An Freiligrath über zwei vom Ober-Censur-Gericht ausgestrichene Verse in seinem der Kölner Zeitung eingerückten Gedichte

[221] Vernimm den treuen Rath,

Ich geb' ihn unverhohlen,

Reimreicher Freiligrath!

O reime nicht auf Sohlen!

Das gränzt an Hochverrath;

Ich stehe, wie auf Kohlen,

Bei so verwegner That.

Es ist ja leicht, die Jugend

Zu paaren mit der Tugend;

Auch prangen alle Musen

Mit einem vollen Busen:

Das sind erlaubte Reime,

Süß, gleich dem Honigseime.

Wer aber schwatzt von **,

Den wird der Teufel holen.

Quelle:
August Wilhelm von Schlegel: Sämtliche Werke, Band 2, Leipzig 1846, S. 221.
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