c.

[421] Um Hexen zu erkennen, wurde ehemals die Wasserprobe angewandt. Man warf die Verdächtige in einen tiefen Graben, Kolk oder Tümpel. Hing sie unter, so war sie unschuldig, schwamm sie oben, so war ihre Hexennatur bewiesen. Nachweislich ist noch unter der ersten Schwedenherrschaft (1633 bis 35) an zwei Frauenspersonen aus Dinklage und Vestrup in Vechta die Wasserprobe vollzogen. Solche Ereignisse halten sich im Volke, wie folgende Sage besagt, die aus Langförden stammt. Der Teufel hat einmal einer Hexe, die ins Wasser geworfen werden sollte, zugeflüstert, sie solle nur ruhig sein, er werde ihr unsichtbarer Weise eine Eisenstange in den Schooß werfen, damit sie unterginge. Er hat sie aber betrogen, er hat ihr eine Nähnadel (auch eine Eisenstange) in den Schooß[421] geworfen, und so ist sie oben geblieben und nachher verbrannt worden und der Teufel hat die Seele behalten. (Ist auch anderswo bekannt).

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CDXXI421-CDXXII422.
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