Der Fall Mischewski Contra Pimbusch

[257] Wie der Hergang wirklich war.

Frau Mischewski: »Denn lassen Sie doch Ihre Dreckfetzen nich auf den Hängeboden hängen – wir nehm' nichts weg – Gott sei Dank, wir haben das nich nötig, Sie olle Vogelscheuche! Wer weeß, wo Sie die Wäsche überhaupt herhaben!«

Frau Pimbusch: »Sie sollten man iebahaupt janz stille sein – wo Sie nich mal mit Ihm Mann sind richtig verheirat – das janze Haus weiß ja, wer Sie sind, und außerdem sind Sie ja jehn Ahmt besoffen!«

Frau Mischewski beim Anwalt: »Also so war diß jewesen, Herr Rechtsanwalt: Ich sahre janz ruhig, ich sahre, Frau Pimbusch, sahre ich, ich habe Ihre Wäsche nich jesehen, mir ist nichts von Ihre Wäsche bewußt, sahre ich, ich sahre, hier im Hause kommt doch nichs wech, davon kann ja gar keine Rede sein . . . Ich will Sie aber gern behilflich sein, die Wäsche zu suchen, Frau Pimbusch! Sie wird aber brülln: Sie olle Vogelscheuche, und lauter sone Sachen, wo ich jahnich hier wiederholn kann, Herr Rechtsanwalt, weil ich als jebillte Frau sone Ausdrücke überhaupt nich kennen tue! So ist das jewesen!«

Frau Pimbusch beim Anwalt: »Ich sahre janz ruhich zu die Person, Herr Rechtsanwalt, ich sahre: Verzeihen Sie, ham Sie meine drei weißen Hemden nicht jesehn, jestern ham se noch aufn Hängeboden jehangen, und heute sind sie weg. Ich sahre, Frau Mischewski, sahre ich, das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehn, sahre ich. Da wird die doch brülln: Sie olle Vogelscheuche, Sie besoffene Trine – und lauter sone Sachen, die ich hier gahnich kann wiederholen, Herr Rechtsanwalt!«

Im Korridor des Amtsgerichts.

»Also, nich wah, Frau Zippanowski, Sie könn doch das beeiden, wo ich jesacht habe, mir ist von Ihre Wäsche nichts bewußt, da hat die jleich jepöbelt, von wegen Vogelscheuche – nich wahr, das können Sie doch aussahren?«

»Die Person werde ich das schon zeigen! Wie sie schon dasitzt, so richtig frech! Aber, nich wah, Fräulein Holzweg, das sahren Sie man alles, wat Sie jeheert ham – sahren Sie es man janz jenau so – und was die Ausdrücke sind, die die Person benützt hat, das sahren Sie man alles.«

Vor Gericht.

Der Anwalt: » . . . so ist in dem Ausdruck ›jeden Abend besoffen‹ zweifellos eine Beleidigung zu erblicken. Ganz abgesehen davon, daß die Bezeichnung auf meine Klientin nicht zutreffen dürfte, ist als strafverschärfend die Anwesenheit zahlreicher anderer Hausbewohner zu erblicken, die . . . lassen Sie mich doch mal, Frau Mischewski! . . . auf die Ehre meiner Klientin ein schlechtes Licht zu werfen geeignet ist!«

[257] (Fünf Minuten später das Urteil: Frau Pimbusch 50 Mk., Frau Mischewski 30 Mk. Geldstrafe.)


In Sachsen lebte einmal ein Amtsrichter, der war dafür berühmt, daß er alle Privatbeleidigungsklagen mit einem Vergleich der streitenden Parteien abschloß. Das machte er so:

Er musterte mit strengem Blick die Parteien und sprach: »Ja – da werden Sie nun wohl alle beide ins Kefänknis kommen!« Und dann bekamen die Klagenden gewöhnlich einen solchen Schreck, daß sie zu allem Ja und Amen sagten, was der übrigens vernünftige Richter ihnen da als Vergleichsformel vorschlug . . . Aber einmal stieß er auf eine Hartnäckige, die wollte nicht und wollte nicht. Da aber erhob sich der Amtsrichter zu seiner vollen Größe und donnerte: »Was? Sie wollen sich nicht vergleichen? Sie wollen sich nicht vergleichen? Ja – wer soll denn nachher das Urteil machen? Vielleicht ich?«

Privatbeleidigungsklagen sind, in den allermeisten Fällen, für den Juristen das Langweiligste und für den Zuschauer das Komischste, das es gibt.

Was zunächst auffällt, ist die bei fast allen Menschen einsetzende Horizontverengung, die wochenlang nur noch das ins Blickfeld treten läßt, was mit dem Streit zusammenhängt, die einzelnen Vorgänge an Wichtigkeit und Bedeutung maßlos übertreibend. Die Welt steht gewissermaßen still, weil sich Frau Karschunke mit Herrn Flußhacker in die Haare geraten ist. Auch neigt der Prozeßführende gern dazu, von der Justiz die völlige, aber auch die völlige Vernichtung des Gegners zu erwarten und zu verlangen: Enthauptung, Stäupung auf offenem Markt, Landesverweisung und Vermögenskonfiskation wären ihm durchaus nicht zu viel . . . Und auf der andern Seite ist das gerade so. Natürlich gibt es Beleidigungsklagen, die unvermeidlich sind, so, wie es wahrhaft ehrenrührige Vorwürfe gibt, die man zu klären gezwungen ist. Aber das ist viel seltener, als die meisten Leute glauben; und es wäre wirklich klüger, man wendete das Geld für die Durchführung dieser Komödie für bessere und nützlichere Zwecke an. »In fünfzig Jahren«, hat Otto Reutter einmal gesungen, »in fünfzig Jahren ist alles vorbei – « und Humor und Weltklugheit helfen einem auch über die Unannehmlichkeiten eines Kleinkrieges mit dem bösen, bösen Nachbarn hinüber.

Ein vernünftiges Wort zur rechten Stunde hilft fast immer, und man kann sich weit mehr mit seinen Gegnern aussprechen, als man gemeinhin denkt. Man tuts nur nicht immer. Wenn Sie jemand verklagen wollen, dann überlegen Sie es sich, überschlafen Sie die Sache noch einmal, und schenken Sie für das Geld, das Verfahren, Anwalt und Urteil kosten, Ihrer Familie etwas Hübsches. Sie haben mehr davon.


  • [258] · Peter Panter
    Berliner Illustrirte Zeitung, 07.10.1928, Nr. 41, S. 1755.

Quelle:
Kurt Tucholsky: Gesammelte Werke in zehn Bänden. Band 6, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 257-259.
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