Actus II.

[52] ARGUMENTATOR. In dem nunmehr bald angehendem Actu secundo wird der undanckbare und unverschämte Sohn / Ariophilus, von seinem Vater 500. Kronen auff Abschlag des Muttertheils fordern / und mit Bedroung heraus pressen. Welchen Martis Hofmeister vor künftigem Vnheil gantz vergeblich warnet. Ferner wird der ungerahtene Sohn seines Geldes / so er seinen Cameraden aufzuheben gegeben / nach dem er zuvor der Huren / Thaidî, etwas davon verehret / beraubet werden / worvon man in der andern und dritten Aufführung handeln wird. Drittens wird er wegen verseumter Wache von dem Wachtmeister mit dem Rohrstabe bezahlet / und darauf von dem bösen Gewissen hefftig geängstiget werden. Dann wird sich desselben Vater und Mutter um des unartigen Sohns Zustand bekümmern / und in mehrere Gemühtsbestürtzung durch einen andern Kauffman / als Nachbarn / dessen Sohn auch mit in Krieg gezogen / aber nun entloffen / und wieder heimkommen / gerahten. Vnd das ist der Inhalt dessen / was man in dem andern Actu oder Handlung wird zu sehen bekommen.


Quelle:
Johann Sebastian Mitternacht: Dramen. Tübingen 1972, S. 52-53.
Lizenz:
Kategorien: