söne verzehren / vnd sols vngesewrt essen / an heiliger stete / im Vorhof der Hütten des Stiffts. 17Sie sollen nichts mit sawrteig backen /Denn es ist jr teil / das ich jnen gegeben habe von meinem Opffer / Es sol jnen das Allerheiligst sein /gleich wie das Sündopffer vnd Schuldopffer / 18Was menlich ist vnter den kindern Aaron / sollens essen. Das sey ein ewiges Recht ewrn Nachkomen / an den Opffern des HERRN / Es sol sie niemand anrüren / er sey denn geweihet.


19VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 20Das sol das Opffer sein / Aarons vnd seiner Söne /das sie dem HERRN opffern sollen am tage seiner salbunge / Das zehende teil Ephi von semelmelh des teglichen Speisopffers / eine helfft des morgens / die ander helfft des abends. 21Jn der Pfannen mit öle soltu es machen / vnd geröstet darbringen / vnd in stücken gebacken / soltu solchs opffern / zum süssen geruch dem HERRN / 22Vnd der Priester / der vnter seinen Sönen an seine stat gesalbet wird / sol solchs thun. Das ist ein ewiges Recht dem HERRN / Es sol gantz verbrand werden / 23Denn alle Speisopffer eins Priesters / sol gantz verbrand / vnd nicht gessen werden.


24VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 25Sage Aaron vnd seinen Sönen / vnd sprich / Dis ist das Gesetz des Sündopffers. An der stet / da du das Brandopffer schlachtest / soltu auch das Sündopffer schlachten fur dem HERRN / das ist das allerheiligst. 26Der Priester der das Sündopffer thut / sols essen an heiliger stet / im vorhof der Hütten des Stiffts. 27Niemand sol seines fleischs anrüren / er sey denn geweihet. Vnd wer von seinem blut ein Kleid besprenget / der sol das besprengte stück wasschen an heiliger stet. 28Vnd das töpffen / darin es gekochet ist / sol man zubrechen. Jsts aber ein ehern topff so sol man jn schewren / vnd mit wasser spülen. 29Was menlich ist vnter den Priestern / sollen dauon essen /Denn es ist das allerheiligste. 30Aber alle das Sündopffer1 / des blut in die Hütten des Stiffts bracht wird / zuuersünen Heiligen / sol man nicht essen /sondern mit fewr verbrennen.


1 Hie sihestu / das Moses klerlich zweierley Sündopffer / oder zweierley brauch des Sündopffers setzt. Eins / da man das blut nicht in das Heilige bringet zuuersünen / Solchs mochten sie essen. Das ander / Da man das blut in das Heilige bringt zuuersünen / Solches muste man nicht essen / sondern ausser dem Lager alles verbrennen. Dauon in der Epistel an die Ebre. 13. Quorum animalium sanguis. Et supra Cap. 4.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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