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Strackerjan, Ludwig
Sagen
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Zweiter Band
Zweites Buch
Zweiter Abschnitt
A. Tag und Nacht
B. Wochentage
C. Die großen Feste
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B
. Wochentage.
282b.[Der Sonntag ist der heilige Tag, welcher Gott gehört. Er darf nicht]
a. [Um die Nußzeit, also im September, begab sich ein Mann von Neuenkruge]
b. [Ein Prediger wurde nach einem Dorfe geholt, und als die Leute ihn]
c. [In Astrup, Ksp. Visbek, war früher ein Jäger, welcher fast alles]
283. [Am Montage darf man nichts anfangen, namentlich nicht Hochzeit]
284. [Dienstag (plattd. Dingsdag, saterl. teisdej) gehört zu den glücklicheren]
285. [Mittwochen (bei alten Saterländern goudensdej im südlichen Oldenburg]
286. [Von dem Donnerstage (saterl. tunsdej) heißt es meist, er sei gut]
a.[Auf einer Bauernstelle zu Erlte, Ksp. Visbek, durfte bis in die]
b. [Wecke Dag is de längste in de Wäke. Der Donnerstag, denn er hat]
287. [Freitag (saterl. Freiendej) ist halb Glücks-, halb Unglückstag]
288. [Sonnabend (Sunnawend, auch Saterdag) galt ehemals im Saterlande]
a. [In Schellsteden Hause zu Ohmstede saßen jeden Sonnabend-Abend die]
Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg
2
1909, S. 23.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20005739918
Lizenz:
Gemeinfrei
Kategorien:
Deutsche Literatur
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