3.

[95] Da jeder Gast sein Mahl selber zahlt – das Mahlgeld wurde ihm schon beym Laden bekannt gegeben und hätte er es vergessen, steht es an der Thüre des Gastzimmers angeschrieben – so erhält er vom[95] Wirthe von jeder Speise eine solche Menge, welche dem Preise, den er zahlt, entspricht: daher nimmt auch jeder Gast die Reste, welche er nicht verzehren konnte, als Bschoid, Beschaid, mit nach Hause oder er ladet seine Angehörigen ein, um sie aufzuessen. Daher hat jeder Gast einen zweyten Teller vor sich, auf welchen er den Beschaid spießt, um ihn später in einem weißen Tuche nach Hause zu tragen oder zu schicken.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 95-96.
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