17.

[124] Nach Tacitus soll die Braut wissen, daß sie des Mannes Genossin in Mühen und Gefahren sey, putet, venire se laborum periculorumque sociam; daher noch die ernste Gemütsstimmung, in welcher die oberpfälzische Braut am Hochzeitstage seyn soll.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 124.
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