XXIX.

1VND der erste tag des siebenden Monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / kein diensterbeit solt jr drinnen thun / Es ist ewr drometen tag. 2Vnd solt Brandopffer thun zum süssen geruch dem HERRN / einen jungen farren / einen widder /sieben jerige lemmer on wandel. 3Dazu jr Speisopffer / dreyzehenden semelmelhs mit öle gemenget zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder / 4Vnd ein zehenden auff ein jglich lamb der siebenden lemmer. 5Auch einen zigenbock zum Sündopffer / euch zu versünen / 6vber das Brandopffer des monden vnd sein Speisopffer / vnd vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer /nach jrem Rechten zum süssen geruch / Das ist ein opffer dem HERRN.

7DER zehende tag dieses siebenden monden / sol bey euch auch heilig heissen / das jr zusamen kompt /vnd solt ewre Leibe casteien / vnd kein erbeit drinnen [91b] thun / 8Sondern Brandopffer dem HERRN zum süssen geruch opffern / Einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel. 9Mit jren Speisopffern / dreyzehenden semelmelhs mit öle gemengt zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder /10vnd ein zehenden ja zu einem der sieben lemmer.11Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das Sündopffer der versünung vnd das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer.

12DER funffzehende tag des siebenden monden /sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt /Kein diensterbeit solt jr drinnen thun / vnd solt dem HERRN sieben tage feiren. 13Vnd solt dem HERRN Brandopffer thun / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Dreizehen junge Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel. 14Sampt jrem Speisopffer / dreyzehenden semelmelhs mit öle gemenget / ja zu einem der dreyzehen farren / zween zehenden / ja zu einem der zweien widder / 15vnd ein zehenden / ja zu einem der vierzehen lemmer. 16Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd seinem Tranckopffer. Leui. 3.

17AM andern tag / zwelff junge farren / zween widder / vierzehen jerige lemmer on wandel / 18Mit jrem Speisopffer vnd Tranckopffer zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 19Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer.

20AM dritten tage / eilff Farren / zween Widder /vierzehen jerige Lemmer on wandel / 21Mit jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 22Da zu einen bock zum Sündopffer /vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

23AM vierden tage / zehen Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 24Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren /zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht. 25Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

26AM fünfften tage / neun Farren / zween Widder /vierzehen jerige Lemmer on wandel / 27Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 28Da zu einen zigenbock zum Sündopffer /vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

29AM sechsten tage / acht Farren / zween Widder /vierzehen jerige Lemmer on wandel / 30Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht. 31Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

32AM siebenden tage / sieben Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 33Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren /zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal /nach dem Recht. 34Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

35AM achten / sol der tag der Versamlung1 sein /kein Diensterbeit solt jr drinnen thun. 36Vnd solt Brandopffer opffern / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Einen Farren / einen Widder / sieben jerige Lemmer on wandel / 37Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern /vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht. 38Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. [92a]

39SOlchs solt jr dem HERRN thun auff ewr Fest /ausgenomen / was jr gelobd vnd freiwillig gebt zu Brandopffern / Speisopffern / Tranckopffern vnd Danckopffern.

1Vnd Mose sagt den kindern Jsrael alles / was jm der HERR geboten hat.


1 (Ezereth) Versamlung / als auffm Kirchoff versamlet vnd beschlossen / vt liceat audire maledictiones etc. Deut. 28.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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